Autor Thema: Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?  (Gelesen 15616 mal)

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hewimeddel

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #45 am: 07. Dezember 2010, 11:21:54 »
Es geht um gesetzliche Richtlinien , deren Auswirkungen und die Konsequenzen, wenn man sich nicht danach richtet und nicht darum, was einzelne für richtig oder für falsch halten.

Das Problem ist, dass hier (und andernorts im Internet) in dieses Gesetz Inhalte reininterpretiert werden, die dort nirgends stehen.

In vorauseilendem Gehorsam soll hier zensiert, gelöscht und wegen einzelnen Fotos oder noch nicht mal geschriebenen Inhalten eine Einstufung vorgenommen werden. Das ist Käse, vor allem wenn dann auch noch behauptet wird, dass Bilder von blanken Busen oder männlichen Genitalien automatisch zu einer ab 18-Einstufung führen müssen.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2010, 11:26:24 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

Nevermind

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #46 am: 07. Dezember 2010, 11:34:20 »
Und genau da kommt die Frage auf was fuer rechtliche Konsequenzen sonst entstehen.


Denn wahrscheinlich halten die meisten hier das Ganze fuer laecherlich, was aber das Problem nicht umschifft das man  sich ueberlegen muss wie man mit Situation umgeht. Denn wenn erstmal die ersten Abmahnungen beim Betreiber reinflattern ist das Gate sonst vielleicht schneller dcht als man Anwalt kraechtzen kann.

hewimeddel

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #47 am: 07. Dezember 2010, 11:46:29 »
Unser Problem ist allein, dass es einige sehr seltene Inhalte im Gate gibt, die man wohl mit "ab 16" oder drüber bewerten müsste, wenn man ehrlich ist

Ich denke eher, das Problem ist, dass es für Laien recht schwer ist zu bestimmen, was denn mit "ab 16" oder "ab 18" eingestuft gehört.

Ich halte aber nichts davon, "vorsichtshalber" die ganze Webseite höher einzustufen als nötig.

tschau
hewi
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

Nevermind

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #48 am: 07. Dezember 2010, 11:59:14 »
Das heisst du zahlst eventuelle Abmahnungen? ;)

Sehr kulant von dir. ^^

Zechi

  • Globaler Moderator
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #49 am: 07. Dezember 2010, 12:11:25 »
Das heisst du zahlst eventuelle Abmahnungen? ;)

Sehr kulant von dir. ^^

Am besten nochmal alle Postings in diesem Thread lesen. Wegen Abmahnungen in dieser Sache machen wir uns im Gate keine Sorgen, da wir nicht "geschäftsmäßig" handeln. Einzig die vage Gefahr eines Bußgeldes steht im Raum.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Talamar

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #50 am: 07. Dezember 2010, 12:12:19 »
Ich fand die Comics auch reichlich merkwürdig und unpassend aber das geht mich nichts an und nur weil ich nichts damit anfangen kann heisst das noch lange nicht, dass andere Leute das nicht anderes sehen. Was ich nicht verstehe ist folgendes Dilemma, welches auch schon früher immer zu Problemen geführt hat.

Ehrlich gesagt, fand ich die Comics auch komisch, aber wir haben sie halt vom Verlag unaufgefordert mitgeliefert bekommen und deswegen auch rezensiert. Wenn man dann sieht, wie oft der Thread zu den Reviews aufgerufen wurde... sagt das schon wieder alles ;)
Aber das nur am Rande und auch keine Entschuldigung.
Im konkreten Zusammenhang würde ich in Zukunft auch auf solche Reviews dann verzichten. Auch wenn die Leseproben an sich ja auch für jedermann auf der Website des Publishers verfügbar sind.
Allerdings stellt sich da dann ein weiteres Problem, denn einige rezensierte Produkte sind zum Beispiel "ab 16" eingestuft (wie beispielsweise die "Walking Dead" Comicreihe). Ist halt eine freiwiliige Einstufung des Publishers, aber immerhin gibt sie was vor.

Was die Darstellung von weiblichen Brüsten angeht: da seh ich auch kein Problem, es sei denn der Zusammenhang ist sehr eindeutig. Einfach nur Brüste sieht man heutzutage in fast jeder Werbung und ich glaube auch nicht das das wirklich unter Jugendschutz fallen würde.

Also ich denke auch, wir brauchen uns da erstmal keine großen Sorgen machen, wegen des Gesetztes. Auch wenn man das sicher im Auge behalten muss und wie sich das Ganze weiterentwickelt.

Ich bin generell sehr für Jugendschutz, aber wie so oft, geht die Sache hier imho wieder mal völlig an der logischen Realität vorbei.
Against signatures!

Talamar

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #51 am: 07. Dezember 2010, 12:13:34 »
Das heisst du zahlst eventuelle Abmahnungen? ;)

Sehr kulant von dir. ^^

Am besten nochmal alle Postings in diesem Thread lesen. Wegen Abmahnungen in dieser Sache machen wir uns im Gate keine Sorgen, da wir nicht "geschäftsmäßig" handeln. Einzig die vage Gefahr eines Bußgeldes steht im Raum.
Genau und so eins lege ich auf euch alle um  :twisted: :twisted:  (naja zumindest auf die von dene ich die Adressen habe *ggg*)

Nein, Spaß beiseite, auch diese Gefahr (also des Bußgeldes)  halten wir für enorm abstrakt, aber immerhin minimalst gegeben.
Abmahungen können uns ja eh nicht treffen, wie Zechi festgestellt hat, da wir eben nicht kommerziell sind und nicht mal Werbung betreiben oder auf der Website haben.
Against signatures!

Xiam

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  • Mörder der 4E
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #52 am: 07. Dezember 2010, 12:26:24 »
Das Problem ist, dass hier (und andernorts im Internet) in dieses Gesetz Inhalte reininterpretiert werden, die dort nirgends stehen.

In vorauseilendem Gehorsam soll hier zensiert, gelöscht und wegen einzelnen Fotos oder noch nicht mal geschriebenen Inhalten eine Einstufung vorgenommen werden. Das ist Käse, vor allem wenn dann auch noch behauptet wird, dass Bilder von blanken Busen oder männlichen Genitalien automatisch zu einer ab 18-Einstufung führen müssen.
Du hast aber nicht die Deutungshoheit. Es geht hier weder um deine noch um meine persönliche Meinung. Meine persönliche Meinung, welche Darstellung hier welche Altersfreigabe erfordert, habe ich bisher noch überhaupt nicht genannt, weil sie für diese Diskussion überhaupt nicht relevant ist, genausowenig wie deine persönliche Meinung.

Ich arbeite in der Branche und bewerte Webseiten für die Filtersoftware unseres Vereines. Auch wenn in §4 des JMStV vielleicht nur schwammig steht, das pornografische Inhalte Jugendlichen nicht zugägnlich gemacht werden dürfen und die Definition von Pornografie in der Rechtsprechung allgemein (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. März 1974) auch nicht viel trennschärfer ist, bedeutet es nicht, dass es nicht Erfahrungswerte gibt, an die man sich halten kann.
Wir haben zur Freigabe von Webseiten unserer Filtersoftware z.B. Richtlinen, die auf Erfahrungen begründen, was Jugendschützer akzeptieren und was nicht mehr, und die besagen u.a. ganz grob:

  • Webseiten mit User Generated Content: Freigabe nicht unter 12 Jahren
  • Blanke Titten: Freigabe ab 16
  • Genitalien (Vagina / Penis deutlich erkennbar): keine Jugendfreigabe

Natürlich kannst du gerne eine Revolution starten, weil du ganz anderer Meinung bist und dich durch die Juristischen Instanzen nach oben klagen und um Formulierungen streiten, wenn du Bußgeld zahlen sollst. Aber mach das dann doch bitte auf deiner eigenen Seite und verlange nicht, dass andere das für dich ausprobieren sollen.

Zumal, und das ist jetzt mal meine persönliche Meinung, ich gerne in diesem Forum auf Darstellungen verzichten kann, bei denen man sich Gedanken um die Altersfreigabe machen muss.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

hewimeddel

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #53 am: 07. Dezember 2010, 13:49:11 »
Webseiten mit User Generated Content: Freigabe nicht unter 12 Jahren
Blanke Titten: Freigabe ab 16
Genitalien (Vagina / Penis deutlich erkennbar): keine Jugendfreigabe

Da würde mich doch mal die jeweilige Begründung interessieren. Das klingt für mich vollkommen willkürlich, insb. wenn man dies mit der Darstellung in TV und in Zeitschriften vergleicht.
Oder darf z.B. die Bildzeitung nur gegen Ausweisvorlage verkauft werden?
Warum sollte User Generated Content ab 12 Jahren sein?

Zitat
Zumal, und das ist jetzt mal meine persönliche Meinung, ich gerne in diesem Forum auf Darstellungen verzichten kann, bei denen man sich Gedanken um die Altersfreigabe machen muss.

Hier schließe ich mich allerdings vorbehaltlos an. Von mir aus kann der Mist auch gelöscht werden, sofern man sich damit diese unsinnige Einstufung sparen kann. (Ja, ich weiß: auch das ist vorauseilende Zensur...)
Es sollte wohl reichen, da einen entsprechenden Passus in die Foren- und Wikirichtlinien zu schreiben und im Bedarfsfall zu löschen statt die komplette Webseite für den Nachwuchs zu sperren.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2010, 14:51:44 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

TheRaven

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #54 am: 07. Dezember 2010, 14:18:26 »
Vielleicht hilft das Bild, welches hier referenziert wird um als Beispiel zu dienen. Man sieht dann auch, wieso sich gerade Xiam daran erinnert:  :wink:



Ab 18? Ich denke kaum. Ab 12 wohl eher. Und das andere Bild ist meiner Meinung nach sogar Jugendfrei:



Aber die Erinnerung ist immer schlimmer als die Wahrheit. Ich habe immer sehr genau darauf geachtet, dass die Bilder, welche ich einstelle nicht über 16 sind und legal. Das schulde ich den Betreibern der Seite. Was ich nicht wirklich akzeptieren könnte ist, wenn man anfängt solche Inhalte aus übertriebener Panik zu löschen bzw. zensieren. In dem Moment würde ich mir wirklich Sorgen um Deutschland machen.

@Xiam
Du weisst vermutlich besser als so manch anderer hier, dass bei männlichen Genitalien der Durchblutungszustand mit massgebend für die Einstufung ist. Vielleicht wurde das ja mit dem Gesetz hier geändert aber ich glaube nicht. Auch weisst du, dass weder FSK noch USK solche Kriterien hat. Es wird immer im Kontext betrachtet, weshalb zum Beispiel Komödien wie American Pie 2, wo pralle Silikonbrüste in voller Grösse für mehrere Sekunden zu sehen sind, ab 12 eingestuft wurde. Die andere Fassung von dem Film mit allen dreckigen Witzen und viel, viel mehr nackter Haut ist ab 16. Die Sache ist also nicht Schwarz und Weiss.
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2010, 14:37:08 von TheRaven »
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

hewimeddel

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #55 am: 07. Dezember 2010, 14:50:38 »
bei männlichen Genitalien der Durchblutungszustand mit massgebend für die Einstufung ist. ... Auch weisst du, dass weder FSK noch USK solche Kriterien hat. Es wird immer im Kontext betrachtet...

Danke, das wollte ich sagen.

tschau
hewi
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

Xiam

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  • Mörder der 4E
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #56 am: 07. Dezember 2010, 15:34:41 »
@Xiam
Du weisst vermutlich besser als so manch anderer hier, dass bei männlichen Genitalien der Durchblutungszustand mit massgebend für die Einstufung ist.
Ist es nicht.
Maßgeblich ist, ob es als Pornografie empfunden wird oder nicht. Das Dumme ist nur, dass auch die juristische Definition von Pornografie unscharf ist. Während der eine wie Hewimeddel sagt, er hält eine bestimmte Abbildung für keinesfalls pornografisch, für ihn muss schon sichtbar der Geschlechtsakt ausgeführt werden, lässt der nächste für das gleiche Bild keinesfalls die Freiheit der Kunst gelten, weil es es für provokant und anstößig hält.

Im Endeffekt zählt aber nicht was Hewimeddel, TheRaven, Talamar oder Xiam denken, sondern, was irgendein beliebiger Jugendschützer denkt, der eine Webseite aufgrund ihrer in seinen Augen nicht jugendgeeigneten Inhalte anschwärzt und wie dann der entsprchende Bearbeiter in der Bußgelstelle das einschätzt.

In meinen Augen lautet die Frage eigentlich, ob man überhaupt im Gate derartige Inhalte posten muss. Ob man sagt, ich will hier auf alle Fälle die Leseproben der FSK-16 Comics verlinkt haben, ich will im DVD-Thread den FSK-16 Trailer zum Schnetzelfilm verlinken, ich will nicht überlegen, ob meine Formulierung vielleicht ein bisschen zu provokant ist oder ich will hier lustige Titten- oder Pipimannbildchen verlinken, vielleicht gerade auch um zu provozieren.
Wie gesagt, ich knnte auf das alles verzichten, aber ich kenne genug Mitglieder hier, die ohne Grenzüberschreitung und Provokation nicht existieren können, also sehe ich das kritisch.

Einfach zu sagen "Wo ist das Problem, mach doch so weiter wie bisher" und mit völliger Verständnislosigkeit zu reagieren, wenn andere sich über die Gesetzesnovelle Gedanken machen und diesen den bösen vorauseilenden Gehorsam zu unterstellen, das finde ich ein bisschen kurzsichtig. Aber ehrlich gesagt, es ist ja auch nicht mein Bußgeld, von daher isses mir auch denkbar egal.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Tzelzix

  • Administrator
    • http://www.dnd-gate.de
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #57 am: 07. Dezember 2010, 15:41:07 »
Das wirft bei mir dann gleich wieder die Frage auf: Verlinkung = Zu Eigen machen von Inhalten? Oder war das nur eine Unscharfe Formulierung, wenn du von "verlinken" sprichst? Das Post eines Bildes ist ja durchaus etwas anderes als das Posten eines Links auf besagtes Bild. :)

In dieser Hinsicht ist die rechtliche Lage so oder so schon schwammig und nicht so recht überschaubar, da hilft es auch nicht gerade, dass man jetzt eigentlich ja auch noch den Inhalt von Texten einschätzen muss.
Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.

TheRaven

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #58 am: 07. Dezember 2010, 17:26:46 »
Eine Alternative, die ich gar nicht schlecht finde ist die "external link redirection technology" oder wie man das auch immer nennt. Also die Idee dabei ist, dass Bilder und auch andere direkt sichtbaren Inhalte nur noch via Link nutzbar sind. Wird auf ein Link geklickt, der ausserhalb des Seite hier führt, kommt kurz eine Zwischenseite oder ein Popup, welches darauf aufmerksam macht, dass es sich um externe Inhalte handelt und jegliche Verantwortung dafür abgelehnt wird, sowie der Frage ob man dem Link wirklich folgen möchte.

So könnte man eventuell auf eine Einstufung vom Gate komplett verzichten. Das Problem ist hier auch wieder die Technologie, welche asynchron zum Recht steht. Sind nun Bilder, wie die oben, welche sich zwar extern befinden aber hier im Rahmen der Seite direkt dargestellt werden Inhalte dieser Seite hier? Niemand weiss das momentan behaupte ich.
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2010, 17:29:14 von TheRaven »
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

TheRaven

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #59 am: 07. Dezember 2010, 17:32:18 »
@Xiam
Sollte ich mich von deinem letzten Abschnitt angesprochen fühlen. Denn mir kommt es so vor als würde ich hier diskutieren, wie man mit dem Gesetz umgehen sollte und bin keineswegs "Verständnislos" auch wenn du mir dies normalerweise gerne unterstellst.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich