Autor Thema: KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL  (Gelesen 4815 mal)

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Terranaut

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« am: 10. Juli 2008, 10:09:34 »
Ich bin ein bißchen erstaunt darüber, daß hier im Hausforum von D&D eine solche Nachricht nicht sofort verbreitet wird.

Kenzer & Co hat gerade das Kalamar Kampagnensetting als erstes mit der vierten Edition spielbares Setting veröffentlicht. Allerdings unter Ignorierung der GSL. Inhaber David Kenzer ist wohl selbst Copyrightanwalt und schreckt WotCs Anwälte nicht.

http://www.kenzerco.com/forums/showthread.php?t=38336&page=2 (ab Post 25)
http://www.therpgsite.com/showthread.php?t=11100
http://hofrat.rollenspiel-berlin.de/Forum/index.php?topic=1073.15 (ab Post 23 wird es interessant)

Zechi

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #1 am: 10. Juli 2008, 10:22:02 »
Nochmal, niemand ist an die GSL gebunden, wenn man keine Lizenzvereinbarung unterschrieben hat. Insofern kann jeder die GSL ignorieren der eine solche Vereinbarung nicht unterzeichnet.

Das Problem ist allerdings, dass die normalen Gesetze natürlich zu beachten sind. Hat Kenzer das im vorliegenden Fall gemacht, dann dürfen Sie auch ihr Buch rausbringen, ohne dass sie die GSL beachten müssen.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Darastin

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #2 am: 10. Juli 2008, 10:43:59 »
Ist nur schwierig irgendwelche 4E-Terminologie zu zitieren ohne mit dem Urheberrecht zu kollidieren. Und wenn man alles wegläßt, das irgendwie kritisch sein könnte, dann wird das Produkt kaum benutzbar sein.

Bis bald;
Darastin
Darastins Grundregeln des Rollenspiels:
1. Sei kein Arschloch!  2. Spiele nicht mit Idioten!  3. Redet miteinander!

Zechi

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #3 am: 10. Juli 2008, 10:50:19 »
Zitat von: "Darastin"
Ist nur schwierig irgendwelche 4E-Terminologie zu zitieren ohne mit dem Urheberrecht zu kollidieren.


Nein, das ist ganz und gar nicht schwierig aus zwei Gründen. Erstens, es ist umstritten, ob "Spielregeln" sich als "Werk" im Sinne des Urheberrechtes qualifizieren. Zweitens, sind Verweise und Zitate in den meisten nationalen Urheberrechtsgesetzen im gewissen Umfang (so auch in Deutschland) erlaubt.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Darastin

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #4 am: 10. Juli 2008, 11:00:36 »
Na ja; Spielregeln mögen nicht schützbar sein, aber wenn man Spielteorie anführt dann ist das Regelwerk von D&D (und auch der meisten anderen RPGs) ein Spielzeug. Insbesondere die Teile, die man in so einem Kampagnensetting referenzieren muß.

Zitieren ist außerdem wohl der falsche Begriff. Das Zitatrecht macht normalerweise bestimmte Vorgaben wie so ein Zitat auszusehen hat. Es könnte schwierig werden die zu erfüllen (besonders in Kanada ;) ).

Bis bald;
Darastin
Darastins Grundregeln des Rollenspiels:
1. Sei kein Arschloch!  2. Spiele nicht mit Idioten!  3. Redet miteinander!

Zechi

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #5 am: 10. Juli 2008, 11:08:14 »
Die spannende Frage ist doch vielmehr: Wird WotC dagegen vorgehen oder nicht?

Sie können natürlich nicht auf Basis der GSL dagegen vorgehen, wenn Kenzer nichts unterzeichnet hat, aber sie können sich eben versuchen sich auf die allgemeinen Gesetze berufen.

Wenn WotC das macht, dann besteht die Gefahr, dass sie ein ähnlich negatives Image wie T$R kriegen. Lassen sie es durchgehen, dann werden bestimmt andere Hersteller ebenso handeln wie Kenzer und versuchen es die normale Gesetzeslage weitesgehend zu nutzen.

Letztlich hat sich aber WotC selber durch die restriktive GSL in diese Situation gebracht. Mit einer freieren GSL hätten vermutlich wenige ein Problem damit, diese zu unterzeichnen.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Terranaut

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #6 am: 10. Juli 2008, 11:09:55 »
Zitat von: "Darastin"
Ist nur schwierig irgendwelche 4E-Terminologie zu zitieren ohne mit dem Urheberrecht zu kollidieren. Und wenn man alles wegläßt, das irgendwie kritisch sein könnte, dann wird das Produkt kaum benutzbar sein.


Und genau das soll wohl gar kein Problem sein, weil jeder die 4e-Terminologie in gewissem Rahmen zitieren darf. Das (US-)Urheberrecht kennt da etwas, das "Nominative Use" heißt. (Im Hofrat-Forum verweist ein Link auf diesen Post dazu.)

Und wie Zechi sagt, gibt es diese Art Zitatrecht auch in Deutschland (obwohl es schön wäre, dazu auch mal eine Quelle zu sehen). Sowohl Wizards of the Coast als auch Feder & Schwert haben sich mit Produkten, die dieses Zitatrecht benutzten, erste Meriten auf dem Rollenspielmarkt verdient. Bei den Wizards war es ein Universal-Quellenbuch mit Spielwerten für etliche Systeme (nicht nur AD&D),. Bei F&S waren es Universalabenteuer im Drachenland-Stil (mit Werten für DSA, AD&D u.a.).

Ich kann mir vorstellen, daß beide Unternehmen diesen Spiegel heute nur sehr unwillig vorgehalten bekommen.

TheRaven

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #7 am: 10. Juli 2008, 12:20:21 »
Naja, um das Urheberrecht zu umschiffen braucht es kundige Leute, die genau wissen wie weit man gehen kann und sich von solchen Entscheidungen im Designprozess einschränken zu lassen ist ja nun nicht viel besser als die GSL selbst. Das grösste Problem, meiner Ansicht nach, der GSL ist ja das Verbot der Reproduzierung von Regelninhalten. Also den Statblock des Monsters im Abenteuer zwecks Benutzerfreundlichkeit abbilden, damit man nicht im Regelbuch nachblättern muss. Ausserhalb des GSL ist das ja genauso nicht möglich, denn dies wäre absolut und definitiv ein Verstoss gegen das Urheberrecht.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Darastin

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #8 am: 10. Juli 2008, 13:24:42 »
Zitat von: "Terranaut"
Und genau das soll wohl gar kein Problem sein, weil jeder die 4e-Terminologie in gewissem Rahmen zitieren darf. Das (US-)Urheberrecht kennt da etwas, das "Nominative Use" heißt. (Im Hofrat-Forum verweist ein Link auf diesen Post dazu.)

Inwieweit ist das hier anwendbar? "Nominative Use" bezieht sich auf die Nennung von geschützten Markennamen - d.h. ich dürfte draufschreiben "geeignet zur Verwednung mit D&D4".

Für einen reinen Hintergrundband mag das vielleicht noch gehen; aber sobald man Stat Blocks für NSC 'reinpacken will wird es kritisch. Und das ist IMHO das absolute Minimim was ein nicht-systemneutrales Quellenbuch liefern muß: Stats für wichtige NSC und settingtypische Kreaturen.

Bis bald;
Darastin
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Zechi

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #9 am: 10. Juli 2008, 13:37:31 »
Zitat von: "TheRaven"
Ausserhalb des GSL ist das ja genauso nicht möglich, denn dies wäre absolut und definitiv ein Verstoss gegen das Urheberrecht.


Das ist so nicht unbedingt richtig. Selbst wenn man annimmt, dass die Regeln überhaupt unter das Urheberrecht fallen, kommt es dann darauf an, was das nationale Recht an Zitaten/Verweisen erlaubt.

Ich kenne das amerikanische Recht natürlich nicht gut genug, um das einschätzen zu können.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

TheRaven

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #10 am: 10. Juli 2008, 14:02:21 »
Ich denke schon, dass 1:1 den Statblock eines Beholders in einem unlizensierten Wert zu "zitieren" kaum eine Chance hat einer direkten juristischen Attacke einen genug hohen Reflexwert entgegenzuhalten.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Wormys_Queue

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #11 am: 10. Juli 2008, 14:19:30 »
Naja, wie Terranaut im Startpost schon angemerkt hat, kennt sich David Kenzer ziemlich gut mit dem amerikanischen Copyright-Recht aus, ich gehe mal davon aus, dass er weiß, was er tut.
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

Zechi

  • Globaler Moderator
KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #12 am: 10. Juli 2008, 14:21:04 »
Zitat von: "TheRaven"
Ich denke schon, dass 1:1 den Statblock eines Beholders in einem unlizensierten Wert zu "zitieren" kaum eine Chance hat einer direkten juristischen Attacke einen genug hohen Reflexwert entgegenzuhalten.


Wie gesagt, dass kommt allein auf das nationale Urheberrecht an, wenn man annimmt, dass der Stat-Block des Beholder urheberrechtlich geschützt ist.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

TheRaven

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #13 am: 10. Juli 2008, 14:28:54 »
Inwiefern unterscheidet sich der Regeltext im Beholder Statblock vom Fliesstext anderer Publikationen? Wird da wirklich ein unterschied zwischen grammatikalisch kompletten Sätzen und abgehackten Worten und Zahlen gemacht?
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Zechi

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KenzerCo rebelliert offen gegen die GSL
« Antwort #14 am: 10. Juli 2008, 14:46:44 »
Zitat von: "TheRaven"
Inwiefern unterscheidet sich der Regeltext im Beholder Statblock vom Fliesstext anderer Publikationen? Wird da wirklich ein unterschied zwischen grammatikalisch kompletten Sätzen und abgehackten Worten und Zahlen gemacht?


Nein, aber z.B. erlaubt das Zitatrecht in vielen europäischen Ländern das zitieren ganzer Abschnitte oder sogar ganzer Werke, wenn der Zweck gerechtfertigt ist. Ich kenne mich ja mit Schweizer Recht nicht wirklich aus, aber so heißt es z.B. im dortigen Gesetz:

Zitat

Art. 25 Zitate
1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als
Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen
Zweck gerechtfertigt ist.
2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle
auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.


Die spannende juristische Frage ist natürlich, unter welchen Konstellationen ist das Zitat eines Beholder-Stat-Blocks gerechtfertigt? Das wird aber nur ein Schweizer Jurist vernünftig beantworten können und vermutlich gibt es eine Gegenmeinung ;)

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.