Autor Thema: Gesetzestexte in den FR  (Gelesen 2417 mal)

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Horustep

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Gesetzestexte in den FR
« am: 03. Oktober 2005, 15:48:55 »
 Servus!

Ich wollte mal fragen, ob es in den FR irgendwo, können gerne auch 2nd Edition-Bücher oder -Quellen sein, Verweise oder Hinweise auf geltende Gesetze gibt. Ganz besonders gut wäre es, wenn es Gesetze aus Cormyr wären, da wir da gerade eine dort Kampagne spielen und wir uns über die Eigenheiten der Gesetzgebung im Königreich nicht einig sind. Es betrifft jetzt nicht geltende Vorgehensweisen (wie z. B. was Abenteurer oder Magier angeht oder die diversen Meldepflichten), sondern wirklich spezielle Gesetzesquellen, auch für das Strafrecht, etc.

Danke.

Gruß. Horustep.
"Das Leben ist voll von kleinen Beunruhigungen!" (Alan Dean Foster)

Meshimir

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    • http://www.grauerose.de.vu
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2005, 02:03:16 »
 Denke nicht, dass es solche Quellen gibt... Das einzige, was mir in dieser Hinsicht bekannt ist, dass in Cormyr "Friedensschlaufen" um die Waffen getragen werden müssen (Und das habe ich aus "Mord in Cormyr" her, wüsste jetzt nicht, ob es sonst wo drin steht, und auch was passiert, wenn man die Schlaufen nicht trägt).
"Ihr tut... kluge Tat." Ignatar the Warlock

Zechi

  • Globaler Moderator
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2005, 07:08:22 »
 Wenn du die Suchfunktion betätigst solltest einen Thread mit allen Cormyr Quellen von Alexander Heppe finden. Den genauen Wortlaut von Gesetzen gibt es aber nicht. Die genauesten Gesetze gibt es für Tiefwasser. Die wichtigsten Cormyrianischen Gesetze und Gebräuche findest du aber in den diversen Supplements und Abenteuern zu Cormyr beschrieben (Peacebonding der Waffen, Umgang mit Katzen, Registrierung der Magier, Abenteuer Charter etc.)

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Xiam

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  • Mörder der 4E
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2005, 08:36:23 »
 IMHO findet sich im alten AD&D-Abenteuerband "Four from Cormyr" ein Einführungsabenteuer, das die Charaktere (und Spieler) mit der Situation und dem Leben in Cormyr vertraut machen soll. Ich meine, darin sind auch Auszüge aus Gesetzen enthalten. Vielleicht schaust du es dir mal an, es gibt den Band auf der Wizards Homepage kostenlos zum saugen ---> http://www.wizards.com/default.asp?x=dnd/dnd/downloads' target='_blank'>KLICK! Einfach in der Liste suchen, da ist es dabei.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

AlexH

  • Mitglied
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #4 am: 04. Oktober 2005, 14:42:44 »
 Interessant dürften vor allem die Vorschriften für Abenteurer sein, die man diversen Quellen entnehmen kann. Man kann dann als SL herrlich kreativ herumspinnen und zum Beispiel folgendes herausbekommen:

Zitat
Cormyrisches Abenteurergesetz
In der Fassung seiner Bekanntgabe vom 12.. Myrtul des Jahres des Trinkkruges (1370 Taliser Zeitrechnung), geändert durch Anordnung der Stahlregentin am 19. Ches des Jahres der wilden Magie, (1372 Taliser Zeitrechnung)

§ 1 Lizenzpflichtigkeit und Bezeichnungen
(I) Jede Gruppe von mindestens 4 Personen, die sich der nicht nur vorübergehenden Suche von Schätzen, Kämpfen, der Erfüllung diverser, nicht handelsüblicher Aufgaben oder auch dem Streben nach Ruhm außerhalb miltärisch staatlicher Einrichtungen verschrieben hat, wird im Folgenden als Abenteurergruppe bezeichnet.
(II) Abenteurergruppen von 4-6 Personen werden als Abenteurergemeinschaft, solche von mehr Personen als Abenteurerkompanie bezeichnet.
(III) Abenteurergruppen von mehr als 4 Personen sind lizenzpflichtig und müssen angemeldet sein und die jährlichen Steuern bezahlt haben.


§ 2 Königliche Waffenerlaubnis
(I) Jede Gruppe hat eine königliche Waffenerlaubnis zu erwerben. Diese ist auf Antrag erhältlich beim Hofe in Suzail, im Kanzleramt, in dringenden Fällen auch beim wachhabenden Offizier der jeweiligen Grenzgarnisonen.
(II) Der Antrag muss beinhalten:
- Die bürgerlichen Namen der Gemeinschafts- oder Kompaniemitglieder
- deren Unterschriften
- deren Heimatort, Geburtsort und Alter sowie Geschlecht und Beruf
- den Namen der Abenteurergruppe (egal, ob Gemeinschaft oder Kompanie)
- Das kollektive Erkennungszeichen (Siegel, Wappen o.ä.)
- Bei Abenteurerkompanien muss der gegenwärtige Anführer angegeben werden.


§ 3 Ausführungsvorschriften
(I)Gebühren
Folgende Gebühren und Steuern sind zu entrichten:

- Eine Abenteurergemeinschaft hat 1000 GM Aufnahme- und Einrichtungsgebühr zu zahlen,nebst einer jährlichen Abenteurersteuer von 300 GM, fällig ab dem ersten Jahrestag nach der Eintragung.

- Abenteurerkompanien zahlen für eine permanente Erlaubnis 5000 GM pro Person. Die Jahressteuer beträgt insgesamt 1500 GM.

- Abenteurerkompanien zahlen 2500 GM pro Zehntag pro Mitglied, sofern diese Mitglieder nicht cormyrische Staatsbürger sind und zudem keine permanente Erlaubnis (s.o.) vorliegt. Für Cormyrer beträgt dir Gebühr 1000 Gm pro Person pro Zehntag.
(ergänzt 19. Ches des Jahres der wilden Magie, 1372 Taliser Zeitrechnung)

- Bei verspäteter Zahlung kommt eine Säumniszulage von 20 Gm pro Tag, maximal jedoch 200 GM, in Betracht. Die Erlaubnis erlöscht automatisch nach Säumnis von mehr als zehn Tagen. In diesem Fall wird die Gruppe als gesetzlos eingestuft und sämtliche Kommandanten der Purpurdrachen und Kriegszauberer erhalten eine steckbriefliche Benachrichtigung sowie die Erlaubnis zum Einzug der ausstehenden Kosten.

- Bei Nichtanzeige von Veränderungen in der Struktur der Mitglieder, des Abzeichens oder der Anführer kann der örtliche Fürst, oder die Offiziere der Purpurdrachen und Kriegszauberer eine angemessene Strafgebühr von bis zu 50 GM erheben.

(II)Friedensbänder
Bewaffnete Abenteurer, die friedlich umherziehen, d.h. sich zwischen Missionen oder in offiziell bestätigtem,  nicht gefährliches Gebiet reisen, müssen Friedensbänder tragen.
Dabei sind die Bänder an Schwert- und Dolchscheiden zu befestigen, große Waffen müssen die Klingen mit Leder bedeckt haben und in den Gürtel gesteckt oder auf dem Rücken getragen werden. Bögen sind zu entspannen.
Zuwiderhandlungen werden durch das Korps der Purpurdrachen geahndet.

(III)Registrierung Magiekundiger

Jeder Zauberkundige, der in der Lage ist, Zaubersprüche zu wirken, die dem Kraftniveau zuzuordnen ist, die ausreicht, Fremd-Magie bannen zu können, hat sich in Suzail dem Königlichen Magier von Cormyr sowie dem Vorsitzenden des Kollegiums der Kriegszauberer vorzustellen.
Der Zauberkundige hat vorher ein Schriftstück anzufertigen, dass seine persönlichen Angaben enthält, sowie sein Siegel und seine Reiseabsichten in den folgenden 6 Monden ausführt.
Diese Angaben sind halbjährlich zu aktualisieren, wobei jedoch eine persönliche Anwesenheit nicht erforderlich ist.
Zuwiderhandlungen werden geahndet mit Geldstrafe, Verbannung oder Kerker.



Unterzeichnet

Azoun Obarskyr IV.,
König von Cormyr, Protektor von Tilverton, Befehlshaber der Purpurdrachen und Beschützer der Grenzen


Für die Ergänzung:

Unterzeichnet (in Vertretung für König Azoun V)

Alusair Nacacia Obarskyr,
Die Stahlprinzessin, Schwertregentin von Cormyr, Geißel der Steinlande



oder wie folgt:
Zitat
Königliche Waffenerlaubnis
-Abenteurerlizenz-
Urkunde für Abenteurergruppen der Form der Abenteurergemeinschaft
gemäß § 1 Abs. II, § 2 Abs I u. II CormAbG

Name der Abenteurergemeinschaft:
...................................................................

Siegel:


....................................................................
Mitglieder:

 Name/Alter/Geburtsort/Schutzgott/Wohnort/Geschlecht/Beruf/Unterschrift
  • 1


  • 2


  • 3


  • 4


  • 5


  • 6


[/list]



Mit der Unterschrift erkennen die Mitglieder das CormAbG an. Sie verpflichten sich zur Steuerzahlung und Gebührenabgabe. Anweisungen von Purpurdrachen und Kriegszauberern ist stets Folge zu leisten.


Die Gebühren für das Jahr 1372 (TZ) sind bezahlt.


Horustep

  • Mitglied
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #5 am: 04. Oktober 2005, 14:45:47 »
 "Four from Cormyr" kenne ich schon. Die Eingangserklärungen sind zwar durchaus brauchbar, aber ich hätte mir was detailreicheres gewünscht. Naja, wir überlegen uns gerade, ob wir in Anlehnung an gewisse Quellen eine echte Verfassung für Cormyr ausarbeiten.

Trotzdem mal ein Dankeschön.

PS: Ja, die Sache mit den Katzen ist auch "bemerkenswert". :D

EDIT: @A. Heppe. Wow. Danke. Das hilft mir schon mal erheblich weiter. Habe es leider gerade später gesehen.

Gruß. Horustep.
"Das Leben ist voll von kleinen Beunruhigungen!" (Alan Dean Foster)

Guest

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Gesetzestexte in den FR
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2005, 00:42:41 »
 Soviel ich weiß wird Cormyr doch als klassisch monarchistisches Feudalsystem dargestellt. Goggle doch einfach mal nach der allgemeinen Gesetzesgebung im England des 13. Jahrhunderts oder so ...magiebetreffende Gesetzestexte wirst Du dann wohl weniger finden ....ausser über Hexenverfolgung/-verbrennung vielleicht :D

Rauthauvyr

  • Mitglied
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #7 am: 11. Oktober 2005, 10:59:18 »
 Soweit ich das überblicke, war allerdings eher das mittelalterliche Frankreich und weniger England das Vorbild für Cormyr.

Guest

  • Gast
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #8 am: 14. Oktober 2005, 22:34:24 »
 wie kommst du darauf das frankreich das vorbild sei?

Rauthauvyr

  • Mitglied
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #9 am: 15. Oktober 2005, 17:43:07 »
 Weil es eine relativ starke zentrale Königsmacht mit gut ausgebildeten Reichsstrukturen (Purpurdrachen, flächendeckende Verwaltungsbeamtenschaft, Gerichtshöfe usw.) und einem bedeutsamen Hof gibt, der nur wenige große Herzöge gegenüber stehen. Diese Herzöge sind wiederum relativ eng mit dem Königshaus verwandt.

Das ist exakt die Struktur des mittelalterliche Frankreich. In England gab es keine so bedeutsamen Herzogtümer sondern eine zahlenstarke Schicht der Landadligen und im höheren Adel vor allem alte Familien, die nicht mit der Krone verwandt waren. Im Heiligen Römischen Reich war die Königsmacht viel schwächer. Ähnlich tragfähige Verwaltungsstrukturen gab es im Spätmittelalter nur in den einzelnen Territorien und der Hof war nicht annähernd so bedeutsam wie in Frankreich.

Pharaun Xiltyn

  • Mitglied
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2005, 22:38:45 »
 @ Alexander Heppe wo hast du denn die Daten her, also ich hab das Quellenmaterial von  Wizards runter geladen und da steht:

"As little as 2,500 pieces of gold per person for a seven-day battle pass, or 3,000 gp per head for the more usual tenday
pass, and upward from there. A permanent adventuring band charter can cost 25,000 gp or more.
A band of six persons or less is considered a fellowship and is charged only 1,000 gp for a charter, plus an annual tax
of 300 gp. The first yearís tax must by paid upon receipt of the charter."
Zitat nach: Volo's Guide to Cormyr

Das heißt für mich

2.500 GM für 7 Tage(Anstatt einem Zehntag) pro Person bei einer Abenteuerkompanie

3000 GM (Anstelle von 2500 GM) für einen Zehntag pro Person bei einer Abenteurkompanie und das ohne Ermäsigung für Cormyrer

25.000 GM oder mehr für eine permanente Erlaubnis bei einer Abenteuerkompanie (anstelle von 5000GM pro Person) ohne Jahressteuer

Hast du es, so wie du es gemacht hast besser gefunden (wenn ja bitte sag mir warum, weil ich will auch in Cormyr spielen und könnte die Gründe ja auch überzeugend finden), oder hab ich was übersehen, oder hast du es nur falsch übernommen?

MfG
Pharaun Xiltyn

AlexH

  • Mitglied
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #11 am: 22. Oktober 2005, 15:50:11 »
 Habe es eigentlich nach der Zusammenfassung in dem Abenteuerband "Into the Dragons Lair" und  dem Abenteuer "The Door from Everywhere(oder so ähnlich)" aus dem Dungeon-Magazin geschrieben, ohne es vorher mit meinem VGtC zu vergleichen. Da aber "Into the Dragons Lair" neueren Datums war, dürfte man es auch so vertreten können, wie ich es geschrieben habe. War ja auch nur ein unverbindlicher Vorschlag, meine Gruppe hat jedenfalls obigen Auszug von den Grenztruppen nahe Tilverton so ausgehändigt bekommen. Wenn Dir andere Summen besser zusagen, oder die Regelung im VGtC Dir schlüssiger erscheint, verwende sie einfach. Jeder SL hat seine eigene Realms!

Viel Spaß in Cormyr wünscht

Alex

Maniac

  • Gast
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #12 am: 25. Oktober 2005, 15:50:39 »
 Moin moin,

Also im alten Buch zu Waterdeep und der Norden von AD&D gibt es die Gesetze von Tiefenwasser, vielleicht kannst du dir da ja ein paar Anregungen holen.

tata
euer Maniac

Zanan

  • Mitglied
  • Pathfinder-Übersetzungsteam
    • Zanan's at the Gates
Gesetzestexte in den FR
« Antwort #13 am: 25. Oktober 2005, 16:04:46 »
 Einige Antworten gibt Ed Greenwood auch http://www.candlekeep.com/forum/topic.asp?whichpage=73&TOPIC_ID=3684𚞨' target='_blank'>HIER unter "The Hooded One" (Posted - 23 Oct 2005 :  02:53:24 )
Ust, usstan elgg dos ...

Cease this tirade, take a breath, and think. Then you will realize, enemy of the Dark Elves, that my concern for your well being has always been, at best, limited.