Autor Thema: Rechnung verjährt? Frage an die Juristen  (Gelesen 1113 mal)

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Abelion

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« am: 01. Februar 2010, 18:39:35 »
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Am 20.12.2006 bekam ich eine Rechnung von meinem alten Stromanbieter (als Info: Es wurde eine Frist zum Zahlen gestellt; sie mussten also keine Mahnungen schreiben) . Gegen diese Rechung habe ich schriftlich Protestiert (da sie für micht nicht realistisch erschien) und den Anbieter aufgefordert, die Rechnung zu überarbeiten und mir neu zu schicken.

Dann bekam ich am 6.8.2009 ein Schreiben von einer Inkassofirma worin ich aufgefordert wurde, die Rechung + Mahnkosten (seit 2007) + Inkassokosten zu begleichen.
Daraufhin forderte ich telefonisch die genaue Rechung an.

Diese Rechung kam heute mit der Post. Genau die selbe, die ich vor etwas mehr als 3 Jahren "angefochten" habe.


Jetzt die Frage(n):
Theoretisch ist eine Rechnung nach 3 Jahren verjährt. Wurde die Verjährung durch das Inkasso-Schreiben gestoppt?
Kann der Stromanbieter meinen (schriftlichen!) Protest einfach ignorieren und ohne Antwort (oder Mahnung) auf diese Rechnung beharren?

Gruß
Abelion

Aqualung

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #1 am: 01. Februar 2010, 18:43:45 »
Wenn ich mich recht an meine Vorlesung erinnere, dann sind es 3 Jahre. Der Anbieter darf den Protest natürlich nicht ignorieren. Ich hoffe nur du hast noch das Schreiben von damals. Am besten mit Empfangsbelege (Einschreiben o.ä.). Ob das Schreiben vom August 2009 reicht um die Frist aufzuheben, mag ich bezweifeln, aber ich bin auch kein Jurist. Der Anbieter hat ja bereits seinen Anspruch an das Inkassounternehmen abgetreten... mein Tipp, wenn du in der Rechtsversicherung bist: geh zum Anwalt :-D

PS: Wenn du keinen Empfangsbeleg für den Einspruch hast, reicht _eigentlich_ auch der Brief selber. Briefe gelten nach einem Werktag als zugestellt! Kann dadurch aber verzögert oder komplizierter werden.
« Letzte Änderung: 01. Februar 2010, 18:47:53 von Aqualung »

Lethreon

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #2 am: 01. Februar 2010, 19:01:08 »
Soweit ich weiß beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren mit der Mahnung/Zahlungsaufforderung von der Inkassofirma wieder von vorne womit die Rechnung also noch nicht verjährt wäre.
Please, step away from the meat.

Aqualung

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #3 am: 01. Februar 2010, 19:06:24 »
Trotzdem hätten die auf den EInspruch reagieren müssen.

Vistella

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #4 am: 01. Februar 2010, 19:22:02 »
Zu 1:
Zitat
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1.
    der Anspruch entstanden ist und
2.
    der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(2)-(5) ....
Zitat
§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Zitat
§ 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch

1.
    die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils,
2.
   ....
3.
    die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1),
4. - 5. ...
  
6.
    die Zustellung der Streitverkündung,
7. -14 ...

(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.
(3) ...
dürften die wichtigesten Passagen sein

zu 2:
hmm, ja, da find ich jetzt spontan keine BGB Texte

Lethreon

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #5 am: 01. Februar 2010, 20:20:49 »
Trotzdem hätten die auf den EInspruch reagieren müssen.

Das ist wieder ein anderes Thema zu dem ich leider gar nix sagen kann^^
Please, step away from the meat.

Corvus

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Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #6 am: 01. Februar 2010, 21:04:31 »
1. Die Verjährungsfrist begann am 1.1.2007 zu laufen und endete am 31.12.2009. Die Forderung ist demnach mittlerweile verjährt. Das gilt aber nicht für die Mahn- und Rechtsverfolgungsgebühren sowie für den Fall, dass die Mahnung in einem gerichtlichen Mahnbescheid bestand. Dann beträgt die Verjährungsfrist nämlich 30 Jahre. Eine Hemmung der Verjährung kann ich nicht erkennen. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass Verhandlungen i.S.d. §203 BGB stattgefunden haben. Dass die Verjährung durch das Schreiben des Inkassobüros erneut beginnt, ist schlichtweg falsch.
2. Es besteht keine allgemeine Pflicht, auf Schreiben der Kunden zu reagieren. Wenn Uneinigkeiten bestehen, ist das natürlich ratsam, aber wenn man es nicht tut, ist das grds. nicht schädlich. Es ist ihr gutes Recht, auf der Rechnung zu beharren. Wenn der Kunde nicht zahlt, müssen sie ihn notfalls verklagen. Dann wird ein Gericht darüber entscheiden, ob ihre Forderung berechtigt war.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Eoghan

  • Mitglied
Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #7 am: 03. Februar 2010, 10:52:39 »
Oh man, der Thread zeigt sehr schön, warum es totaler Unsinn ist, Rechtsfragen in Foren zu stellen, denn der Großteil der Antworten hier sind schlicht falsch.

Leute, wenn man keine oder nur ein wenig Ahnung hat, einfach das Antworten lassen. Ihr verwirrt den Fragesteller nur oder bewegt ihn sogar zu Handlungen, die sich negativ auf ihn auswirken können. Genauso wenig sinnvoll ist das bloße Zitieren von Gesetzestexten, denn es braucht nicht umsonst 6-8 Jahre, bis man Richter oder Rechtsanwalt werden kann.

Mein Tipp an den Threadersteller, wenn du eine sichere Antwort haben willst, geh zum Rechtsanwalt oder frage zumindest in einschlägigen Foren danach. www.123recht.net ist zum Beispiel eine ganz gute Seite.
Probability is my bitch!

Abelion

  • Mitglied
Rechnung verjährt? Frage an die Juristen
« Antwort #8 am: 08. Februar 2010, 12:24:10 »
Danke für Eure Tipps und Hinweise. Es hat mich zumindest etwas Weitergebracht.

Gruß
Abelion