Erstmal Danke für die rege Beteiligung!
Nun zu den einzelnen Antworten:
Hmm, das kommt auch auf die Welt an. In Eberron, würde ich sagen ein Halsband was magische Kräfte neutralisiert oder etwas anderes macht, wenn die Magie eingesetzt wird, könnte durchaus von Haus Cannith gebaut werden (und ist wahrscheinlich auch gebaut worden).
Die interessante Frage dabei: Was kosten die Teile, wo sind sie überall verfügbar und welche Schwachstellen haben sie?
Dann kommt es auch noch auf das Verbrechen an, was spricht dagegen, jemanden z.B. die Zunge rauszuschneiden, um damit das Zauber zu verhindern (oder die Hände)? Das würde ich aber nur bei einer sehr schweren Tat machen oder wenn die Welt wirklich hart ist oder der Zauber in diesem Land wirklich verpöhnt ist.
Ich gehe von einem schweren Vergehen aus (sagen wir: konventionelles Strafmaß 10 Jahre), aber nicht davon, daß Magie an sich bereits verfolgt wird - dann gelten ganz andere Umstände.
Denkbar wäre ihm seine Magie wegzunehmen. Entweder auf magischem oder nichtmagischem Weg.
Was voraussetzt, daß so etwas überhaupt möglich ist. Ein etwaiger magischer Weg läuft außerdem letztendlich auf die (mittelbare) Konfrontation mit einem anderen Magier hinaus, der a) überhaupt erstmal verfügbar und b) hinreichend mächtig sein muß. Beides ist keine Selbstverständlichkeit.
oder aber ihm die Möglichkeit genommen werden wieder Zauber zu wirken. (Hände ab, Zunge ab, Lobotomie).
Statt einer Lobotomie könnte man ihn auch gleich hinrichten, das wäre weniger grausam. Alles andere setzt voraus, daß der Magier diese Dinge zum Zaubern benötigt.
In letzter Konsequenz bleibt immer noch den Magier zu töten.
Momentan gehe ich in der Tat davon aus, daß man Magier auch für nicht ganz so schwere Vergehen exekutiert.
Also ich denke auch das es da andere Möglichkeiten gibt. Ein fester Knebel würde so einiges schon unterbinden. gefässelte Hände auch.
Warum sollte sich der Magier davon stören lassen?
Magische Halsbänder kann man auch ganz einfach in die Welt einführen, da HErscher verhindern wollen das Magier durch drehen können ohne festgesetzt zu werden.
Was heißt "einfach einführen"? Es geht hier um Spielweltlogik - entweder es gibt die Dinger oder halt nicht. Und wenn es sie gibt, dann auch die Konsequenzen - Kosten, Verfügbarkeit, mittelbare Konfrontation mit einem anderen Zauberwirker etc.
Aber im genannten Beispiel SR macht es sogar durchaus Sinn Magier zu binden egal wie teuer. Aber das hast du ja bereits gesagt.
Eigentlich habe ich SR deshalb aufgeführt, weil es da ein billiges Gadget gibt mit dem man Magier neutralisieren könnte. Sonst würde man gerade dort sehr schnell zwischen "Spezialknast, X Millionen Nuyen pro Insasse und Jahr" und "ein 5.56mm Vollmantelgeschoß, 2 Nuyen" abwägen müssen. Was die Entscheidungsträger da wohl machen...
Es kommt wohl immer auf die Straftat an.
Deswegen ging ich von einer schweren Straftat aus. Bei Kleinigkeiten dürfte man bei Magiern vermutlich noch nachsichtiger sein, sofern sich diese einigermaßen einsichtig zeigen.
Hinzu kommt das nicht jeder Magier die Möglichkeiten hat sich aus dem Gefängnis zu "schnippen".
Natürlich nicht. Das Dumme ist nur, daß man nie sicher wissen kann ob genau dieser Magier, der da gerade vor dem Kadi steht, sowas kann. Oder was er sonst noch an Überraschungen auf Lager hat. Mundane sind in ihren Handlungsmöglichkeiten doch stark eingeschränkt und alles, was sie können, ist letztendlich jedem bekannt. Magier sind die Große Unbekannte.
Vielleicht verpasst man dem Magier einfach eine verfluchte Rüstung, deren Zauberpatzer-Chance so hoch ist, dass er keine Zauber mehr wirken kann und die auch nicht so ohne weiteres abgemacht werden kann.
Abgesehen davon, daß verfluchte Rüstungen wohl nicht zum Standardrepertoire des Strafvollzugs gehören: Wer sagt, daß sich der betreffende Magier überhaupt an der nur-bestimmte-Arkanisten-in-D&D-betreffenden ASF-Chance stört? Der RoleMastersche Arkane Selbstmordbomber dürfte sich sogar darüber freuen
Auch wirkt durch den Fluch die Zauberpatzer-Chance trotz irgendeinem gestenlosem Zaubern.
Viel zu spezifisch; daher selten und teuer. Und letztendlich auch wieder eine Form von Gegenzauberei.
Viel Zeit für eine Zaubervorbereitung aus einem Zauberbuch wird dem Magier dann zusätzlich auch nicht bleiben...
Wer braucht schon Zauberbücher? Oder Vorbereitungszeit?
Das kommt ganz darauf an, ob die Sicherheitskräfte über Magie oder Kleriker verfügen.
Was schon mal ein Problem ist.
1. verschiedene Zauber (Geas; Zauber die bestimmte Aktionen mit einem Bann belegen).
Angenommen, daß es so einen Zauber gibt (
Geas funktioniert leider nicht, aber mit ein wenig Überarbeitung vielleicht...) ware das wieder eine Form von Gegenzauberei.
2. kirchliches "Schwören" vor Gott und dem Gesetz. In einer Welt voller Götter, weiss man nie, was passiert, wenn man einen Schwur vor einem Gott der Justiz brechen sollte.
Das mag bei DSA-Göttern gehen, die plotrelevante Meisterpersonen mit allem durchkommen lassen, aber SC beim kleinsten Pups das Mal des Frevlers aufdrücken. Aus Sicht der Spielwelt ist das aber kaum mehr als ein Placebo. Zum Einen dürfte das Vergehen selbst - sofern wir nicht von einer extrem grausamen Obrigkeit ausgehen, die einen schon für Niesen in der falschen Tonlage drei Jahre lang einsperrt - sicher irgendeiner Gottheit nicht in den Kram passen; außerdem hat der Magier vielleicht eine eigene Gottheit, die sein Handeln gutheißt.
3. "Schwören" vor einer dämonischen Kreatur. Der Charakter wird im unklaren gelassen, ob das Brechen des Schwurs eine
Art dämonischen Fluch mit sich führt, oder ob es sich überhaupt um einen echten Dämonen handelt.
Die Justiz verläßt sich also auf einen Bluff? Außerdem ist gerade bei Magiern durchaus möglich, daß sie sich mit diesen Dämonen auskennen. Oder gar mit dem ganzen Verfahren, denn das scheint ja etabliert zu sein und läßt sich kaum dauerhaft geheimhalten.
4. Schwören vor dem toten Stadtvorsteher, einem Held uralter Zeit.
OK, ich habe es nicht spezifiziert, aber allgemein kann davon ausgegangen werden, daß der Täter üblicherweise auch tatsächlich schuldig ist. Einer derart... sagen wir: moralisch flexiblen Person wird so ein Schwur vermutlich nicht viel bedeuten.
Ich würde die "psychologische" Ebene viel spannender finden. Der Magier darf sich nicht darüber im klaren sein, ob er mit
einer Art Bann belegt wurde oder welche Konsequenzen Magiewirken letztendlich mit sich führt. Ein wenig kritzeln des SLs, während der Magier einen Spruch wirkt, sollte Wunder wirken.
Du gehst davon aus, daß es um einen SC-Magier geht, der vom SL bestraft werden soll. Nur da würde das überhaupt funktionieren, wäre aber auch aus Sicht der Spielwelt höchst fragwürdig. Die Justiz wird etwas wollen, das zuverlässig funktioniert. Und die Justiz sieht auch nicht, ob der Magier oder seine Häscher nun zufällig von SC gesteuert werden. Das gemeine Volk sieht das ebenfalls nicht. Es geht mir schließlich um eine Vorgehensweise, die a) allgemein anwendbar ist und b) aus der Sicht der Spielwelt auch einen Sinn ergibt.
Im Falle wirklich Schlimmer Delikte eben die Geldstrafe für die Kompensation der nötigen Gegenmaßnahmen gleich obendrauf. Wenn er nicht genug Geld hat, dann eben Strafarbeiten bis er das Geld zusammengekratzt hat.
Hmmm... da diese Gegenmaßnahmen ja wahrscheinlich nicht gerade billig sind stellt sich die Frage, was genau er denn machen soll. Soll er das vielleicht Kraft seiner Magie erwirtschaften? Das erscheint mir sicherheitstechnisch in etwa so sinnvoll, wie einem Amokschützen auf dem Weg zu seiner Hinrichtung ein Maschinengewehr in die Hand zu drücken...
Bis bald;
Darastin