Ja. Eine Leibesvisitation wegen 5 Euro ist definitiv jenseits der Verhältnismäßigkeit;
Na, wenn das definitiv ist, dann kann ich da wohl nichts gegen sagen.
Und was für ein Signal haben sie nun gesetzt?
Dass man mit Diebstahl nicht einfach so durchkommt.
Aber dann bekämpfst Du Unrecht mit Unrecht.
Die Durchsuchung eines Verdächtigen ist also Unrecht? Dann muss wohl das Polizeirecht dringend geändert werden.
...und vor allem gehört so ein Denkzettel nicht gegen Unbeteiligte greichtet. Ob der Dieb den Denkzettel kapiert oder ob sowas überhaupt sinnvoll ist vermag ich nicht zu sagen; aber bei den Unschuldigen wird das sicherlich anders aufgefasst.
Dann ermitteln wir am besten zukünftig nur noch gegen Schuldige. Soll heißen, sobald man nicht weiß, wer der Täter ist, werden die Ermittlungen eingestellt. Schließlich kann es nicht sein, dass man Unschuldige verdächtigt, die verlieren sonst den Glauben an die Gerechtigkeit.
Das war anscheinend eine LV, keine einfache Durchsuchung.
Die Frage bleibt die gleiche.
So, und bevor du jetzt wieder die Zitatmaschine anschmeißt, spar es dir: Weder du noch ich können mit letzter Sicherheit sagen "Das war gerechtfertigt" oder "das war nicht gerechtfertigt". Genau darum geht es ja. Der lausige Zeitungsartikel enthält keinerlei Hintergrundinformationen, so dass man sich hier überhaupt kein abschließendes Urteil bilden kann.