Autor Thema: Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot  (Gelesen 2130 mal)

Beschreibung:

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Halvar

  • Mitglied
Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot
« Antwort #15 am: 16. September 2009, 00:06:03 »
Frag den Anwalt lieber bevor du dein Dummy zurückschickst.

Das würde aber bedeuten, dass Thalas sofort zum Anwalt gehen muss und sich ggf. die entsprechenden Kosten einhandelt.
So viel kann das Ding eigentlich nicht wert sein, dass sich das Behalten lohnen würde. Auf der anderen Seite könnte man zu dem Schluss kommen, dass es ihm mit der Anfechtung doch nicht so ernst ist, wenn er es behält. Aber wie auch immer - das ist sicherlich eine Sache der Abwägung. Immerhin gibt man so das Beweisstück aus der Hand, das ist schon richtig.

Und - ganz wichtig, hab' ich noch vergessen: Immer Fristen setzen! "Wenn Sie den Betrag nicht bis zum ... erstattet haben, werde ich [hier rechtliche Konsequenzen androhen]". Damit setzt Du ihn automatisch in Verzug, wenn er bis zum Ablauf der Frist nicht reagiert, und weißt auch genau, ab wann Du das Ganze auf die nächste Stufe heben kannst.

Allgemein gilt: Nicht locker lassen und zeigen, dass es Dir ernst ist. Normalerweise suchen sich Betrüger immer die leichtesten Opfer, und evtl. lässt sich der Verkäufer auf eine Wandlung des Kaufvertrags ein, um es beim nächsten Opfer erneut zu versuchen, anstatt sich des Risikos einer Anzeige oder gar eines Prozesses auszusetzen. An Letzterem hat der Verkäufer mit Sicherheit auch kein Interesse.
Take me out to the black, tell 'em I ain't comin' back.

Lethreon

  • Mitglied
Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot
« Antwort #16 am: 16. September 2009, 00:34:47 »
Wenn ich mein Geld wirklich zurückhaben will würde ich auf jeden Fall nicht allzu viel Zeit damit verschwenden Leute um Ihre Meinung zu bitten die davon keine Ahnung haben. Das war ja anscheinend ein Privatkauf. Keine Ahnung ob das Hin- und Herschreiben und dieses ganze Fristensetzen in diesem Fall überhaupt etwas bringt. Frag jemand der dir wirklich helfen kann oder hoff darauf das ein Anwalt aus dem Forum hier antwortet und dir sagt was am sinnvollsten wäre.

Auf jeden Fall würd ich vorher nichts tun was ich nicht wieder rückgängig machen kann. Hast du ihm schon rechtliche Schritte angedroht falls er das Geld nicht zurückerstattet?
Please, step away from the meat.

Halvar

  • Mitglied
Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot
« Antwort #17 am: 16. September 2009, 08:35:41 »
Hast du ihm schon rechtliche Schritte angedroht falls er das Geld nicht zurückerstattet?

Hab' ich Ahnungsloser irgendwas anderes geschrieben? Also, außer, dass er dazu noch eine Frist setzen soll?

Oder bin ich deswegen ahnungslos, weil ich vorgeschlagen habe, den Dummy, mit dem er wahrscheinlich ohnehin nichts anfangen kann, gleich mitzuschicken?
Take me out to the black, tell 'em I ain't comin' back.

Lethreon

  • Mitglied
Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot
« Antwort #18 am: 16. September 2009, 10:45:52 »
Hast du ihm schon rechtliche Schritte angedroht falls er das Geld nicht zurückerstattet?

Hab' ich Ahnungsloser irgendwas anderes geschrieben? Also, außer, dass er dazu noch eine Frist setzen soll?

Oder bin ich deswegen ahnungslos, weil ich vorgeschlagen habe, den Dummy, mit dem er wahrscheinlich ohnehin nichts anfangen kann, gleich mitzuschicken?

Ich geh mal davon aus das du ungefähr genauso ahnungslos bist wie ich  :wink:
Please, step away from the meat.

Gorilla

  • Mitglied
  • Haarig und hungrig
Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot
« Antwort #19 am: 16. September 2009, 10:51:51 »
Laut deiner Angaben hat der Anbieter auf jeden Fall gegen das UWG verstoßen (falls er ein kommerzieller Anbieter war):
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__5.html
Damit liegt dann auch der Verdacht auf betrügerische Absichten nach Definition des BGB vor:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Ich würde den Anbieter erstmal darauf hinweisen und eine Strafanzeige androhen, wenn du deine Kohle zurück hast, diesen Weg dann auch verfolgen.
Wenn nicht, sowieso.

Anwalt wäre gut (Rechtsschutzversicherung?).

Und nicht vergessen: bei gewerblichen Anbietern wird dir nach Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rückgaberecht eingeräumt - ohne dass Angabe von Gründen notwendig wäre.
« Letzte Änderung: 16. September 2009, 10:53:36 von Gorilla »
Die Kunst der Diplomatie ist es, den Gegner selbst die Wahrheit glauben zu machen.

Thanee

  • Mitglied
Handykauf im Auktionshaus, reingefallen auf Angebot
« Antwort #20 am: 16. September 2009, 10:59:06 »
Er hat doch geschrieben, dass es ein Privatverkäufer war (der aber gegen die Privatverkaufsrichtlinien von ebay verstoßen hat und deswegen gesperrt wurde, weil er zuviel dort verkauft hat).

Bye
Thanee