Im Forum Clanintern wurde da ausführlich mit einem Anwalt darüber gesprochen. Du brauchst einen Account um dorthin zu gelangen.
Wie gesagt ich würde es einfach machen. Da passiert nichts.
Oder google danach. Da gibts massenhaft Antworten. Hier z.B. mit §
>Selbstgedrehter Film
Ich denke, hier könnte §57 Urheberrechtsgesetz greifen:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Dann hätten die Urheber der Musik keinen Anspruch auf Vergütung.
Wer Musik oder Filme weitergibt/verkauft, macht sich strafbar. Es sei denn, Er hat Sie selbst gemacht/gedreht. Bestes Beispiel: Selbstgedrehter Urlaubsfilm, ...
Es würde mir vor Gericht nichts bringen, wenn ich denen sage, das Boglius mir gesagt hat, das jemand im Clanforum gesagt hat, ich dürfte das.
Ich finde jedenfalls nichts hieb- und stichfestes im Internet, also gib mir doch bitte die entsprechenden Links einfach durch, so wie hier:
Boglius LinkDann hätte ich sofort gewusst, dass du einfach das Zitat aus dem Thread ausgesucht hast, was dir gefällt. Denn da steht weiter oben - und zwar besser argumentiert:
Das Internet ist ein öffentliches Forum. Musikwiedergabe in der Öffentlichkeit ist i.d.R. GEMA-pflichtig. Dies gilt z.B. auch für Trailer von nur 30 sec. Länge.
Und sogar, wenn ich recht informiert bin, für einen Komponisten, der seine eigenen Werke ins Inet über eine eigene Site verbreitet!!
Dafür kann der Komponist dann aber wiederum von der GEMA den Komponistenanteil zurückfordern...
Also bitte einen seriösen Link, in dem es nicht um eine persönliche Einschätzung der Lage geht, sondern in dem ordentlich argumentiert und belegt wird. Bis dahin bleibe ich bei meiner Meinung.
Einzige Lücke wäre vielleicht - und auch nur vielleicht - das Hörspiel und den Film bei Youtube einzustellen, da sich diese aktuell mit der GEMA auf ein Lizenzmodell geeinigt haben und die Streitigkeiten erst einmal beigelegt sind.
Ach so, Quelle meiner Meinungen und Halbwahrheit ist leider nicht das Internet, kann ich also leider nicht verlinken. Du könntest aber, zum Beispiel, bei der GEMA anrufen und dort mal nachfragen. Wende dich aber direkt an die Generaldirektion in München (089 48003 - 00 statt der Nummer auf der GEMA-Homepage), die in Berlin haben kaum Ahnung übers Onlinerecht und verweisen dich eh immer dahin.
Tatsächlich würde ich mich sogar freuen, solltest du im Recht sein, Boglius, da ich dann einige Probleme weniger hätte.