Autor Thema: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen  (Gelesen 4141 mal)

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Zechi

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Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #30 am: 12. März 2009, 10:38:31 »
Sonst wäre es fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.

Die gibt es nicht :)
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Berandor

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Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #31 am: 12. März 2009, 10:51:34 »
in Österreich wohl.
Bitte schickt mir keine PMs hier, sondern kontaktiert mich, wenn nötig, über meine Homepage

Zechi

  • Globaler Moderator
Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #32 am: 12. März 2009, 11:05:39 »
in Österreich wohl.

Das wäre merkwürdig, weil eine fahrlässige Körperverletzung die zum Tod führt, eigentlich nichts anderes als fahrlässiger Totschlag sein kann, aber evtl. gibt es da eine Besonderheit in Österreich.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Berandor

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Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #33 am: 12. März 2009, 11:40:28 »
bin ich Anwalt?
Bitte schickt mir keine PMs hier, sondern kontaktiert mich, wenn nötig, über meine Homepage

Troll

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Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #34 am: 12. März 2009, 13:29:44 »
in Österreich wohl.

Das wäre merkwürdig, weil eine fahrlässige Körperverletzung die zum Tod führt, eigentlich nichts anderes als fahrlässiger Totschlag sein kann, aber evtl. gibt es da eine Besonderheit in Österreich.

Gruß Zechi

Äh, jetzt bin ich verwirrt. Als Nicht-Jurist, ging ich davon aus, daß es Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) gibt. Zweitens ging ich davon aus, daß auch so etwas fahrlässig (also ohne Absicht evtl. billigend in Kauf nehmend) geschehen kann (§229 StGB), während unter Totschlag (§212) meines Wissens die vorsätzliche Tötung zu verstehen ist.
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Zechi

  • Globaler Moderator
Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #35 am: 12. März 2009, 14:06:33 »
in Österreich wohl.

Das wäre merkwürdig, weil eine fahrlässige Körperverletzung die zum Tod führt, eigentlich nichts anderes als fahrlässiger Totschlag sein kann, aber evtl. gibt es da eine Besonderheit in Österreich.

Gruß Zechi

Äh, jetzt bin ich verwirrt. Als Nicht-Jurist, ging ich davon aus, daß es Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) gibt.

Gibt es auch, aber das ist vorsätzliche Körperverletzung mit "fahrlässiger" Todesfolge. § 229 StG wird da nämlich nicht genannt.

Zitat
Zweitens ging ich davon aus, daß auch so etwas fahrlässig (also ohne Absicht evtl. billigend in Kauf nehmend) geschehen kann (§229 StGB), während unter Totschlag (§212) meines Wissens die vorsätzliche Tötung zu verstehen ist.

Etwas billigend in Kauf zu nehmen ist noch vorsätzlich (sogenannter dolus eventualis oder bedingter Vorsatz). Der Totschlag nach § 212 StGB ist vorsätzlicher Totschlag. Fahrlässige Tötung ist § 222 StGB. Wenn man jemanden fahrlässig verletzt und der als Folge daraufhin stirbt, dann ist es nach deutschen Recht eine Fahrlässige Tötung.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Troll

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Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #36 am: 12. März 2009, 14:16:29 »
So lernt man dazu. Danke.

Sehe ich das richtig, daß der fahrlässige Totschlag eine fehlerhafte Formulierung deinerseits war und Totschlag immer Vorsatz impliziert?
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Lethreon

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Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #37 am: 12. März 2009, 17:48:45 »
Totschlag ist immer vorsätzlich.
Please, step away from the meat.

Zechi

  • Globaler Moderator
Re: Hofer (Aldi) vergiftet Biotonnen
« Antwort #38 am: 12. März 2009, 22:17:30 »
So lernt man dazu. Danke.

Sehe ich das richtig, daß der fahrlässige Totschlag eine fehlerhafte Formulierung deinerseits war und Totschlag immer Vorsatz impliziert?

Jep, das war etwas ungenau, wenn man die Überschriften zu den Straftatbeständen genau nimmt. Dann gibt es "Totschlag" (nur Vorsätzlich) und eine "fahrlässig Tötung". Letztlich ist aber "fahrlässige Tötung" = "fahrlässiger Totschlag".

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.