Ich weiß nicht, ob ich hier gegen irgendwelche Gate-Gepflogenheiten verstoße, weil ich irgendwelche alten Grundsatzentscheidungen übersehen habe. Aber ein im September ausgesprochener Bann von zehn Wochen läuft gerade auf das letzte Drittel zu. Zumindest im Strafvollzug ein Zeitpunkt, bei dem man sich Gedanken über eine Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich der Reststrafe macht. Im Hinblick auf die gezeigte Reue...