Das wäre dann ja aber eine außerordentliche Kündigung. Ordentlich = zum Vertragsende (also in seinem Fall Februar 2014), außerordentlich = zu sofort aufgrund außerordentlicher Umstände (hier: Umzug in die Schweiz). Bei einer außerordentlichen Kündigung muss er dann aber laut AGB wohl eine Gebühr in Höhe der monatlichen Grundgebühr x Restlaufzeit in Monaten (maximal jedoch 250,- EUR) bezahlen. Ich sehe hier keinen Fehler.