Autor Thema: Tyr-Kleriker  (Gelesen 2733 mal)

Beschreibung:

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Urias

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« am: 01. August 2006, 22:10:19 »
Servus!
Ich spiele in unserer Faerun-Runde einen rechtschaffen guten Tyr-Kleriker mit den Domänen Krieg und Vergeltung (er ist also eher der leicht fanatische Streiter für das Recht als der besonnene Richter). Nun kommt ab und zu in unserer Runde jedoch die Frage auf was jetzt gegen das Dogma verstösst und was nicht.
zB war es letztens der Fall dass wir in ein Mausoleum einbrechen mussten um dort eine Waffe zu bergen welche wir zur Vernichtung eines Untoten brauchten. Die Diskussion war hierbei ob der Kleriker ins Mausoleum einsteigen darf (oder seine Gefährten davon abhalten muss) obwohl es gegen ein Gesetz verstösst. Eigentlich ja nicht da das gegen seine RG Gesinnung geht oder?
Außerdem wär die Frage: Darf der Kleriker einen Schuldigen (sagen wir mal einen Dieb) nach seinem Ermessen bestrafen (zB die Hand abschlagen) oder muss er sich an das weltliche Gesetz halten (oder hält er sich für "höher" da er ja näher an der Quelle der Gesetze liegt).
Und nebenbei: Ab wann darf ein RG Charakter einem anderen Charakter an die Gurgel gehen (da der Char sehr oft in Konflikt mit einer Favored Soul des Hoar kommt)?
Eure Meinung hierzu würd mich interessieren.
Peace,
Urias

Tempus Fugit

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #1 am: 01. August 2006, 22:31:40 »
Nachdem was ich da lese und auch zwischen den Zeilen lese...

Zitat
Servus!
Ich spiele in unserer Faerun-Runde einen ehemals rechtschaffen guten Tyr-Kleriker...  


Fixed it for you - wegen:
Zitat
...nach seinem Ermessen bestrafen (zB die Hand abschlagen)... ...an die Gurgel gehen...

Du weißt schon, welche Gesinnungen Priester des Tyr und des Hoar haben dürfen?
Übermensch, weil Rollenspieler

Urias

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #2 am: 01. August 2006, 22:34:43 »
Das ganze aufgeführte hat er nicht getan. das is nur teilweise der Gedanke der mir als Spieler kommt aber wenn der Hoar-Mensch über Tyr wettert bis zum Umfallen dnek ich dass sich das auch ein RG Charakter nicht gefallen lässt.

Tempus Fugit

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #3 am: 01. August 2006, 22:38:01 »
Er kann wettern was er will - er will nicht RG sein. Gehst du ih an, dann hast du das Problem. Es gibt natürlich für alles eine Grenze (Blasphemie z.B.), aber Tyr Gläubige sind keine Amerikaner und können daher nicht auf evtl. Provokation mit martialischer Gewalt reagieren. Sie müssen Gesetze befolgen und können sich nicht zum Duell im rechtsfreien Raum treffen...

Über Verstümmelung von Leuten steht etwas im BoVD - noch Fragen zu dieser Art Strafen?  :wink:
Übermensch, weil Rollenspieler

Urias

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #4 am: 01. August 2006, 22:46:13 »
Naja Handabhacken ist ja teils eine akzeptierte Strafe für Diebstahl und wenn ein Tyrkleriker eben einen Dieb festnehmen kann, müsste er ihn eigentlich so bestrafen wenn es im "Tatland" so Gesetz ist oder?

Tempus Fugit

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #5 am: 01. August 2006, 22:52:25 »
Ja, in der Zhentilfeste ist das bestimmt dufte - aber sonst...? Siehe BoVD.
Übermensch, weil Rollenspieler

Urias

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #6 am: 01. August 2006, 22:54:26 »
Jo ok is akzeptiert... War nur so eine Nebenfrage. Wie siehts deiner Meinung nach mit dem oben genannten Einbruchsbeispiel aus?

yennico

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #7 am: 01. August 2006, 22:55:56 »
Zitat von: "Urias"
Naja Handabhacken ist ja teils eine akzeptierte Strafe für Diebstahl und wenn ein Tyrkleriker eben einen Dieb festnehmen kann, müsste er ihn eigentlich so bestrafen wenn es im "Tatland" so Gesetz ist oder?

Ein Tyrkleriker ist nicht gleich ausführende Staatsgewalt, wo immer er hingeht. Ist er in dem Land zu einer Verhaftung überhaupt autorisiert?
Beobachtet er einen Straftat so muss er den Täter nur beim den dazu zuständigen Stellen anzeigen. Verhaften darf er ihn ohne offizielle Autorisierung durch die Behärden nicht. Er kann und wird wohl dafür sorgen, dass der Täter seiner Verhaftung durch die Stadtwache nicht entgeht. Hierbei muss er sich aber auch an die Gesetze halten.

Schwarzie

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #8 am: 01. August 2006, 23:16:55 »
Zitat von: "Tempus Fugit"
Ja, in der Zhentilfeste ist das bestimmt dufte - aber sonst...? Siehe BoVD.
Ich weiß warum ich dieses Buch nicht mag... immer diese Schwarz weiß Malerrei.
Bitte folgenden Link beachten: Forenrichtlinien[/url]

Thalas

  • Globaler Moderator
    • http://www.dnd-gate.de
Tyr-Kleriker
« Antwort #9 am: 01. August 2006, 23:41:03 »
Du hättest deinem Tyr Kleriker doch eine andere Gesinnung geben können, dann hättest du diesen Schlamasel jetzt nicht.
~ I survived Myth Drannor '06 ~
~ Never trust a smiling Game Master ~
~ Für mehr Handlung in Pornos ~ ~ "Und Dragonborn sind einfach kacke." (© by Scurlock)

Zechi

  • Globaler Moderator
Tyr-Kleriker
« Antwort #10 am: 02. August 2006, 07:16:30 »
@Urias
Die Antwort ist ganz einfach. Das ist interpretation des Spielers und des SL. Eine Gesinnung und auch einen Glauben kann man auf viele Arten und Weisen interpretieren und ausspielen Beachte auch, dass Kleriker auch Taten begehen kann die seiner Gesinnung nicht entsprechen, solange sein Gott ihn dafür nicht aufgibt.

Zitat
B war es letztens der Fall dass wir in ein Mausoleum einbrechen mussten um dort eine Waffe zu bergen welche wir zur Vernichtung eines Untoten brauchten. Die Diskussion war hierbei ob der Kleriker ins Mausoleum einsteigen darf (oder seine Gefährten davon abhalten muss) obwohl es gegen ein Gesetz verstösst. Eigentlich ja nicht da das gegen seine RG Gesinnung geht oder?


Ein gutes Beispiel. Hier kommt es z.B. auf die Auslegung des Spielers an. Er könnte argumentieren die Waffe zu bergen wäre nötig, weil es um eine Art übergesetzlichen Notstand geht. Das Gesetz kann gebrochen werden, weil die Waffe zwingend im Kampf gg. den Untoten Feind benutzt wird. Umgekehrt könnte er auch sagen, dass die Gesetze viel wichtiger sind und er sie niemals brechen wird.

Zitat
Außerdem wär die Frage: Darf der Kleriker einen Schuldigen (sagen wir mal einen Dieb) nach seinem Ermessen bestrafen (zB die Hand abschlagen) oder muss er sich an das weltliche Gesetz halten (oder hält er sich für "höher" da er ja näher an der Quelle der Gesetze liegt).


Das kommt auch darauf an. In Berandors Story Hour spielt einer der Spieler einen Kleriker von Tyr der ständig Standgerichtsurteile fällt und diese vollstreckt (endet meist mit der sofortigen Hinrichtung). In einigen Gegenden Faerûns sind Tyr Kleriker das Gesetz und sie richten und vollstrecken es. In anderen Gegenden ist das nicht der Fall. Kommt also auf die Region an und die näheren Umstände.

Mitten in der Wildnis könnte sich ein Tyr Kleriker berufen fühlen Standgerichte abzuhalten.

In einer Großstadt mit funktionierender Justiz (der der Tyr Kleriker vertraut und die nicht korrupt ist) würde er einen Dieb wohl der Justiz ausliefern.

Zitat
Und nebenbei: Ab wann darf ein RG Charakter einem anderen Charakter an die Gurgel gehen (da der Char sehr oft in Konflikt mit einer Favored Soul des Hoar kommt)?


Ab dann, wenn er es für richtig hält.

Die Gesinnung ist kein Korsett. Der Spieler sollte nicht ständig fragen, ist das jetzt von der Gesinnung gedeckt, sondern er sollte die Gesinnung selber ausspielen.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Heretic

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #11 am: 02. August 2006, 14:26:20 »
Als Hinweise sollten die Erklärungen im PHB und das BoED ausreichend sein.

Tamriel

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #12 am: 02. August 2006, 15:25:49 »
Zitat von: "Zechi"

Die Gesinnung ist kein Korsett. Der Spieler sollte nicht ständig fragen, ist das jetzt von der Gesinnung gedeckt, sondern er sollte die Gesinnung selber ausspielen.


Das ist mal ein sehr schöner Satz. An dem sie viele Spieler ein Beispiel nehmen sollten.

Schlussendlich ist es so wenn man sich in einer bestimmten Art und Weise verhalten will muss man mit den Konsequenzen rechnen, die Gesinnungen sind im PHB dargestellt.
Ob ein Spieler sich daran hält ist seine Sache.


mfg
"So heiß wie die Waffe, so kalt ist die Hand die sie führt."
"Was zum Läufer henkt hier?"

Zechi

  • Globaler Moderator
Tyr-Kleriker
« Antwort #13 am: 02. August 2006, 17:29:07 »
Zitat von: "Heretic"
Als Hinweise sollten die Erklärungen im PHB und das BoED ausreichend sein.


Das denke ich kaum. Das PHB hat absichtlich unbestimmte, offene Definitionen der Gesinnungen und lassen etliche Interpretationsmöglichkeiten offen. Das BoED richtet sich an einen bestimmten Spielstil und ist nur eine Option wie man spielen kann, aber nicht muss. Da stehen zwar viele finde ich sehr gute Dinge drin, aber auch da ist vieles ja sehr offen gestaltet.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Heretic

  • Mitglied
Tyr-Kleriker
« Antwort #14 am: 02. August 2006, 23:00:52 »
Weisst Zechi, du hast schon recht.
Aber eigentlich sollte jeder moralisch gefestigte Mensch wissen, was gut und was böse ist.
Oder nicht?