Autor Thema: Verfolgbarkeit von gekauften MP3s  (Gelesen 815 mal)

Beschreibung: Was ist technisch möglich?

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Cut

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« am: 19. Oktober 2009, 22:09:27 »
Inspiriert durch diesen Beitrag von TheRaven, drüben im Thread über die Verfolgung von Raubkopierern

Technisch funktioniert das so, dass in Illustrationen und Bildern eine unsichtbare Farb-Bit-Kette gesetzt wird. Also selbst bei einer Medientransition bleibt das erhalten. Meistens jedenfalls. Einfach PDF konvertieren oder so bringt nix.

Kam ich zu der Frage: Kann man nachvollziehen, wenn man sich zB bei Amazon einen Song als MP3 legal erwirbt und dann auf CDs brennt oder auf seinen MP3 Player packt, wer diesen Song ursprünglich gekauft hat?

Die Frage ist also: Ist es technisch möglich, auch eine MP3 (oder ähnliche Datei) mit einer bestimmten Bit-Kette zu versehen? (Klar, dass es keine Farb-Bit-Ketten sein können wie im Beispiel oben) oder kann man diese MP3s eher nicht zum Käufer zurückverfolgen?
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candor

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2009, 22:17:50 »
Moin, bevor ich lang was über DRM schreibe, lies es besser selber, z. B. hier:
http://www.mp3-runterladen.com/digital-wasserzeichen.htm

Gruß

Candor
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Cut

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2009, 22:59:21 »
Ah, ok. Danke!  :thumbup:
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candor

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2009, 04:44:44 »
Kein Problem, darf ich den Thread dann entführen? :D
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Deus Figendi

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2009, 05:14:46 »
Es gibt inzwischen ein sehr interessantes Wasserzeichen für Audio-Daten, welches nicht nur (fast) unhörbar ist, sonder sogar jeden Medien-Wechsel überstehen soll. Es heißt, man könne die Datei übers Telefonnetz abspielen und was da am anderen Ende aufgenommen wird sei noch identifizierbar. Und das find ich schon ganz schön beeindruckend, wenn man bedenkt, wie wenig übers Telefon noch ankommt.
Gedacht war diese Stabiltät wohl auch vor allem dafür, dass man runter-codierte (also in ihrer Größe verlustbehaftet reduzierte) Audiodaten, die auf Schulhöfen via BlueTooth oder relevanter: MMS getauscht würden noch identifiziert kriegt.

Und es war zumindest mal angedacht/geplant das auch auf CDs zu machen, nicht nur kauf-mp3s.
Entwickelt wurde der Kram vom Fraunhofer Institut für Informationstechnologie Darmstadt IIRC.

Eigentlich find ich's supi :thumbup: 1000x besser als DRM und der ganze Dreck, den sich die Contentindustrie sonst noch in den letzten Jahren ausgedacht hat. (Wenngleich man ja langsam davon runter kommt, sowie ich das so mitbekomme).

PS: Image-Cryptography gibt's aber auch schon sehr sehr lange (hab sowas ähnliches sogar schonmal selbst geschrieben) und lässt sich eigentlich ganz gut zerstören aber nahezu nie entschlüsseln, weil die Schlüssel sooooo riesig sind.

Edit: Warum schreib' ich den Kram, steht ja alles oben im Link ^^ Gut dann eben meine Quelle :)
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2009, 05:21:17 von Deus Figendi »
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Darastin

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #5 am: 20. Oktober 2009, 10:50:22 »
Und es war zumindest mal angedacht/geplant das auch auf CDs zu machen, nicht nur kauf-mp3s.
Aber was soll es auf CDs bringen? Wasserzeichen sind nur sinnvoll, wenn jede Datei individuell mit der Kundennummer des Käufers präpariert wird. Bei CDs müßtest Du auf jede Scheibe eine Seriennummer pressen (sicher nicht rentabel) und die dann beim Verkauf auch noch zusammen mit den Kundendaten erfassen (stell' Dir das mal an der Kasse von dem Laden vor, wo man nicht blöd ist...). Es hätte aber den für die Rechteinhaber wünschenswerten Nebeneffekt, daß private Weiterverkäufe gebrauchter CDs nun mit einem juristischen Risiko behaftet wären.

Bis bald;
Darastin
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Deus Figendi

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #6 am: 20. Oktober 2009, 17:27:12 »
Aber was soll es auf CDs bringen? Wasserzeichen sind nur sinnvoll, wenn jede Datei individuell mit der Kundennummer des Käufers präpariert wird.
In der frühen Phase war es eben angedacht um Regionen beziehungsweise Händler ausfindig zu machen, bei denen das passiert. Andererseits wird immer weniger anonym gekauft (Kundennummern, Kreditkarten, E-Cash, Kunden-Daten-Sammel-Karten...)
Zitat
Bei CDs müßtest Du auf jede Scheibe eine Seriennummer pressen (sicher nicht rentabel) und die dann beim Verkauf auch noch zusammen mit den Kundendaten erfassen
In der Tat, das wäre notwendig, lässt sich aber ganz gut automatisieren... es werden eben individuelle Strichcodes auf die Hüllen gebappt, die Verknüpfung macht die Registrierkasse. Man muss natürlich wissen welcher Strichcode zu welchem Wasserzeichen gehört :D
Zitat
Es hätte aber den für die Rechteinhaber wünschenswerten Nebeneffekt, daß private Weiterverkäufe gebrauchter CDs nun mit einem juristischen Risiko behaftet wären.
Äääh Käufe vielleicht (weil es eine Platte "mit Vergangenheit" sein könnte) aber Verkäufe? Seh ich jetzt kein Problem. Außer es sollte mal illegal werden CDs zu verkaufen :lol: Hat bei Software schon nicht geklappt, es wäre wohl auch das Ende des Mediums.
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Darastin

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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #7 am: 20. Oktober 2009, 19:30:51 »
In der frühen Phase war es eben angedacht um Regionen beziehungsweise Händler ausfindig zu machen, bei denen das passiert.
Was nicht sonderlich aussagekräftig ist.

Zitat
Andererseits wird immer weniger anonym gekauft (Kundennummern, Kreditkarten, E-Cash, Kunden-Daten-Sammel-Karten...)
Also wenn ich vorhabe, das Teil zu kopieren, dann kaufe ich das anonym mit Bargeld. Punkt.

Zitat
In der Tat, das wäre notwendig, lässt sich aber ganz gut automatisieren...
Nicht, wenn mit Bargeld bezahlt wird. Wer zückt denn schon den Perso bloß weil er noch eine CD in den Einkaufskorb gelegt hat?

Zitat
Äääh Käufe vielleicht (weil es eine Platte "mit Vergangenheit" sein könnte) aber Verkäufe? Seh ich jetzt kein Problem.
Nein, genau anders herum. Kaufen ist kein Problem; Verkaufen ist gefährlich. Denn wenn irgendwo in einer Tauschbörse ein Rip der CD auftaucht, dann geht es dem registrierten Erstkäufer an den Kragen. Die Vergangenheit der Scheibe interessiert keinen, denn der private Weiterverkauf wird ja nicht dokumentiert oder registriert.

Zitat
Hat bei Software schon nicht geklappt, es wäre wohl auch das Ende des Mediums.
Mit Einschränkung schon. Bei aktivierungspflichtiger Software kann der Anbieter die Aktivierung verweigern (und Umgehen ist nicht, weil es angeblich ein Kopierschutz ist und damit wäre es illegal).

Bis bald;
Darastin
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Verfolgbarkeit von gekauften MP3s
« Antwort #8 am: 20. Oktober 2009, 19:48:47 »
Zitat
Andererseits wird immer weniger anonym gekauft (Kundennummern, Kreditkarten, E-Cash, Kunden-Daten-Sammel-Karten...)
Also wenn ich vorhabe, das Teil zu kopieren, dann kaufe ich das anonym mit Bargeld. Punkt.

Zitat
In der Tat, das wäre notwendig, lässt sich aber ganz gut automatisieren...
Nicht, wenn mit Bargeld bezahlt wird. Wer zückt denn schon den Perso bloß weil er noch eine CD in den Einkaufskorb gelegt hat?
Genau die Leute, die PDFs kaufen und direkt wieder hoch laden ^^

Zitat
Zitat
Äääh Käufe vielleicht (weil es eine Platte "mit Vergangenheit" sein könnte) aber Verkäufe? Seh ich jetzt kein Problem.
Nein, genau anders herum. Kaufen ist kein Problem; Verkaufen ist gefährlich. Denn wenn irgendwo in einer Tauschbörse ein Rip der CD auftaucht, dann geht es dem registrierten Erstkäufer an den Kragen. Die Vergangenheit der Scheibe interessiert keinen, denn der private Weiterverkauf wird ja nicht dokumentiert oder registriert.
Ah verstehe, ja, da hast du recht, es wäre zumindest eine Abschreckung, auch wenn das Risiko wahrscheinlich gering ist. Aber die Furcht wäre da, stimmt.

Zitat
Zitat
Hat bei Software schon nicht geklappt, es wäre wohl auch das Ende des Mediums.
Mit Einschränkung schon. Bei aktivierungspflichtiger Software kann der Anbieter die Aktivierung verweigern (und Umgehen ist nicht, weil es angeblich ein Kopierschutz ist und damit wäre es illegal).
Der Herrsteller der das mit mir macht bekommt sein Produkt um die Ohren gepfeffert. Ich weiß nicht ob das in der EU legal ist (ich meine nämlich nicht) das Nutzungsrecht exklusiv (also unverkäuflich) einzuräumen aber in dem Falle dass hier keine Kullanz o.ä. eingeräumt würde wäre das sicher das letzte Produkt, welches ich aus erster oder zweiter Hand von dem Hersteller gekauft habe.
Nachsichtig wäre ich vielleicht, wenn ein Umschreiben nötig wäre, sprich dass ich dem Hersteller den Verkauf mitteilen muss... so wie mit Fahrzeugen (nur dass es da nicht der Hersteller sondern die Zulassungsstelle ist).

aktivierungspflichtige Software... pffft

Falls das jetzt irgendwie agressiv dir gegenüber geklungen haben sollte Darastin, so lag das nicht in meiner Absicht, aber dein Absatz klang so als würde das praktiziert und das hat mich eben ein bisschen Aufgeregt. Mich hat ja schon erregt, dass es Microsoft hier und da gelungen ist ebay-Auktionen zu kippen, die um ihre Produkte gingen, aber man kennt ja ebay... die kuschen bei sowas ja gerne :)
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Darastin

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« Antwort #9 am: 21. Oktober 2009, 12:06:24 »
Ah verstehe, ja, da hast du recht, es wäre zumindest eine Abschreckung, auch wenn das Risiko wahrscheinlich gering ist. Aber die Furcht wäre da, stimmt.
Und mehr als das plus ein oder zwei statuierte Exempel braucht es ja nicht.

Zitat
Der Herrsteller der das mit mir macht bekommt sein Produkt um die Ohren gepfeffert.
Verständlich; aber das machen mittlerweile schon sehr viele. Man denke nur mal an die unglaublich großzügigen drei Aktivierungen, die EA einem gewährt und die sie, in einem Anfall geradezu selbstzerstörerischen Alturismus, auf unfassbare fünf angehoben haben!

Zitat
Ich weiß nicht ob das in der EU legal ist (ich meine nämlich nicht) das Nutzungsrecht exklusiv (also unverkäuflich) einzuräumen
Meines Wissens nach ist der (zumindest provate) Weiterverkauf von Lizenzen zwar legal, aber wenn der" Kopierschutz" das "zufällig" verhindert hat man halt Pech. Vor allem wird es schwierig, einen in den USA sitzenden Publisher zu zwingen das Produkt zu aktivieren. Da müßte man schon mit einem Verkaufsverbot drohen und das auch durchsetzen können; das halte ich für unrealistisch.

Zitat
Nachsichtig wäre ich vielleicht, wenn ein Umschreiben nötig wäre, sprich dass ich dem Hersteller den Verkauf mitteilen muss... so wie mit Fahrzeugen (nur dass es da nicht der Hersteller sondern die Zulassungsstelle ist).
Ich weiß zumindest von einem Fall, wo man die Aktivierung widerrufen kann und dies auch explizit für den Weiterverkauf vorgesehen ist. Wird nur lustig wenn es mal die Platte zerlegt und man ohne vorherigen Widerruf neu installieren will...

Zitat
Falls das jetzt irgendwie agressiv dir gegenüber geklungen haben sollte Darastin, so lag das nicht in meiner Absicht
Kein Problem 8)

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