Da ich mir mal wider die Kampfregeln durchlese - um nicht Dinge zu vergessen - ist mir heut' folgendes Aufgefallen:
PF-GRW (S.178, Spalte 2)
Auf dem falschem Fuß erwischt: Zu beginn eines Kampfes giltst du als auf dem falschen Fuß erwischt, bis du eine Gelegenheit zum Handeln erhältst (..). Solange du auf dem falschen Fuß erwischt bist, darfst du deinen Geschicklichkeitsbonus (falls vorhanden) nicht auf die RK anrechnen.
Was damit gemeint ist, ist mir klar - allerdings wüsste ich nicht, iwfern man dies genutzt hat/ benutzt.
-> afF betrifft alle betreffenden Kampfteilnehmer, Überraschte eine Runde länger (das ist mir klar)
Wo findet dies also genau Anwendung?
Wenn eine Gruppe Feinde heran stürmt, stürmen alle 1. Runde an -> keiner Überrascht, alle aufeinander vorbereitet (zB Schlachtfeld)
-> sind da die Teilnehmer ernsthaft auf dem falschen Fuß?
Wenn jemand nicht entdeckt wurde?
-> hat dieser die Überraschungsrunde, in der eh der falsche Fuß drinnen ist
Steh' aber bestimmt nur auf einem dicken Schlauch xD...
LG
Leya