Schablone: Proxy KiaransaleeVon Mario „Quel’Thalas de Navale“ ZoniErklärungKiaransalee ist eine Drow Göttin die auf der Ebene der Dämonennetze lebt. Sie war einst eine mächtige Nekromantenkönigin von einer anderen Welt. Als ihr Mann hinter die Machenschaften seiner Frau kam und sah, welche unheiligen Experimente sie durchführte, verfluchte und verbannte er sie aus seinem Reich. Doch anstatt Reue zu spüren, machte Kiaransalee mit ihren perversen Experimenten an den Toten im Exil weiter. Nach Jahrhunderten, in denen der Hass auf ihren Mann immer weiter wuchs, hatte sie eine so große Armee aus Untoten aufgestellt, dass sie das Reich ihres Gemahls angriff. Nichts konnte sich ihrem Zorn entgegensetzen. Sie zerstörte das Reich sowie die ganze Welt und machte diese zu einem toten Ort. Sie verließ die Welt durch ein Tor und befand sich im Abgrund wieder, dem Ort wo die Dämonen und Tanar’ri herrschen. Dort tötete sie den mächtigen, fast gottgleichen Erzdämon Orcus, wodurch sie seine Macht in sich aufnahm und von nun an den Status eines Halbgottes hatte. Sie verbrachte lange Zeit damit, die Existenz von Orcus aus den Köpfen seiner Anhänger zu löschen und stattdessen ihre Gestalt als deren Gott anbeten zu lassen. Lolth, die mächtige Göttin der Dunkelelfen, lockte Kiaransalee in ihr Reich und alsbald befand sich Kiaransalee in den intriganten Fäden der Spinnenkönigin wieder, aus der sie bis heute zu entkommen versucht. Bei jeder nur erdenklichen Möglichkeit, versucht sie im geheimen Lolth Schaden zuzufügen, meistens durch das Handeln ihrer Priester (siehe Abenteuer „Stadt der Spinnenkönigin“).
Als eine böse, niedere Göttin, strebt Kiaransalee danach ihre Macht zu steigern. Doch nach den Jahrhunderten der Zurückhaltung, beginnt sie nun aktiv zu werden. Ihr Ziel ist es, den einzig neben ihr existierenden Gott der Untoten, Velsharoon, ein ehemaliger Roter Magier von Thay und jetziger Verbündeter, zu vernichten und so den Status der Halbgöttin hinter sich zu lassen um eine Mittlere Macht zu werden. Ihr wahres Begehren ist es jedoch Kelemvor, den gerechten und neutralen Gott der Toten zu stürzen und sich auf den Knochenthron, welcher sich im Kristallturm auf der Fugenebene befindet, zu erheben und alleinig über das Totenreich zu herrschen.
In der Gesellschaft des Unterreiches, neben Lolths Dominanz und fehlenden, alternativen Rassen, die Gläubiger werden und so ihre Macht steigern könnten, hat Kiaransalee ihr Augenmerk auf die sonnenüberflutete Oberflächenwelt gelenkt. Da sie als Göttin außerhalb des Unterreiches so gut wie unbekannt ist, versucht sie nun mit aller Macht, ihren Namen dort oben zu etablieren und eine Glaubensgemeinschaft aufzubauen. Aus diesem Grund sucht sie sich geeignete Kandidaten, welche sie in die Rolle eines Bevollmächtigten, eines Proxys erheben kann. Sie weiß dass sie sich von ihrem Ziel noch sehr weit entfernt befindet, doch Zeit ist etwas das sie als Göttin hat. Als Gegenleistung für ihr Geschenk, verlangt sie von den Sterblichen verschieden Dienste, die sie ihnen bei gegebener Zeit mitteilt und von ihnen einfordert. Ansonsten wird sie ihren göttlichen Hass auf diese lenken.
DogmaDer Tod kommt zu allen, und grausame Vergeltung wird über jene kommen, die ihr Leben kleinmütig mit den Belangen dieser Existenz verschwendet haben. Wahre Macht ergibt sich nur aus der bedingungslosen Dienstbarkeit der ehemals Toten, der Herrschaft über den Tod und dem schließlich erreichten Status des im Tode ewig Lebenden. Jage, töte und erwecke diejenigen, welche die Macht der Totenruferin zurückweisen, und zahle jede Beleidigung tausendfach heim, so dass alle die kommende Macht Kiaransalees kennen lernen.
Allgemein- Gesinnung, Umwandlung in eine beliebig Böse.
- +4 WE.
- Bonusfertigkeiten: Nekrologie, Anatomie (immer automatisch den maximalen Rang).
- Immun gegen Fähigkeiten von Untoten: Todeszauber, Krankheit, Lähmung, Lebenskraftentzug.
- +2 RW auf Zauber der Nekromantie Schule.
- +2 auf Würfe für Untote bezaubern/kontrollieren.
- Einlass in jeden Tempel Kiaransalees, Hilfe von jedem Priester Kiaransalees.
- Umwandlung zum Priester gleicher Charakterstufe, alle Fähigkeiten vorheriger Klassen und Prestigeklassen werden beibehalten. Falls man zuvor eine Magie wirkende Klasse angehörte, bleiben die Zauber pro Tag bestehen. Jedoch werden sie von nun an erbeten und müssen nicht mehr aus einem Buch studiert werden. Alle arkanen Zauber müssen jedoch einmalig erlernt werden, bevor man sie durch göttliche Gunst wie Priesterzauber erbeten kann. Weiterhin ist das Bezugsattribut die Intelligenz für diese Zauber. Des Weiteren bekommt der Proxy außerdem die Bonuszauber für hohe Intelligenz oder Weisheit, falls er vorher ein Waldläufer, Druide etc. war. Die arkanen Zauber können von nun an ohne Chance für arkane Zauberpatzer gewirkt werden.
- Nachdem das Wesen zu einem Proxy geworden ist, bekommt es für seine erworbenen Stufen automatisch Fähigkeiten. Falls der Auserwählte Kiaransalees zu einem Priester der 6. Stufe werden sollte, weil er vorher sechs Charakterstufen hatte, bekommt er die bis dahin möglichen Fähigkeiten, automatisch zugesprochen.
FähigkeitenStufe | Fähigkeit |
---|
1 | Bonusfertigkeiten Nekrologie und Anatomie; Aura der Kiaransalee – permanent |
2 | Bonustalent Zusätzliches Vertreiben |
3 | Tote beleben (wie Zauber) – 1/Tag |
4 | Skelettdiener – 1/Tag |
5 | Ort entweihen 9 m (wie Zauber) – permanent |
6 | Herzschlag wahrnehmen – 1/Tag; Tote beleben (wie Zauber) – 2/Tag |
7 | Skelettdiener – 2/Tag |
8 | Furchtaura des Leichnams– 1/Tag |
9 | Herzschlag wahrnehmen – 2/Tag |
10 | Herzklaue – 1/Tag |
11 | Furchtaura des Leichnams– 2/Tag |
12 | |
13 | Herzklaue – 2/Tag |
14 | |
15 | |
16 | Entzug von Lebenskraft (wie Zauber) – 1/Tag |
17 | Geißel des Todes – 1/Tag |
18 | Wehgeschrei der Todesfee (wie Zauber) – 1/Tag |
19 | |
20 | Kiaransalees Geschenk |
NekrologieFertigkeitEin Charakter mit der Fertigkeit Nekrologie, kennt sich Bestens mit der Existenz von Untoten Kreaturen aus. Die Fertigkeit kann dazu genutzt werden, die wahrscheinlichen Aufenthaltsorte, Essgewohnheiten und die Geschichte solcher Geschöpfe zu bestimmen (kein Fertigkeitswurf). Wann auch immer ein Charakter mit dieser Fertigkeit mit einem Untoten konfrontiert wird, kann er durch diese Fertigkeit die Art des Untoten bestimmen sowie die Unterart (SG variabel). Daraufhin kann der Charakter noch einen Wurf auf die Fertigkeit machen und versuchen sich die spezifische Schwachstellen sowie natürliche Verteidigungen und Immunitäten der untoten Kreatur ins Bewusstsein zu rufen. Sollte dieser Wurf jedoch fehlschlagen, wird der Spieler mit Fehlinformationen gefüttert, da das Spektrum des Wissens über Untote derart groß ist, dass Fehler unterlaufen können. Bei allen Würfen ist der SG variabel und vom SL abhängig.
AnatomieFertigkeitDiese Fertigkeit gibt Auskunft über die Anatomie der humanoiden und goblinoiden Körper (Völker siehe Monsterhandbuch S. 7); es beinhaltet Wissen über Struktur, Knochenpositionen, Funktion, Muskeln, Organe und anderer weicher Gewebe. Charaktere mit dieser Fertigkeit, bekommen +2 auf die Fertigkeit Heilkunde.
Aura der Kiaransalee permanent
Auf Willen, kann der Proxy alle Wesen in einem Radius von 3 m um ihn herum, die Kiaransalee Gläubige sind, spüren lassen, dass er eine Vollmacht dieser Göttin ist.
Skelettdiener 1 bis 2/Tag
Mit dieser Fähigkeit kann der Proxy Kiaransalees zeitweilig die Knochen eines Humanoiden oder Goblinoiden Wesens beleben. Dieses Skelett bleibt eine Woche pro Stufe bestehen und der Proxy kann maximal so viele Skelettdiener haben, wie er Stufen besitzt. Das animierte Skelett kann nur die einfachsten Befehle ausführen, bis es zerstört, gebannt wird oder die Zauberdauer verfällt, darunter fallen Aktionen wie ein Gebiet bewachen, dem Proxy als Leibwache folgen, schwere Gegenstände tragen usw.
Herzschlag wahrnehmen 1 bis 2/Tag
Wenn der Proxy diese Fähigkeit einsetzt, wird er augenblicklich taub für alle normalen Geräusche um ihn herum, und kann stattdessen nur die Geräusche der schlagenden Herzen in einem Radius von 9 m pro Stufe wahrnehmen. Während er dies tut, muss er sich konzentrieren und kann keine anderen Aktionen durchführen. Es wird der Herzschlag eines jeden Tieres, Monsters und humanoiden sowie goblinoiden Wesen augenblicklich wahrgenommen und kann dem Proxy somit etwaige Auskunft über ungefähre Art (Tier, Monster, Goblinoid, Humanoid), Standort, Richtung, Größe, Gesundheitsstand, Anzahl und emotionales Befinden liefern. Der Herzschlag eines alten Magiers, der verletzt in einer Ecke hockt, wäre viel schwächer als der eines gesunden Orks der hinter einem lauert. Diese Fähigkeit kann zu Verwirrungen führen, wenn man ihn zum Beispiel auf einer viel belebten Handelsstraße, innerhalb der Stadtmauern einsetzt. Der Proxy hört jedoch niemals seinen eigenen Herzschlag, ebenfalls sind alle Pflanzen, Untoten Kreaturen sowie Konstrukte u.ä. ausgenommen. Die Reichweite ist darauf beschränkt, dass das Wahrnehmen des Herzschlags pro Stufe maximal 3 cm an Holz, Stein, Metall usw. durchdringen kann.
Furchtaura des Leichnams 1 bis 2/Tag
Der Proxy bekommt die Furchtaura eines Leichnams. Er kann sich auf Willen (Standart Aktion), pro Stufe eine Runde lang, in eine grauenerregende Aura des Todes und des Bösen hüllen. Kreaturen mit weniger als 5 TW innerhalb eines Radius vom 9 m um den Proxy, die diesen ansehen, müssen einen Willenswurf schaffen, oder sie werden von der Aura betroffen, als hätte ein Hexenmeister der gleichen Stufe den Zauber Furcht auf sie gewirkt. Kreaturen denen der Rettungswurf gelingt, können von ihm 24 Stunden lang nicht mehr betroffen werden.
Herzklaue 1 bis 2/Tag
Mit dieser Fähigkeit vermag der Proxy Kiaransalees, sich das Herz eines jeden lebenden humanoiden sowie goblinoiden Wesens, welches sich in seiner Sichtlinie befinden muss und nicht weiter als 3 m pro Stufe entfernt sein darf, seinem dunklen Willen untertan zu machen. Dazu muss sich der Proxy drei ganze Runden (drei Volle Aktionen) auf das Herz seines Opfers konzentrieren und seine gesamte geistige Kraft darauf fokussieren. In dieser Zeit kann er keine Zauber wirken oder sich sonst wie im Kampf beteiligen. Er kann sich jedoch mit einem 1,50 m Schritt pro Runde bewegen.
In der ersten Runde der Konzentration, muss das Opfer einen Rettungswurf -2 auf Zähigkeit machen (SG 12 + Stufe des Proxys). Sollte der Rettungswurf gelingen, so hat die Fähigkeit keinen weiteren Effekt. Sollte der Rettungswurf misslingen, verspürt das Opfer einen stechenden Schmerz im Brustkorb, der dem eines Herzanfalls ähnlich ist und erleidet 1W8 an Schaden und macht das Opfer völlig apathisch und panikerfüllt, so dass es keine Volle Aktion mehr durchführen kann.
In der zweiten Runde muss das Wesen einen Rettungswurf -2 auf Zähigkeit machen (SG 14 + Stufe des Proxy). Gelingt der Rettungswurf, endet die Magie ohne jeden Effekt. Sollte er misslingen, verspürt das Wesen schlimmste Stiche am Herzen, so als wenn das Herz mit einer glühenden Metallschlaufe umzogen würde. Dem Opfer wird schwindelig und es ist desorientiert, außerdem verspürt es schreckliche Schmerzen in den Armen, dem Kiefer und der linken Schulter. Inzwischen verliert das Opfer 25% seiner Trefferpunkte, ist vor Schmerzen für 1W4+1 Runden gelähmt und verliert 1W4+1 temporäre Punkte an Stärke, Geschicklichkeit und Konstitution. Diese verlorenen Punkte regenerieren mit einer Rate, von einem Punkt in jeden Wert, pro Tag.
In der dritten und letzten Runde muss das Opfer einen erneuten, diesmal unmodifizierten Rettungswurf gegen Zähigkeit machen (SG 16 + Stufe des Proxy). Sollte der Wurf gelingen, so endet die Fähigkeit. Sollte er jedoch misslingen, erleidet das Wesen einen akuten Herzanfall aus dem resultierend (1 Runde nach Beenden der Fähigkeit) der Tod eintritt. Alternativ könnte der Proxy auch beschließen, das Wesen in einen tiefen, komatösen, wie tot aussehenden Zustand fallen zu lassen, bei dessen Erwachen das Opfer nach 1W4 Tagen, permanent einen Punkt Konstitution verloren hat.
Geißel des Todes 1/Tag
Durch diese Fähigkeit, vermag der Proxy Kiaransalees ein lebendes humanoides sowie goblinoides Wesen mit einer starken, widerwärtigen Krankheit zu belegen. Das Wesen muss einen Rettungswurf -4 auf Zähigkeit würfeln (SG 10 + Stufe des Proxy). Sollte der Wurf gelingen, so erleidet das Wesen keinerlei Auswirkungen. Sollte der Wurf misslingen, so entstehen einen Tage nach dem Sprechen des Zaubers, Pusteln, eiternde Wunden und blutende Beulen am ganzen Körper. Nach einem weiteren Tag beginnt sich die Haut in schleimigen Fetzen von dem Körper des Opfers zu lösen. Jeden Tag nach wirken der Fähigkeit, verliert das Wesen permanent einen Punkt Stärke, Geschicklichkeit und Konstitution. Sollte einer der Werte auf 0 sinken, so stirbt das Opfer augenblicklich unter qualvollen Schmerzen. Der Wirt der Krankheit kann so viele weitere Wesen damit anstecken, wie der Proxy Stufen hat. Jedoch, können die angesteckten Wesen keinen weiteren mehr anstecken. Jedes humanoide und goblinoide Wesen, dass sich näher als 3 m Radius dem Wirt nähert oder es gar berührt, muss einen Rettungswurf auf Zähigkeit würfeln (SG 10 + halbe Stufe des Proxy), oder es erleidet die gleichen Auswirkungen. Es besteht eine Prozentchance, welche der Höhe der Stufe des Proxys entspricht, dass sich das gestorbene Wesen nach dem Tode als untote Kreatur wieder erhebt und sich unter der Kontrolle des Proxys befindet, falls dieser sich nicht weiter als 1000 m pro Stufe von ihm aufhält.
Fluch brechen, Krankheit kurieren, Teilweise Genesung, Genesung, Magie bannen, Heilung, Mächtiges Magie Bannen, beenden das Fortschreiten der Krankheit nicht. Nur der Zauber Vollständige Genesung kann ihn beenden, der Wirker muss jedoch eine Stufe höher als der Proxy sein. Doch auch wenn der Fluch beendet wird, gewinnt das Opfer nur einen Punkt Stärke, Geschicklichkeit und Konstitution pro Tag zurück. Einzig allein die Zauber Begrenzter Wunsch, Wunsch und Wunder können die Wirkung auf der Stelle aufheben und beenden.
Kiaransalees Geschenk permanent
Auf der 20. Stufe macht Kiaransalee ihren Proxies ein wahrlich großes Angebot. Sie können sich aussuchen ihr sterbliches Leben in das eines untoten Daseins einzutauschen. Zur Auswahl stehen ihnen Leichnam, Todesfee und Vampir.
Bonustalent Zusätzliches Vertreiben – SHB S.124
Tote beleben – SHB S.341
Ort entweihen – SHB S.307
Entzug von Lebenskraft – SHB S.262
Wehgeschrei der Todesfee – SHB S.357