Autor Thema: [FR] Klaue der Totenruferin  (Gelesen 1134 mal)

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Thalas

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[FR] Klaue der Totenruferin
« am: 08. April 2006, 21:45:02 »
Überlege das Artefakt aus dem Abenteuer "Stadt der Spinnenkönigin" in naher oder ferner Zukunft in meine Kampagne, ohne das dazugehörige Abenteuer, zu intregieren.
Mir stellen sich jedoch ein paar Fragen, die die Beschreibung des Artefaktes für mich nicht beantworten, deshalb würde mich eure Meinung dazu interessieren  :)

Mit der Klaue kann 3/Tag ein Wiedergänger erschaffen werden. Normalerweise werden diese untoten Wesen von dem Zwang erfüllt ihre Mörder aufzusuchen und zur Strecke zu bringen. Die Klaue hat jedoch die Fähigkeit Wiedergänger zu erschaffen ohne das diese ihren Mörder aufsuchen.

1) Wie denkt ihr verhält es sich wenn der Träger der Klaue, der den Wiedergänger erschaffen hat, ebenfalls auch der Mörder ist? Denke mir mal, da im Text steht, dass diese unter der Kontrolle sind, wird er sich nicht gegen den Mörder (Erschaffer) wenden, oder?

2) Was passiert wenn der Träger die Klaue nicht trägt, kann er dann dennoch über seine damit erschaffenden Untoten Macht ausüben und sie kontrollieren (Wiedergänger, Silberalben) ?

3) Was würdet ihr sagen passiert, wenn der Träger die Klaue nicht trägt, wenden sich dann die Untoten, die einen Grund haben ihren Erschaffer anzugreifen (wie in meinem Beispiel der Träger der Klaue, der auch gleichzeitig auch der Mörder ist), gegen ihn?

ET BESTE,
Thalas

PS: Kann hier mal jemand die Foren-Uhr umstellen? *g*
~ I survived Myth Drannor '06 ~
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~ Für mehr Handlung in Pornos ~ ~ "Und Dragonborn sind einfach kacke." (© by Scurlock)

Zechi

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Re: [FR] Klaue der Totenruferin
« Antwort #1 am: 08. April 2006, 23:25:34 »
Zitat von: "Quel'Thalas de Navale"

1) Wie denkt ihr verhält es sich wenn der Träger der Klaue, der den Wiedergänger erschaffen hat, ebenfalls auch der Mörder ist? Denke mir mal, da im Text steht, dass diese unter der Kontrolle sind, wird er sich nicht gegen den Mörder (Erschaffer) wenden, oder?


Alle Wiedergänger die mit der Klaue erschaffen werden, werden auch kontrolliert.

Zitat

2) Was passiert wenn der Träger die Klaue nicht trägt, kann er dann dennoch über seine damit erschaffenden Untoten Macht ausüben und sie kontrollieren (Wiedergänger, Silberalben) ?


Nur derjenige der die Klaue besitzt, kontrolliert auch die erschaffenden Untoten, steht ausdrücklich dabei.

Zitat

3) Was würdet ihr sagen passiert, wenn der Träger die Klaue nicht trägt, wenden sich dann die Untoten, die einen Grund haben ihren Erschaffer anzugreifen (wie in meinem Beispiel der Träger der Klaue, der auch gleichzeitig auch der Mörder ist), gegen ihn?


Sie gehorchen dann dem neuen Träger und nach diesem Willen handeln sie dann.

Zitat

PS: Kann hier mal jemand die Foren-Uhr umstellen? *g*


Das kannst du selber für deinen Account machen :)

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Thalas

  • Globaler Moderator
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[FR] Klaue der Totenruferin
« Antwort #2 am: 09. April 2006, 00:34:33 »
Von Zechi

"Nur derjenige der die Klaue besitzt, kontrolliert auch die erschaffenden Untoten, steht ausdrücklich dabei."

--> zu 2) Hab gerade nachgeschaut, es steht nicht ausdrücklich dabei.
Meinte es aber anders, was ist wenn der Besitzer der Klause, sie auszieht aus irgendwelchen Gründen, sei es weil er baden möchte, oder aber für einen Augenblick lang etwas anderes an beiden Händen tragen möchte (muss)?

Oder meinst du vielleicht mit Besitzen, dass wenn die Klaue von dem Besitzer ausgezogen wird, er dennoch die Macht und Kontrolle über seine erschaffenen Untoten hat, doch sollte ihm die Klaue gestohlen werden, er demnach nicht mehr im Besitz dieser Klaue ist, dass dann die Kontrolle gebrochen ist?


EDIT: Danke mit der Uhr :-)
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Zechi

  • Globaler Moderator
[FR] Klaue der Totenruferin
« Antwort #3 am: 09. April 2006, 08:06:54 »
Zitat von: "Quel'Thalas de Navale"
Von Zechi

"Nur derjenige der die Klaue besitzt, kontrolliert auch die erschaffenden Untoten, steht ausdrücklich dabei."


--> zu 2) Hab gerade nachgeschaut, es steht nicht ausdrücklich dabei.



Doch das steht da. Im englischen Original steht dort:

"...the wearer can create a revenant that serves the wearer of the claw (even if that is not the person who created it)..."

Also kommt es ausschließlich auf den Träger der Klaue an und nicht auf den Erschaffer.

Zitat

Meinte es aber anders, was ist wenn der Besitzer der Klause, sie auszieht aus irgendwelchen Gründen, sei es weil er baden möchte, oder aber für einen Augenblick lang etwas anderes an beiden Händen tragen möchte (muss)?

Oder meinst du vielleicht mit Besitzen, dass wenn die Klaue von dem Besitzer ausgezogen wird, er dennoch die Macht und Kontrolle über seine erschaffenen Untoten hat, doch sollte ihm die Klaue gestohlen werden, er demnach nicht mehr im Besitz dieser Klaue ist, dass dann die Kontrolle gebrochen ist?


Naja, man kann natürlich in Einzelsituationen darüber streiten, wann jemand kein "Träger" im Sinne des Artefakts ist. Ich würde daher im Prinzip auf den Besitz abstellen. Daher solange der Träger den Gegenstand besitzt, daher so dass er jederzeit darauf zugreifen kann (er muss die Klaue sowieso nicht in der Hand halten, er kann sie sich auch um den Hals hängen mit einem Band oder so), dann ist er auch derjenige der die "revenants" kontrolliert. Wird ihm die Klaue gestohlen oder ein anderer erhält sie auch nur leihweise oder ähnliches ist der neue Besitzer auch der Träger.

Gruß Zechi
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Thalas

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[FR] Klaue der Totenruferin
« Antwort #4 am: 09. April 2006, 11:04:24 »
Zitat von: "Zechi"

Naja, man kann natürlich in Einzelsituationen darüber streiten, wann jemand kein "Träger" im Sinne des Artefakts ist. Ich würde daher im Prinzip auf den Besitz abstellen. Daher solange der Träger den Gegenstand besitzt, daher so dass er jederzeit darauf zugreifen kann (er muss die Klaue sowieso nicht in der Hand halten, er kann sie sich auch um den Hals hängen mit einem Band oder so), dann ist er auch derjenige der die "revenants" kontrolliert. Wird ihm die Klaue gestohlen oder ein anderer erhält sie auch nur leihweise oder ähnliches ist der neue Besitzer auch der Träger.

Gruß Zechi


Danke, dass hat mir geholfen. Sehe es auch so, doch wollte mich erstmal erkundigen wie andere es sehen :-)

Zitat von: "Zechi"

(er muss die Klaue sowieso nicht in der Hand halten, er kann sie sich auch um den Hals hängen mit einem Band oder so)
Gruß Zechi


Das verstehe ich nicht.....kann der Träger die Klaue auch einsetzen und schützt sie ihn, wenn er sie "nur" um den Hals trägt? Wenn ich einen Schutzring an einer Kette trage, dann entfaltet der doch auch nicht seine Fähigkeiten, oder meintest du es anders?
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Zanan

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    • Zanan's at the Gates
[FR] Klaue der Totenruferin
« Antwort #5 am: 10. April 2006, 09:59:42 »
Vergleiche es mit einem Rod of Flailing. Dessen RK Boni erhältst du auch, wenn du ihn nicht in der Hand hast.

Es geht in erster Linie um "Besitz". Übrigens würde ich vielleicht noch ein paar Bedingungen einflechten, z.B., daß die Revenants dem Erschaffer nur dann gehorchen bzw. auf dessen Befehle reagieren, wenn sie ihn verstehen. Wir wollen doch keinen 08/15-Dieb solch ein Artefakt nebst Armee schenken ...
Ust, usstan elgg dos ...

Cease this tirade, take a breath, and think. Then you will realize, enemy of the Dark Elves, that my concern for your well being has always been, at best, limited.