Irgendwie haben wir einen üblen Threaddrift, aber was soll's ^^
Meiner Meinung nach haben Bestrafungen in der Justiz genau vier Zwecke. Diese sind je nach Rechtssystem unterschiedlich ausgeprägt aber imho ist jede Art der Bestrafung in einer Gesellschaft auf diese vier Punkte zu führen:
Abschreckung:
Muss man wohl nicht viel dran erklären, man nimmt an, dass weniger Personen gegen die Regeln verstoßen, wenn sie Repressionen erwarten müssen, bzw. dass sich Personen nicht an die Regeln halten, wenn Verstöße keine (oder geringe) Konsequenzen haben.
Vergeltung:
Die Gesellschaft nimmt Rache an dem Subjekt, welches ihre Regeln verletzt hat. Sie bestraft den Regelverstoß.
Resozialisierung:
Ist so ähnlich wie "Abschreckung" nur im Nachhinein. Ein Täter soll erfahren, dass es negative Konsequenzen hat, wenn er gegen die Regeln verstößt. In der Annahme, dass er daraus lernt und künftige Regelbrüche unterlässt.
Schutz der Gesellschaft:
Die Gesellschaft schützt sich, indem sie Täter aus sich entfernt, sei es durch Freiheitsentzug oder durch Lebensentzug oder schlicht durch Ausweisung. Die Gesellschaft verhindert defacto dass diese Person erneut gegen ihre Regeln verstößt, indem sie verhindert, dass der Täter Teil der Gesellschaft ist.
Und je nachdem wie man diese vier Aspekte gewichtet kommt man eben zu unterschiedlichen Bestrafungsmodellen. Wer meint das Resozialisierung Quatsch ist, nicht funktioniert oder aus anderen Gründen ein geringer Stellenwert zu kommt, der/die wird wohl auf recht endgültige Strafen plädieren, das berühmte "Schwanz ab und zum Frühstück reichen" erfüllt z.B. die anderen Kriterien recht gut. Die Todesstrafe... naja hier wird's religiös, ob "Vergeltung" greift oder nicht.
Abschiebungen, Verbannungen (Stichwort: Australien) etc. setzen dagegen voll auf den letzten Punkt des Schutzes. Der Vergeltungs- und Abschreckungs-Aspekt wird gering geschätzt und die Resozialisierung gar nicht (man sieht den Täter ja vermutlich nie wieder). Kriminelle Subjekte werden aus der Gesellschaft entfernt und damit ist die Gesellschaft "gesünder"... logisch.
Das hiesige System, welche vor allem auf Geld- und Freiheitsstrafen setzt erfüllt mehr oder minder alle Aspekte, wobei "Schutz der Gesellschaft" die geringste Wertschätzung genießt, für dieses Aspekt gibt es noch einmal gesondert die Sicherheitsverwahrung für eben solche Täter, von denen man meint, dass die Abschreckung und Resozialisierung nicht (mehr) greifen.
Ich persönlich verabscheue den Aspekt der Vergeltung und ich finde es nahezu ekelhaft, wenn Personen (Betroffene, Anwälte...) in den Medien mit den "Opfern" Argumentieren. Wenn die Opfer schlimme Sachen erfahren haben muss die Strafe höher sein etc.
Ich finde das ist Unsinn, Verurteilungen sollten sich immer auf den Täter und ggf. auf seine/ihre Tat beziehen, nicht aber auf die Opfer. Ich würde "versuchter Raub" auch ebenso bewerten wie "Raub", nur weil es nicht geklappt hat, weil der Täter es nicht gebacken gekriegt hat bekommt er eine geringere Strafe? Oder anders: Inkompetenz schützt vor Strafe (Kompetenz im "nicht erwischen lassen" allerdings auch)? Die Justiz ist hier imho eher gefragt zu ermitteln, ob es nur misslungen ist oder ob der Täter seine Tat abgebrochen hat, dann hat er es eigentlich nämlich gar nicht versucht. Er hat halt nur später abgebrochen als die meisten anderen, die sich mal überlegt haben ein Verbrechen zu begehen. Gedankenverbrechen anyone?
Wie auch immer, man kann "Vergeltung" (durch die Gesellschaft) durchaus d'rin lassen nur sollte man wie gesagt imho die Opfer außen vor lassen, wenn der Täter nicht wusste dass es für dieses Opfer ganz besonders schlimme Konsequenzen haben würde. Durchaus aber kann die Gesellschaft sich an Tätern rächen, ich halte das nicht für besonders sinnig, aber wer's braucht.
Lord Magico scheint hingegen voll auf den Aspekt der Vergeltung zu setzen, jedenfalls klingt der Absatz so. Es scheint nur bedingt um Abschreckung und überhaupt nicht um Resozialisierung oder Schutz zu gehen. Ist nicht meine Meinung, aber imho ebenso legitim. Ich würde eben nicht das Leben (oder Güter oder Unversehrtheit oder Rechte) von Opfern über die von Tätern stellen wollen. Ich würde nicht ein weiteres Leben auslöschen (so oder so), weil dieses ein anderes vernichtete... ich finde nicht, dass man jemanden der eine Geisel hält erschießen darf, weil man damit ja die Geisel rettet (denn irgendwie hat man den Täter nicht gerettet oder?).
Aber wie gesagt, kann man auch anders sehen.