Autor Thema: Hilfe bei Stress mit dem Vermieter  (Gelesen 3258 mal)

Beschreibung: Ratschläge zum Vorgehen erwünscht

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« am: 27. Juli 2014, 15:27:10 »
Liebe Leute, ich bitte euch um einen Rat zu folgender Situation:

Ich lebe während meines 18-Monatigen Vorbereitungsdienstes in NRW mit zwei Mitbewohnern in einer 3er-WG. Wir haben alle separate Mietverträge mit dem Vermieter (Hausbesitzer, Privatperson, keine Verwaltung) über unsere Zimmer. Die WG ist in einem Haus mit zwei Mietparteien gelegen, wir bewohnen den ersten Stock und das Dachgeschoss. Das WG-Leben hat immer gut geklappt und war von gegenseitigem Vertrauen der Mitbewohner zueinander und auch zum Vermieter geprägt, so dass es nie notwendig war, die Zimmertüren abzuschließen.

Nach dem Auszug einer Mitbewohnerin, die ihr Studium beendet hat, sind wir jetzt zur Zeit vorübergehend nur zu zweit. Nun hat sich das Verhältnis zum Vermieter leider verschlechtert. Der Vermieter hat (ohne uns am Entschluss zu beteiligen) beschlossen, aus der Wohnung eine 4er-WG zu machen, indem er das bisher gemeinschaftlich genutzte Zimmer neben der Küche ebenfalls als WG-Zimmer vermietet. Gut, kann er machen, haben wir nichts mitzureden.

Bei der Vergabe der Zimmer wurden wir ebenfalls nicht konsultiert. Tatsächlich kennen wir die neuen Mitbewohner nicht, da beide Besichtigungstermine zu Zeitpunkten stattfanden, als wir anderen WG-Bewohner aus beruflichen Gründen nicht zuhause sein konnten. Auch da ist mir bewusst, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, uns die neuen Mitbewohner vorzustellen oder uns sonstwie an der Entscheidung zu beteiligen, sondern völlig nach eigenem Gusto entscheiden kann, wer seine Zimmer bekommt.

Zusätzlich haben wir beiden verbliebenen Mitbewohner das Gefühl, dass der Vermieter sich ohne Absprache und merkwürdigerweise immer dann, wenn keiner da ist, Zugang zur Wohnung verschafft. Er hat bei einer Gelegenheit z.B. den Kühlschrank auf Stufe 2 heruntergedreht (hat er darauf angesprochen auch zugegeben, Stufe 2 sei nach seinem Dafürhalten völlig ausreichend und es sei ja sein Kühlschrank, den wir nur benutzen dürften). Auch hier ist mir bewusst, dass er jederzeit die Gemeinschaftsräume betreten und sich dort umschauen kann, ohne sich vorher anzukündigen.

Ich habe jetzt beschlossen, zukünftig mein Zimmer in meiner Abwesenheit zu verschließen. Einerseits, weil ich nicht möchte, dass mein Vermieter auch mein Zimmer während meiner Abwesenheit betritt, und andererseits, weil ich jetzt demnächst zwei neue Mitbewohner bekomme, die ich weder kenne noch einschätzen kann. Meine jetzige Mitbewohnerin schließt ihr Zimmer ebenfalls ab.

Leider musste ich heute feststellen, dass das Türschloss meiner Zimmertür klemmt. Von innen kann es verschlossen werden, von außen nicht. Auf die Bitte, die Tür instand zu setzen, reagierte mein Vermieter mit einem cholerischen Anfall. Ich hätte das beim Einzug feststellen und ihm sagen müssen, jetzt, drei Monate vor Auszug (das Mietverhältnis war von vornherein auf die 18 Monate Vorbereitungsdienst befristet, Ende Oktober ziehe ich wieder nach Hamburg um) würde er sich da nicht mehr drum kümmern, im Gegenteil, dann hätte ich das Schloss wohl kaputt gemacht, also hätte ich das jetzt auch zu ersetzen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich weiter vorgehen kann? Schriftliche Aufforderung die Tür zu reparieren? Und was mache ich, wenn er dem nicht nachkommt?
Eine kurze Recherche im Internet in einschlägigen Mietrechtsforen brachte unterschiedliche Ansichten hervor, von "alles was dem Vermieter nicht bei Übergabe der Wohnung an Schäden gemeldet wurde, seien ihm nachträglich nicht mehr anzulasten" bis hin zu "Schäden an Wohnungs- und Haustüren hat alleine der Vermieter zu tragen".

Ich möchte jetzt nicht drei Monate vor Auszug noch riesigen Stress machen (auch wenn der Vermieter irgendwie auf Krawall gebürstet zu sein scheint), aber sicher fühlen möchte ich mich hier auch die letzten drei Monate noch und der Vermieter sollte seinen Verpflichtungen nachkommen. Tu ich ja auch. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Einschätzungen.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Speren

  • Lektor
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #1 am: 27. Juli 2014, 15:41:52 »
Zitat
Zusätzlich haben wir beiden verbliebenen Mitbewohner das Gefühl, dass der Vermieter sich ohne Absprache und merkwürdigerweise immer dann, wenn keiner da ist, Zugang zur Wohnung verschafft.
Das geht schon mal gar nicht. Vermieter haben ohne Absprache mit dem Mieter nicht die Wohnung zu betreten. Und auch das mit dem Kühlschrank ist meiner Ansicht nach nicht rechtens; wenn er zur Verfügung gestellt wird, ist es eure Entscheidung, wie ihr ihn nutzt.

Die Reparatur der Tür obliegt eigentlich auch dem Vermieter. Allerdings wird es da ein wenig schwierig: Wenn im Übernahmeprotokoll steht, dass die Tür in Ordnung ist oder gar nichts (wo man dann davon ausgeht, dass sie in Ordnung ist), wird er immer sagen können, dass Du es verursacht hast. Wenn er darauf beharrt, wird es langwierig.

Tipp:
In ein Fachgeschäft gehen und nachfragen, woran es liegen könnte und was eine Reparatur kosten würde. Muss nicht zwangsläufig nur am Schloss liegen, kann auch der Schlüssel sein. Wenn die Reparaturkosten nicht zu hoch sind, evtl. selber machen und in den sauren Apfel beissen. Wenn es nur der Schlüssel war...am Ende der Mietzeit mitnehmen.
No one touches the faerie!

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #2 am: 27. Juli 2014, 15:55:19 »
Zitat
Zusätzlich haben wir beiden verbliebenen Mitbewohner das Gefühl, dass der Vermieter sich ohne Absprache und merkwürdigerweise immer dann, wenn keiner da ist, Zugang zur Wohnung verschafft.
Das geht schon mal gar nicht. Vermieter haben ohne Absprache mit dem Mieter nicht die Wohnung zu betreten. Und auch das mit dem Kühlschrank ist meiner Ansicht nach nicht rechtens; wenn er zur Verfügung gestellt wird, ist es eure Entscheidung, wie ihr ihn nutzt.
Habe ich zuerst auch gedacht. Bei einer WG mit Einzelmietverträgen über einzelne Zimmer ist das aber scheinbar anders. Da kann der Vermieter die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Gemeinschaftswohnzimmer) jederzeit betreten und nach dem Rechten sehen. Diese Bereiche der Wohnung haben da offenbar einen vergleichbaren Status wie in meinem Mehrparteienhaus das Treppenhaus. Da kann der Vermieter auch jederzeit rein ohne die Mieter zu informieren. Nur in den Wohnräumen hat er nichts zu suchen.

Die Reparatur der Tür obliegt eigentlich auch dem Vermieter. Allerdings wird es da ein wenig schwierig: Wenn im Übernahmeprotokoll steht, dass die Tür in Ordnung ist oder gar nichts (wo man dann davon ausgeht, dass sie in Ordnung ist), wird er immer sagen können, dass Du es verursacht hast. Wenn er darauf beharrt, wird es langwierig.
Leider gibt es kein Übergabeprotokoll. Es gibt einen Mietvertrag, alles andere wollte der Vermieter nur mündlich und per Handschlag regeln. Er hat auch keine Kaution von uns genommen.

Ich dachte aber immer, bei Schäden an bestimmten zum Mietobjekt gehörenden Ausstattung, sei immer der Vermieter in der Pflicht, sofern ich nicht (grob) fahrlässig irgendwas kaputt gemacht habe. Als in meiner alten Wohnung mal ein Abflussrohr verstopft war, musste ich den Klempner nicht bezahlen. Und der Herd wurde bei mir auch mal ausgetauscht, als der einen Defekt hatte.

Tipp:
In ein Fachgeschäft gehen und nachfragen, woran es liegen könnte und was eine Reparatur kosten würde. Muss nicht zwangsläufig nur am Schloss liegen, kann auch der Schlüssel sein. Wenn die Reparaturkosten nicht zu hoch sind, evtl. selber machen und in den sauren Apfel beissen. Wenn es nur der Schlüssel war...am Ende der Mietzeit mitnehmen.
Es ist nur so ein einfaches Innenraum-Türschloss, kein Sicherheitsschloss. Ich vermute, Pfusch beim Einbau. Der Vermieter hat hier alles renoviert vor meinem Einzug und das nicht gerade fachmännisch. Da das Schloss der Tür zum Schlafzimmer einwandfrei funktioniert, könnte ich die Türen vielleicht einfach umhängen ;)
Auf die Idee war ich noch gar nicht gekommen. Danke, Speren.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2014, 15:58:28 von Xiam »
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Speren

  • Lektor
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #3 am: 27. Juli 2014, 16:28:18 »
Noch zum ersten:
Okay, reinkommen in die Wohnung darf er anscheinend, aber ganz sicher nicht am Kühlschrank rumfummeln.
Jetzt mal ernsthaft, da können Medikamente drinliegen, die eine größere Kühlung benötigen könnten...geht nicht.

Keine Kaution?
Sehr schön.

Für bestimmte Schäden muss er aufkommen, für andere allerdings nicht. Wenn Du den Abfluss durch unsachgemäßen Gebrauch verstopfst, kann es doof werden. Ich denke, bei der Tür wäre es ähnlich, jedenfalls könnte das sein Argument sein.

Aber Tür umhängen ist natürlich am einfachsten...und dann nichts wie raus da.

P. S.:
Hast Du schon eine Stelle in Hamburg? Chance auf Beamtentum?
No one touches the faerie!

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #4 am: 27. Juli 2014, 16:52:43 »
P. S.:
Hast Du schon eine Stelle in Hamburg? Chance auf Beamtentum?
Eine Stelle habe ich, ja.

Bei der Verbeamtung muss der Amtsarzt mich begutachten, das könnte aufgrund einer Vorerkrankung leider schwierig werden :(
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Speren

  • Lektor
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #5 am: 27. Juli 2014, 16:56:12 »
P. S.:
Hast Du schon eine Stelle in Hamburg? Chance auf Beamtentum?
Eine Stelle habe ich, ja.

Bei der Verbeamtung muss der Amtsarzt mich begutachten, das könnte aufgrund einer Vorerkrankung leider schwierig werden :(
Das ist doof. Wenn Du dann noch an den falschen gerätst, ist es eh aussichtslos.   :(
No one touches the faerie!

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #6 am: 27. Juli 2014, 16:59:59 »
Wir werden sehen. Eine Stelle zu haben (noch dazu an einer Schule, die ich gut kenne) ist auf alle Fälle schon einmal sehr nett :)

Und gerüchteweise soll Hamburg recht schnell einknicken, wenn man mit einer Klage wegen Diskriminierung droht :D
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Speren

  • Lektor
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #7 am: 27. Juli 2014, 17:12:31 »
Wir werden sehen. Eine Stelle zu haben (noch dazu an einer Schule, die ich gut kenne) ist auf alle Fälle schon einmal sehr nett :)

Und gerüchteweise soll Hamburg recht schnell einknicken, wenn man mit einer Klage wegen Diskriminierung droht :D
Drücke die Daumen!  :)

Genieß den Niederrhein noch bis dahin.
No one touches the faerie!

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #8 am: 27. Juli 2014, 17:52:52 »
Danke, werde ich  :D
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Zechi

  • Globaler Moderator
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #9 am: 28. Juli 2014, 09:48:38 »
Habe ich zuerst auch gedacht. Bei einer WG mit Einzelmietverträgen über einzelne Zimmer ist das aber scheinbar anders. Da kann der Vermieter die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, Gemeinschaftswohnzimmer) jederzeit betreten und nach dem Rechten sehen. Diese Bereiche der Wohnung haben da offenbar einen vergleichbaren Status wie in meinem Mehrparteienhaus das Treppenhaus. Da kann der Vermieter auch jederzeit rein ohne die Mieter zu informieren. Nur in den Wohnräumen hat er nichts zu suchen.

Ohne es mit 100 % Gewissheit sagen zu können, glaube ich nicht, dass das richtig ist. Die von dir genannten Gemeinschaftsräume sind nämlich auch "Wohnräume". Da liegt ein Unterscheid zu einem Treppenhaus, Keller, Dachboden usw. Diese sind rechtlich keine Wohnräume. Wohnraum ist besonders geschützt. Du hast auch nicht nur ein Zimmer gemietet, sondern ein Zimmer + gemeinschaftliche Nutzung weiterer Wohnräume (Küche, Bad usw.).

Hinsichtlich des defekten Türschlosses würde ich dem Vermieter androhen die Miete zu mindern, wenn er es nicht repariert.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Speren

  • Lektor
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #10 am: 28. Juli 2014, 10:09:13 »
Zur Mietminderung:

Zitat
Mietrecht - Haustür defekt: Eine defekte Haustür rechtfertigt eine Mietminderung von 3% (Urteil AG Berlin-Neukölln, aus MM 1988, S. 151).

Haustür nicht abschließbar: Ist die Haustür nicht abschließbar, kann eine Mietminderung von 5% vorgenommen werden (AG Köln, Az. 153 C 3204/76, aus WM 1978, S. 126).

Wo genau der Unterschied liegt, kann ich natürlich nicht sagen.
No one touches the faerie!

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #11 am: 28. Juli 2014, 10:40:20 »
Die Sache mit der nicht-abschließbaren Tür habe ich unbürokratisch geregelt (Austausch der baugleichen Türen von Wohn- und Schlafzimmer). Soll mir ja auch keiner nachsagen, ich sei auf Streit aus und nicht bereit, selbst zur Problemlösung beizutragen.

Ich habe auch nochmal in diversen Mietrechtsforen gestöbert. Bei 123.recht fand ich zwei unterschiedliche Auffassungen. Ein Rechtsanwalt schrieb in etwa das, was Zechi auch sagt. Der Vermieter hat zwar generell das Recht, die Wohnung zu "besichtigen" aber nur mit triftigem Grund (z. B. Besichtigungstermine wegen Mieterwechsel) und in einem nachvollziehbaren Rahmen und ausschließlich mit rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und Terminabstimmung. Dies gelte für alle Mietwohnungen und für WGs gäbe es im Gesetz keinen Sonderstatus, auch nicht wenn nur einzelne Zimmer an unterschiedliche Mieter vergeben wurden.

Es gibt auch die Gegenmeinung, nämlich dass das Hausrecht bei Einzelmietverträgen sich lediglich auf die einzelnen Räume bezieht und der Vermieter diese selbstverständlich nicht betreten dürfe, die Gemeinschaftsräume jedoch weiterhin sein Eigentum seien, das lediglich zur Mitnutzung überlassen wurde. Für die Mitnutzung könne er Regeln erlassen (Hausordnung), z.B. was das Aufstellen von Mobiliar, Elektrogeräten, Müllbehältern, Sauberkeit etc. angeht, und zur Überwachung der Einhaltung der Regeln diese Räumlichkeiten  ohne Absprache und unangekündigt jederzeit betreten.

Unser Vermieter taucht hier mitunter mehrmals im Monat auf und kündigt seine Besuche in der Regel maximal wenige Stunden vorher per SMS an. Er fragt auch nicht, ob es in Ordnung wäre, dass er vorbei kommt sondern kündigt sich lediglich an und erscheint dann auch, egal ob jemand da ist oder nicht. Grundlos kommt er dabei zwar nie, meistens ist irgendeine Kleinigkeit zu erledigen, aber trotzdem nervt das mit der Zeit gehörig.
Ob er die einzelnen WG-Zimmer betritt , weiß ich nicht, ich vermute allerdings nicht. Zechis Ausführungen erscheinen mir, auch wenn es andere Meinungen gibt, am plausibelsten.

Da heute ein neuer Mieter seine Möbel im Laufe des Tages vorbei bringen wollte, wird er auch heute wieder hier erscheinen, den neuen Mieter einlassen und sich dann in der Wohnung aufhalten. Wann, weiß ich nicht, er sagte gestern lediglich, dass der neue Mieter heute kommt. Ich hoffe, dass ich da bin. Wenn ich da bin, werde ihm unmissverständlich verbieten, die Wohnung noch einmal ohne Erlaubnis der WG-Bewohner zu betreten und ihm ebenfalls deutlich machen, dass grundsätzlich eine rechtzeitige Terminabsprache (mindestens 24 Stunden im voraus) erforderlich ist. Da wird er sich nicht dran halten, weil er sich wie ein kleiner König in seinem Reich vollkommen im Recht fühlt. Ich werde daher Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen, wenn er erneut ohne eine Erlaubnis abzuwarten die Wohnung betritt.

Man kann mit mir über alles reden und ich bin in solchen Dingen eigentlich eher auf Deeskalation und Kompromisse aus, aber sein gestriges Auftreten mir gegenüber war beispiellos und hat mehr als nur eine Grenze übertreten.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Zechi

  • Globaler Moderator
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #12 am: 28. Juli 2014, 11:00:45 »
Ich würde dennoch abwägen, ob sich der damit verbundene Ärger lohnt, angesichts dessen, dass du auch bald ausziehst.

Würde das auch mit deinen Mitbewohnern nochmal besprechen. Zum einen ist man gemeinsam ggf. stärker. Zum anderen schlägt ein Streit mit dem Vermieter evtl. auch (indirekt) auf die Mitbewohner durch, abhängig davon wie der Vermieter so tickt.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2014, 11:02:29 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #13 am: 28. Juli 2014, 12:21:19 »
Normalerweise würde ich dir zustimmen. Wir sind uns jedoch einig, dass der Vermieter sich langsam aber sicher eindeutig zu viel herausnimmt und daher seine Grenzen deutlich gemacht bekommen muss. Sein gestriges Auftreten hier war ein Grenzübertritt den man als mündiger Erwachsener einfach nicht dulden kann. Wir müssen uns in unserer eigenen Wohnung nicht vom Vermieter anbrüllen und auszählen lassen.

Der Vermieter gibt sich uns gegenüber großmütig, man könne ja immer mit ihm reden und alles sei doch möglich, hält sich an einmal getroffene Absprachen jedoch selbst nicht mehr, wenn es ihm nicht mehr in den Kram passt. Dazu gehört z.B. dass er uns mündlich zugesagt hat, die Wohnung sei mit drei Mietern ausgelastet und er würde uns daher das neben der Küche gelegene Zimmer als Gemeinschaftsraum überlassen. Entsprechend haben wir es uns als Gemeinschaftszimmer eingerichtet. Unter anderem stand dort eine Couch und darüber ist die Sache gestern eskaliert. Er hat sich nämlich plötzlich entschieden, entgegen der ursprünglichen Absprache dieses Zimmer nun doch zu vermieten
Spoiler (Anzeigen)

Die Sache ist gestern eskaliert als er die WG-Couch aus dem gemeinsam genutzten Zimmer raus holen und zum Sperrmüll bringen wollte. Eine Stunde vorher erhielt ich eine SMS, dass er "gleich" vorbei käme, um die Couch abzuholen, da am nächsten Tag der neue Mitbewohner seine Sachen vorbei bringen wolle und dessen Zimmer daher leergeräumt werden müsse.

Die Couch gehört aber nun mal eigentlich uns allen, meine Mitbewohnerin ist derzeit im Urlaub und entsprechend schwer zu erreichen. Ich habe ihm daher versucht in einem sachlichen Gespräch zu verdeutlichen, dass ich es schön gefunden hätte,

1. rechtzeitig zu erfahren, wann jemand in das Zimmer einzieht (das war vorher nicht bekannt, nur dass irgendwann potentiell jemand das Zimmer mieten sollen) und wann das leer geräumt werden müsse.
und 2. wir nur so auch rechtzeitig hätten klären können, was mit der Couch passieren soll (ich fand sie eigentlich für den Sperrmüll zu schade).

Ich habe leider noch nicht einmal einen Satz zuende sprechen können, da wurde ich bereits angebrüllt, er habe die Faxen dicke, wir könnten uns immer nur beschweren, er könne auch anders bla bla motzblubber.

Daher muss ich leider zu dem Schluss kommen, dass ein klärendes Gespräch nicht möglich ist. Ich bin auch nicht bereit, auf sämtliche Rechte als Mieter zu verzichten, auch nicht für nur drei Monate.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Zechi

  • Globaler Moderator
Hilfe bei Stress mit dem Vermieter
« Antwort #14 am: 28. Juli 2014, 13:46:31 »
Du solltest auch nochmal prüfen, ob eine Vermietung des vierten Zimmers überhaupt möglich ist. Wenn den bisherigen Mietern das vierte Zimmer als Gemeinschaftsraum quasi mitvermietet wurde (sei es auch nur durch mündliche Absprache), kann der Vermieter dieses Zimmer nicht plötzlich vermieten, da es ja bereits Mietgegenstand der bisherigen Verträge ist. In den Mietverträgen müsste eigentlich geregelt sein, welche Räume Gemeinschaftsräume sind.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.