Wie Zechi richtig bemerkt hat wird auf die Spezialisierung beim Magier Bezug genommen, weshalb man diese Regeln anwenden könnte. Wie Tempus aber geschrieben hat, steht es nicht explizit da, weshalb man das nicht zwangsweise so auslegen muß.
Das große Probleme hierbei ist einfach, daß es bei der Magierspezialisierung ja garnicht erst möglich ist Zauber der verbotenen Schule(n) zu erlernen. Außerdem ist ein Magierspezialist nicht fähig verbotene Zauber zu erlernen. Er ist kein Druide, dem das Tragen bestimmter Rüstungen verboten ist, er ist dazu einfach nicht fähig. Daher gibt es keine explizite Regel dazu was passiert, wenn man die Fähigkeit zum Erlernen erst später verliert statt sie von Anfang an erst garnicht zu besitzen.
Mein Vorschlag: Einmal gelernte Zauber (und nur diese!) bleiben auf der Zauberliste, auch wenn die zugehörige Schule später "verboten" wird. Sonst müsste man auch zB einem Hexenmeister erlauben die plötzlich verbotenen Sprüche einzutauschen, ggf auch dem Magier.