Autor Thema: Werbeanrufe  (Gelesen 12577 mal)

Beschreibung: tägliche Anrufe von 0800...

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Zechi

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« Antwort #30 am: 27. Oktober 2010, 11:37:26 »
Hallo,

die Verwendung einer Trillerpfeife um den Anrufer zu schädigen wird ganz sicher nicht von der Polizei empfohlen, denn das ist unzweifelhaft Körperverletzung bzw. zumindest eine versuchte Körperverletzung, vermutlich wäre es sogar eine gefährliche Körperverletzung (Trillerpfeife = Waffe). Verliert das Opfer durch die Aktion sein Gehör (was eher unwahrscheinlich sein dürfte) so wäre es sogar eine schwere Körperverletzung.

Es kann auch eine Nötigung oder versuchte Nötigung vorliegen, je nachdem was der Verwender der Trillerpfeife damit bezweckt. Der Tatbestand der Bedrohung wäre dagegen nicht erfüllt, weil weder die Nötigung oder Körperverletzung ein Verbrechen ist, sondern nur ein Vergehen (schwere Körperverletzung wäre ein Verbrechen).

Eigentlich sollte das auch nach dem GMV offensichtlich sein, zumindest wenn man schon mal eine Trillerpfeife verwendet hat :)

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

hewimeddel

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« Antwort #31 am: 27. Oktober 2010, 13:16:15 »
die Verwendung einer Trillerpfeife um den Anrufer zu schädigen wird ganz sicher nicht von der Polizei empfohlen

Andersherum wird ein Schuh draus:
Die eigentliche Frage ist für mich, ob es überhaupt über die Telefonleitung möglich ist, den Anrufer zu schädigen! Wenn das Pfeifen nämlich empfohlen werden würde, dann wäre eine dauerhafte Schädigung sicherlich nicht möglich und der laute Ton soll einfach abschreckend wirken.

Meine Telefonnummer steht absichtlich nicht im Telefonbuch und ich mache diese auch sonst gezielt nicht öffentlich bekannt. Sollte ich trotzdem mit unerlaubten Cold-Calls belästigt werden, dann sähe ich einen Trillerpfeifenpfiff, auch wenn es den gegenüber unangenehm sein könnte, als legitime Selbstverteidigung an. Ich sehe jedenfalls das Stören während der (vom menschlichen Körper völlig unzweifelhaft benötigten) Schlaf- und Ruhezeiten ebenfalls als vorsätzliche Körperverletzung an, gegen die man sich zur Wehr setzen darf.

Leider kann ich aus Erfahrung sagen, dass in diesem Bereich der offizielle Rechtsweg dermassen ineffizient ist, dass man selbst in extremen Fällen (mehrere Anrufe pro Tag/Nacht) monatelang alleingelassen wird.

Meine Lösung des Problems war übrigens die Rufnummer zu ändern.
Trotzdem wurde ich mit meiner neuen Nummer kurz nach Einzug in meine aktuelle Wohnung von einem Cold-Call belästigt.
Daraufhin habe ich sofort bei meinem Telefonanbieter richtig auf den Putz gehauen, denn meine neue Nummer konnte nur von ihm weitergegeben worden sein, denn die kannte zu diesem Zeitpunkt wirklich sonst noch niemand außer mir.
Seitdem ich das getan habe ist ruhe im Karton, was mich zu dem Schluss führt, dass die Telefonprovider bei dem Geschäft ebenfalls mit drin stecken.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2010, 13:35:17 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

TheRaven

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« Antwort #32 am: 27. Oktober 2010, 14:11:27 »
Die eigentliche Frage ist für mich, ob es überhaupt über die Telefonleitung möglich ist
Nein. Diskussion beendet.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Zechi

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« Antwort #33 am: 27. Oktober 2010, 14:30:51 »
die Verwendung einer Trillerpfeife um den Anrufer zu schädigen wird ganz sicher nicht von der Polizei empfohlen

Andersherum wird ein Schuh draus:
Die eigentliche Frage ist für mich, ob es überhaupt über die Telefonleitung möglich ist, den Anrufer zu schädigen! Wenn das Pfeifen nämlich empfohlen werden würde, dann wäre eine dauerhafte Schädigung sicherlich nicht möglich und der laute Ton soll einfach abschreckend wirken.

Juristisch kommt es nicht auf eine dauerhafte Schädigung für eine vollendete Körperverletzung an. Es ist völlig ausreichend, wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt wird, selbst wenn das nur kurzzeitig der Fall ist. Das dürfte auf jeden Fall gegeben sein. Im Übrigen wirst du nie 100 % ausschließen können, dass es auch zu schlimmeren Verletzungen (Tinnitus) kommt. Für eine versuchte Körperverletzung kommt es im Übrigen nur darauf an, dass du das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden beinträchtigen willst, ein Erfolg ist nicht nötig.

Zitat
Meine Telefonnummer steht absichtlich nicht im Telefonbuch und ich mache diese auch sonst gezielt nicht öffentlich bekannt. Sollte ich trotzdem mit unerlaubten Cold-Calls belästigt werden, dann sähe ich einen Trillerpfeifenpfiff, auch wenn es den gegenüber unangenehm sein könnte, als legitime Selbstverteidigung an. Ich sehe jedenfalls das Stören während der (vom menschlichen Körper völlig unzweifelhaft benötigten) Schlaf- und Ruhezeiten ebenfalls als vorsätzliche Körperverletzung an, gegen die man sich zur Wehr setzen darf.

Cold-Calls verstoßen gegen das UWG, sind aber keine Körperverletzung. Schon gar nicht, darfst du zu solch drastischen Maßnahmen zur angeblichen "Selbstversteidigung" greifen. Selbst wenn man eine Notwehr- oder sonstige Rechtfertigungssituation juristisch annehmen könnte (aus meiner Sicht absolut abwegig), so gilt hier der Grundsatz, dass du dich nur mit dem mildesten Mittel das zur Abwehr des "Angriffs" geeignet ist, wehren darfst. Das wäre in diesem Fall das Auflegen des Telefons.

Zitat
Leider kann ich aus Erfahrung sagen, dass in diesem Bereich der offizielle Rechtsweg dermassen ineffizient ist, dass man selbst in extremen Fällen (mehrere Anrufe pro Tag/Nacht) monatelang alleingelassen wird.

Was meinst du mit "offizieller" Rechtsweg? Welche rechtlichen Mittel hast du genutzt? Warst du bei einem Anwalt, der Verbraucherzentrale? Hast du die Bundesnetzagentur informiert? Ich denke es gibt sehr viele Wege gegen Cold Calls vorzurgehen, wenn man die Mühen nicht scheut.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Troll

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« Antwort #34 am: 28. Oktober 2010, 11:20:11 »

Zitat
Aber auch so findet sich das oft genug auf Webseiten von entsprechenden Vereinen.

Auch hierzu würde ich dich gerne um einen Link bitten, habe nämlich nichts finden können. Sorry, dass ich so hartnäckig bin, aber Ich will dieses Thema für mich einfach mal fundiert abhaken können, weil das Thema immer wieder hochkommt und ich immer nur Berichte aus Dritter Hand finde ("Ich habe gehört...", "Eine Kollegin von mir...").

tschau
hewi
Sogar ganz viele links:

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Frauen gegen Gewalt e.V.
(Wird sogar vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert)


Landesverband Frauenberatung
Schleswig-Hostein (LFSH) e.V.


FrauenNotruf e.V. Wuppertal


Bedenke allerdings, daß sich das hier auf (wiederholte) sexuelle Belästigung  am Telephon bezieht, da mag die Frage der Verhälnismäßigkeit anders beantwortet werden als bei Cold Calls - ansonsten wäre Zechi jetzt aufgefordert Strafanzeige gegen die Vereinsverantwortlichen wegen Aufruf zur Straftat zu stellen.


« Letzte Änderung: 28. Oktober 2010, 14:09:29 von Troll »
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Darastin

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« Antwort #35 am: 28. Oktober 2010, 11:26:13 »
Nein. Diskussion beendet.
Sagen wir mal so: Über eine analoge Leitung wäre das vielleicht machbar. Nur wirst Du eine solche so schnell nirgends mehr finden...

Bis bald;
Darastin
Darastins Grundregeln des Rollenspiels:
1. Sei kein Arschloch!  2. Spiele nicht mit Idioten!  3. Redet miteinander!

hewimeddel

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« Antwort #36 am: 28. Oktober 2010, 11:45:29 »
Es ist völlig ausreichend, wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers beeinträchtigt wird, selbst wenn das nur kurzzeitig der Fall ist.

Zitat
Cold-Calls verstoßen gegen das UWG, sind aber keine Körperverletzung.

Du widersprichst dir hier selbst. Wie bekannt sein sollte, sind Ruhephasen und Schlaf sehr wichtig für den menschlichen Körper und das "körperliche Wohlbefinden" wird deswegen auch durch ColdCalls beeinträchtigt.

Also du musst dich da schon für eines deiner Argumente entscheiden, beide kannst du so nicht stehen lassen.

tschau
hewi
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

Tempus Fugit

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« Antwort #37 am: 28. Oktober 2010, 12:43:03 »
Was meinst du mit "offizieller" Rechtsweg? Welche rechtlichen Mittel hast du genutzt? Warst du bei einem Anwalt, der Verbraucherzentrale? Hast du die Bundesnetzagentur informiert? Ich denke es gibt sehr viele Wege gegen Cold Calls vorzurgehen, wenn man die Mühen nicht scheut.
Da sollte dir eigentlich etwas auffallen.
Ich werde belästigt (unabhängig ob das die juristische Bezeichnung ist) von Leuten die gegen das UWG verstoßen. Ihre Tat mag keine Straftat sein, sonder juristisch was Anderes, aber vielleicht einigen wir uns ja auf illegal. Jetzt muß der Geschädigte (ich) viel Mühe aufnehmen, damit der Schädiger gemaßregelt wird. Das mache ich aber bei jedem Schädiger wieder von vorne.
Es gibt sicher Argumente, die dafür sprechen es so machen zu lassen, aber es ist doch durchaus schwer zu vermitteln, dass dieses im Rechtsempfinden gut sein soll.
Übermensch, weil Rollenspieler

Zechi

  • Globaler Moderator
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« Antwort #38 am: 28. Oktober 2010, 18:20:05 »
Du widersprichst dir hier selbst. Wie bekannt sein sollte, sind Ruhephasen und Schlaf sehr wichtig für den menschlichen Körper und das "körperliche Wohlbefinden" wird deswegen auch durch ColdCalls beeinträchtigt.

Also du musst dich da schon für eines deiner Argumente entscheiden, beide kannst du so nicht stehen lassen.

tschau
hewi

Hewi, ich versuche es mal einfach für einen Nichtjuristen zu erklären. Eine Körperverletzung erfordert als Tatbestandsvoraussetzung einen Vorsatz. Derjenige der dich mit einem ColdCall belästigt will dir was verkaufen und dich nicht verletzen/schädigen. Er hat keinen Vorsatz bzgl. eienr Körperverletzung. Wenn du einen Trillerpfeife benutzt um den anderen zu schädigen, so hast du relativ offensichtlich einen Vorsatz den anderen zu schädigen. Ich hoffe das war verständlich ausgedrückt. Die Sache sieht evtl. anders aus, wenn der Anrufer keine "ColdCalls" macht, bzw. das nicht seine wirkliche Motivation ist sondern dich gezielt mit Telefonterror überzieht.

Es gibt natürlich noch die fahrlässige Körperverletzung, die erfordert aber die Verletzung einer Sorgfaltspflicht, die hier seitens des "Coldcallers" normalerweise nicht besteht.

Glaub mir, wenn du eine Trillerpfeife an einem Telefonhörer benutzt, so besteht zumindest die Gefahr, dass du angezeigt wirst und die Sache sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt wird.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

hewimeddel

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« Antwort #39 am: 28. Oktober 2010, 22:09:27 »
Derjenige der dich mit einem ColdCall belästigt will dir was verkaufen und dich nicht verletzen/schädigen. Er hat keinen Vorsatz bzgl. eienr Körperverletzung.

... nimmt sie aber als Nebeneffekt in Kauf (zumindest, wenn "Körperverletzung" wie von dir definiert wird.)


Ich darf Anderen also eine Körperverletzung zumuten, wenn ich nur vorhabe ihnen etwas zu verkaufen?

Dann wäre es also kein Problem, wenn ich versuchen würde, dem ColdCaller meine Trillerpfeife zu verkaufen und ihm deswegen natürlich den Ton vorspiele?
Das ist ja das gleiche Prinzip, der ColdCaller nimmt ja auch in Kauf, dass ich geschädigt werde.

An dieser Stelle dreht sich mir ob der deutschen Rechtsprechung der Magen um.

tschau
hewi
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2010, 22:14:39 von hewimeddel »
"The right way to play guitar is to play thrash metal" (Mike Mearls)

AnOceanSoul

  • Mitglied
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« Antwort #40 am: 29. Oktober 2010, 15:25:38 »
Dann wäre es also kein Problem, wenn ich versuchen würde, dem ColdCaller meine Trillerpfeife zu verkaufen und ihm deswegen natürlich den Ton vorspiele?
Das ist ja das gleiche Prinzip, der ColdCaller nimmt ja auch in Kauf, dass ich geschädigt werde.

O.O Wow... Du bist wahrhaft kreativ!
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls

Xiam

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  • Mörder der 4E
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« Antwort #41 am: 29. Oktober 2010, 15:37:09 »
An dieser Stelle dreht sich mir ob der deutschen Rechtsprechung der Magen um.
Mir dreht sich ob deines angeblichen gesunden Menschverstandes der Magen um.  ::)
1984 was not supposed to be an instruction manual.

AnOceanSoul

  • Mitglied
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« Antwort #42 am: 29. Oktober 2010, 15:39:21 »
An dieser Stelle dreht sich mir ob der deutschen Rechtsprechung der Magen um.
Mir dreht sich ob deines angeblichen gesunden Menschverstandes der Magen um.  ::)

Geht wo anders streiten... Mein Fred ist dafür tabu :X

(Ich fand Hewis Anmerkung lustig  :lol:)
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
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« Antwort #43 am: 29. Oktober 2010, 19:16:12 »
Streit wird es erst, wenn Hewi mir widerspricht.

Spoiler (Anzeigen)
1984 was not supposed to be an instruction manual.

AnOceanSoul

  • Mitglied
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« Antwort #44 am: 29. Oktober 2010, 19:30:40 »
Streit wird es erst, wenn Hewi mir widerspricht.

Öhm... oberflächlich betrachtet: Ja...
Allerdings muss man sagen, dass du eindeutig einen Streit mit deiner Aussage hoch provozierst.  :suspious:
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