Autor Thema: [4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis  (Gelesen 1606 mal)

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Taysal

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    • Taysals Abenteuerland
Ich schreibe gerade ein 4E-Abenteuer, dass ich später auf meinem Blog und auch im Gate zum Download anbieten möchte. Wie muss denn der korrekte Disclaimer aussehen, um spätere Diskussionen zu vermeiden?

Bisher habe ich so was entworfen:

(cc) 2010 by Taysal (http://www.taysal.net).
http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/ Dieses Produkt bezieht sich auf Dungeons & Dragons 4E, erhältlich bei Wizards of the Coast. Dungeons & Dragons 4E ist ein Copyright von Wizards of the Coast. Die deutschen Texte und Logos von Dungeons & Dragons 4E sind Copyright von Feder & Schwert. Wizards of the Coast und Feder & Schwert übernehmen keine Verantwortung für die Qualität, Nutzbarkeit oder Angemessenheit dieses Produkts.


Reicht das aus? Muss mehr hin? Muss was weg? Muss was ganz anderes hin?

Marleron

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #1 am: 15. April 2010, 09:17:33 »
Gute Frage...

muss dann sowas auch rein ?


"Die in diesem Abenteuer beschriebenen Charaktere und Ereignisse
sind frei erfunden.
Jede Ähnlichkeit zwischen den Charakteren, Monstern und lebenden oder
toten Personen ist rein zufällig."


Santa

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #2 am: 15. April 2010, 12:34:36 »
Wie muss denn der korrekte Disclaimer aussehen, um spätere Diskussionen zu vermeiden?

Das wissen wohl nur die Rechteinhaber ...

So ganz generell musst du bei den CC-Lizenzen drauf achten, was alles drunter fällt und das auch deutlich machen. Natürlich darfst du kein Material darunter stellen, das nicht mit der CC "kompatibel" ist, also mit anderen Rechten belastet usw. IIRC gibt es im FERA dazu einen Thread.

Amurayi

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #3 am: 27. April 2010, 20:51:40 »
F&S hat keine Rechte mehr an geistigen Eigentum von Wizards.


Hier der offizielle Text wenn Du Dinge online stellen willst:

This [Web site] is not affiliated with, endorsed, sponsored, or specifically approved by Wizards of the Coast LLC. This [Web site] may use the trademarks and other intellectual property of Wizards of the Coast LLC, which is permitted under Wizards' Fan Site Policy [http://www.wizards.com/fankit/fantoolkitdnd.html]. For example, DUNGEONS & DRAGONS®, D&D®, PLAYER'S HANDBOOK 2®, and DUNGEON MASTER'S GUIDE® are trademarks of Wizards of the Coast and D&D® core rules, game mechanics, characters and their distinctive likenesses are the property of the Wizards of the Coast. For more information about Wizards of the Coast or any of Wizards' trademarks or other intellectual property, please visit their website at (www.wizards.com).
D&D im Raum Rhein/Main Wiesbaden: www.rpg-wiesbaden.de
"Piraten der Schwertküste" - Kampagnenlogbuch: http://forum.dnd-gate.de/index.php/topic,25299.0.html

Troll

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #4 am: 28. April 2010, 11:15:09 »
F&S hat keine Rechte mehr an geistigen Eigentum von Wizards.

Die Übersetzungen sind aber geistiges Eigentum von F&S (bzw. der Übersetzer) und nicht von WotC.
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Nathan Grey

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #5 am: 28. April 2010, 11:16:35 »
Wenn ich mich nicht irre, wurde im Gate mal geschrieben, dass mit dem Ende der Lizenz alle Rechte an der Übersetzung an die Wizards übergegangen sind.

Santa

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #6 am: 28. April 2010, 12:20:11 »
Sollen den  deutsche Begriffe verwendet werden ... lohnt sich das den überhaupt  bei 4E Inhalten?

Amurayi

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #7 am: 28. April 2010, 12:39:37 »
F&S hat keine Rechte mehr an geistigen Eigentum von Wizards.

Die Übersetzungen sind aber geistiges Eigentum von F&S (bzw. der Übersetzer) und nicht von WotC.

Ohne ein Rechtsspezialist zu sein, schätze ich mal, dass Übersetzungen niemals als "eigenständiges geistiges Eigentum" zählen. Wenn in den USA ein neuer englischer Roman erscheint kannst Du es nicht einfach auf Deutsch übersetzen, drucken und verkaufen und behaupten es sei jetzt dein eigenes geistiges Eigentum.
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Troll

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #8 am: 29. April 2010, 09:50:43 »
Zitat
UrhG § 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.


@Nathan
Stimmt, ich glaube Daniel hat so etwas gesagt. Allerdings sind wenn überhaupt nur Verwertungsrechte übertragbar, das Urheberrecht nicht. F&S geht allerdings davon aus, die Verwertungsrechte für die Übersetzungen nach wie vor zu besitzen (laut Aussage einiger Gesellschafter).

Edith: @Amuray
Zitat
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
« Letzte Änderung: 29. April 2010, 09:53:31 von Troll »
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Amurayi

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[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #9 am: 29. April 2010, 17:30:32 »
Du hast prinzipiell Recht. Aber da der Auftraggeber ein amerikanisches Unternehmen ist, gilt i.d.R. amerikanisches Recht. Und da ist in der Tat auch das Urheberrecht veräußerbar im Gegensatz zu Deutschland.

Um es noch weiter zu verkomplizieren: Der offizielle F&S Auftraggeber war die englische Dependance von Wizards/Hasbro. ^^

Laß mich aber gerne eines besseren Belehren - ist für mich ein interessantes Thema.

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Corvus

  • Gast
[4E] Korrekter Haftungsausschluss / Disclaimer / CC-Verweis
« Antwort #10 am: 30. April 2010, 00:18:32 »
Woher der Auftraggeber kommt, ist grds. nicht relevant. Das Urheberrecht ist nach h.M. territorial und daher gilt in Deutschland auch deutsches Urheberrecht. Der Schutz ausländischer Rechtsinhaber wird über Staatsverträge wie der RBÜ oder TRIPS gewährleistet. Das Problem liegt wohl eher darin, dass Veröffentlichungen im Internet überall auf der Welt eine Verletzungshandlung darstellen können und deshalb (theoretisch) fast überall verfolgt werden können.