Gemeint ist § 53 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b) bzw. Abs. 4 Buchst. b) Urheberrechtsgesetz, findest du z.B. hier:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.htmlDarauf muss man aber gar nicht abstellen, da Kopien zum Privatgebrauch grds. erlaubt sind. Man kann gut argumentieren, dass das auch die Kopie von D&D Regelwerken erfasst, wenn diese dann im Rahmen der eigenen Gruppe genutzt werden. Selbst die Überlassung an einen Spieler ist meines Erachtens davon gedeckt.
Nicht erlaubt ist natürlich die Kopie eines Buches, dass man dann in der Öffentlichkeit (also außerhalb des privaten Gebrauchs) verbreitet, z.B. wenn man ein Buch als Scan bereitstellt.
Diese Ausnahmen gelten natürlich nur, wenn man davon ausgeht, dass die D&D Regelwerke auch "Werke" im Sinne des Urheberrechts sind. Das wurde in der Vergangenheit z.B. von Amigo anders gesehen (Stichwort: Spielanleitung sind eher technischer Natur).
De facto gibt es aber keine Kontrolle der Abgabe von Kopien von Büchern zum privaten Gebrauch und wird (vermutlich zähneknirschend) geduldet. Solange man also Regelwerke nicht kostenlos einer größeren Gruppe außerhalb seines privaten Umfeldes verbreitet, hat man rein faktisch nichts zu befürchten, unabhängig von der Rechtslage