Autor Thema: Früher einmal: Strafaussetzung zur Bewährung  (Gelesen 13348 mal)

Beschreibung: Heute: Absolut sinnfreies Gelaber

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

anonymous

  • Mitglied
Früher einmal: Strafaussetzung zur Bewährung
« am: 12. November 2009, 13:21:08 »
Ich weiß nicht, ob ich hier gegen irgendwelche Gate-Gepflogenheiten verstoße, weil ich irgendwelche alten Grundsatzentscheidungen übersehen habe. Aber ein im September ausgesprochener Bann von zehn Wochen läuft gerade auf das letzte Drittel zu. Zumindest im Strafvollzug ein Zeitpunkt, bei dem man sich Gedanken über eine Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich der Reststrafe macht. Im Hinblick auf die gezeigte Reue...
« Letzte Änderung: 24. November 2009, 06:24:04 von anonymous »

Morningstar

  • Mitglied
  • test
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #1 am: 12. November 2009, 14:14:22 »
 :dafuer:
Bin wieder da !

Wormys_Queue

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #2 am: 12. November 2009, 14:23:34 »
Ich wär auch dafür.
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

DU#1229

  • Gast
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #3 am: 12. November 2009, 14:27:58 »
Ich wäre gegen eine juristische Verunstaltung des Umgangs im Gate miteinander. Wenn ich hier zukünftig Paragraphen erfüllen soll und nach deutschem Recht des Gates verwiesen werde, schlägts aber dreizehn.

Ich habe nichts dagegen, Archo seinen Account wieder (also frühzeitig) zu eröffnen, das aber nach geltendem Recht zu machen ist schlechtweg schwachsinn!

Wormys_Queue

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #4 am: 12. November 2009, 14:32:11 »
Huh, mal langsam, das hat unser Anonymus ja nur als Analogie dafür genommen, warum er das vorschlägt.
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

Arldwulf

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #5 am: 12. November 2009, 14:34:55 »
Dafür...auch wenn das hier ja letztlich kein demokratischer Prozess ist. Aber ihr könnt es ja als Unterschriftssammlung fürs Gnadengesuch, anstatt als sich herausgenommene Handlungsanweisung sehen.  :thumbup:
1st Edition Nekromantentöter
--------
Ich hab nichts gegen niedrige Wahlbeteiligung. Irgendwann regier ich den Laden eben alleine. ;-)

Talamar

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #6 am: 12. November 2009, 14:48:06 »
Nix da. Strafe muss sein.
Das ist hier keine Demokratie (zumindest nicht in solchen Belangen) und ich bin von meiner Natur her ein sehr rechtschaffener und gesetzestreuer Mensch, der sich an Regeln hält.
Archos Strafe war nicht zur Bewährung ausgesetzt - denn dafür habe ich die generelle Zeit runter gehandelt - deswegen gibt es auch keine Begnadigung wegen Reue oder guter Führung.

Spoiler (Anzeigen)
Against signatures!

DU#1229

  • Gast
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #7 am: 12. November 2009, 14:51:46 »
Huh, mal langsam, das hat unser Anonymus ja nur als Analogie dafür genommen, warum er das vorschlägt.


Naja, ich sehe das als ein recht deutsches Syndrom, immer alles nach Regeln, Gesetzen und Paragraphen laufen zu lassen. Daher meine strikte Ablehnung. Hat ja nichts mit meiner positiven Einstellung gegenüber anonymus zu tun, sondern der Vorschlag selbst ist für mich unverständlich.
Aber Schwamm drüber, Big-Tal hat sein Machtwort ja eh gesprochen :)

anonymous

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #8 am: 12. November 2009, 15:02:10 »
Das ist hier keine Demokratie

Woran erinnert mich das nur. Ach ja.

Das ist Deutschland hier.

:dead:

Tzelzix

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #9 am: 12. November 2009, 15:08:36 »
Ich war schon immer ein Liebhaber des gütigen Monarchen. :)
Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.

Ungold

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #10 am: 12. November 2009, 15:28:03 »
Ich war schon immer ein Liebhaber des gütigen Monarchen. :)

Ist das bewusst so zweideutig formuliert?

Talwyn

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #11 am: 12. November 2009, 15:47:25 »

Wormys_Queue

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #12 am: 12. November 2009, 15:59:53 »
Ich war schon immer ein Liebhaber des gütigen Monarchen. :)

Gütig war an Talas Aussage aber nicht viel ^^
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

Talamar

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #13 am: 12. November 2009, 19:10:32 »
Ich war schon immer ein Liebhaber des gütigen Monarchen. :)

Gütig war an Talas Aussage aber nicht viel ^^
Wenn ihr findet das das nicht gütig war, dann solltet ihr umso froher sein, das ich Tzelzix zuvorgekommen bin  :twisted:

Nein mal ehrlich.
Es ist so eine Sache. Ich habe den Betroffenen schon mit allen Mitteln auf die 10 Wochen runtergedrückt und ich finde es dem "Opfer" gegenüber nun unfair, die Strafe zu verkürzen. Warum ich das als unfair empfinde, könnt ihr oben nachlesen.
So mehr sage ich dazu nicht. Ich denke und hoffe ihr versteht mich. Und wenn nicht, dann kann ich das auch nicht ändern.

P.S.: @Talwyn: schäm dir ;)

« Letzte Änderung: 12. November 2009, 19:13:50 von Talamar »
Against signatures!

Wormys_Queue

  • Mitglied
Strafaussetzung zur Bewährung
« Antwort #14 am: 12. November 2009, 19:31:56 »
He, ich wollte nur sticheln. Schließlich hatteste grad vorher einen auf Law & Order gemacht.

Ansonsten werd ich zu dem ganzen Vorgang auch weiter schön meine Klappe halten. ^^
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds