Das es Websites gibt, wo man das nicht ohne weiteres als Nutzer erkennen kann, ist natürlich richtig, aber um solche Angebote reden wir hier nicht, sondern um das Streamen von offenkundig illegalen Inhalten.
Steht das in der deutschen Rechtsprechung so? Muss ein Angebot "offenkundig" illegal sein, damit man bestraft werden kann? Wenn ja, was ist denn der Regierung ihrer Meinung nach "offenkundig" illegal? Ich wette, dass ich für jede Definitionen ein Gegenbeispiel finden kann. Wenn dieses "offenkundig" von dir selber stammt dann argumentierst du am Thema vorbei, denn ich würde mich strafbar machen, wenn ich eine der drei verlinkten Seiten nutzen würde, die illegal sind. Da hilft es mir auch nichts, wenn der Zechi diese als "Nischen-Seiten" bezeichnet und sie nicht interessant findet.
Das ergibt sich aus den Gesetzen, nicht aus der Rechtsprechung. Man macht sich nur strafbar, wenn man vorsätzlich handelt. Man handelt aber nicht vorsätzlich, wenn man überzeugt ist, dass ein Angebot "legal" ist, denn dann hält man sein eigenes Verhalten für rechtmäßig. Das ist letztlich auch logisch, denn wenn du im Internet surfts, kannst du im Regelfall nicht eindeutig erkennen, ob der Betreiber einer Website alle Rechte für die jeweiligen Inhalte hat. Davon wird man aber als Nutzer im Regelfall ausgehen können. Nimm als Beispiel das DnD-Gate. Wenn du die Seite besuchts, gehst du davon aus, dass für alles was hier zu finden ist, der Betreiber die Nutzungsrechte inne hat. Ob das tatsächlich der Fall ist, kannst du letztlich nicht wissen.
Vermutlich hast du aber nicht den Link im ersten Post gesehen, da ich diesen relativ schnell entfernt hatte. Auf der Seite war es absolut offensichtlich, dass für das dort angebotene Material der Betreiber der Website keine Nutzungsrechte inne hat und somit illegal handelt, z.B. weil man dort die aktuelle Staffel von Game of Thrones kostenlos streamen konnte (ich glaube sogar die deutsche Fassung).
Wenn also jemand behaupten würde, dass er davon ausging, dass die Inhalte legal sind, dann würde das als Schutzbehauptung gewertet werden, es sei denn derjenige könnte plausibel darlegen, weshalb er davon ausging, dass es legal ist (z.B. Unerfahrenheit mit dem Internet). Der normale User, wird aber genau wissen, dass es ein illegales Angebot ist.