Da wir ja ein paar (angehende) Anwälte im Gate haben, wollte ich einmal anfragen, ob sich jemand auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Ich hätte da ein paar Fragen zum Urlaubsanspruch und der damit zugehörigen Abrechnung des Gehalts bei Teilzeitbeschäftigten.
Wenn ein Beschäftigter ein Grundgehalt auf Basis von einem vereinbarten Tageskontingent (.z.B.10 Tage/Monat) erhält und alles darüber hinaus mit einer Tagesgage/Provision abgerechnet wird, wie verhält es sich dann mit seinem Anspruch auf Urlaub?
Wird der Urlaubsanspruch anteilig errechnet? Oder erhält der Arbeitnehmer die gleiche Zahl an Urlaubstagen wie ein Vollzeitangestellter, muß sie nur eben dann aber auch für die Zeit anrechnen, an der er sonst nicht arbeitet?
Wenn also bei einem Tageskontingent von 10 Tagen/Monat schon 10 Tage gearbeitet wurden und dann noch 5 Urlaubstage in dem laufenden Monat anfallen, erhält dann der Arbeitnehmer nur das Grundgehalt oder auch noch Provision für die überzähligen Tage? Oder ist dann in diesem Fall Urlaub gar nicht zulässig bzw. muß vom Arbeitnehmer nicht genommen werden?
Wie eingangs gesagt, würde es mich interessieren, wie in einer derartigen Situation die tatsächliche rechtliche Grundlage in Deutschland aussieht. Vermutungen oder ein Bauchgefühl helfen mir da nicht weiter.
Allerdings erwarte ich auch keine rechtsverbindliche Auskunft, da ich in erster Linie wissen will, ob ein Gang zum Rechtsanwalt überhaupt lohnenswert ist.