Was sich nicht zwangsläufig auf Eigennamen bezieht, wie ich ja oben ausführte.
Das ist kein Eigenname sondern eher ein Titel.
Einigen wir uns auf "Spitzname"? Ein Teil des Namens ist sein richtiger Vorname (Jack) und der andere Teil ein "blumiges" Anhängsel, daß er sich "verdient" hat.
Ein richtiger Titel ist es jedenfalls nicht, den könnte man übersetzen, wie etwa "Lord" oder "Doctor" oder sowas.
Was aber die Übersetzungsfrage nicht erleichtert. Bzw. für mich nur wieder zu derselben Überzeugung führt: "Bloody" kann so ohne weiteres nicht ins Deutsche übertragen werden, zumindest nicht in einem einzelnen, die selbe Bedeutung umfassenden Wort, daß dazu auch noch als Namensanhängsel dienen kann. Die Bedeutungsinhalte von "bloody", nämlich "blutrünstig" oder "blutbefleckt" sowie "verflixt", "verflucht" oder "verdammt" (im Sinne eines Schimpfwortes), sind nicht in einem einzelnen, deutschen Wort enthalten.
Jedenfalls fällt mir keines ein.
Und daher würde ich ja zu einer Belassung im Original tendieren.
Was unter Umständen möglich wäre, wo ich gerade darüber nachdenke, ist das Weglassen einer dieser Bedeutungen. Da Jack eher für seine blutrünstigen Taten bekannt war, könnte man aus "Bloody Jack" z.B. "Jack, der Blutrünstige" machen und die Doppeldeutigkeit mit "verflixt" etc. fallen lassen. Macht sich aber als Titel wieder schlecht -> "Das Gold des blutrünstigen Jack" bzw. "Das Gold von Jack dem Blutrünstigen". Klingt nicht gut, oder?
Das erinnert mich irgendwie an den alten Witz, in dem ein Deutscher in einem englischen Lokal ein blutiges Steak bestellen wollte:
Gast: I want a bloody steak.
Ober: And some fuckin' potatoes, too?
Super, den kannte ich noch nicht!