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Autor Thema: Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?  (Gelesen 15589 mal)

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anonymous

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« am: 03. Dezember 2010, 08:56:44 »
Wird das Gate ab Januar "ab 18". Oder ist nur noch von 23 bis 6 Uhr erreichbar? Wandert das Gate anonym ins Ausland? Schmeißt Talamar hin? Habt Ihr Euch schon ein paar Gedanken gemacht? Wird Zechi Jugendschutzbeauftragter?

Fragen über Fragen.

Wormys_Queue

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2010, 09:33:28 »
"Freigabe ab 0 Jahren" und gut ist. Oder einfach ignorieren. Ist ja schließlich nicht verpflichtend, solange hier niemand Inhalte einstellt, die gegen das Strafrecht verstoßen.
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

Zechi

  • Globaler Moderator
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2010, 10:04:05 »
Wir diskutieren die Auswirkungen bereits intern, haben aber noch nicht endgültig beschlossen, wie wir das umsetzen werden.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

TheRaven

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2010, 10:41:30 »
Im Prinzip geht es ja hier nur um Paladina und Masse, oder?
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Nathan Grey

  • Mitglied
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2010, 10:42:14 »
Hmm, ist Matrix schon 18?

TheRaven

  • Mitglied
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2010, 10:51:15 »
Ach ja, ernsthaft. Ich würde das JMStV einfach ignorieren und gut ist. Wenn ein paar Kinder, deren Eltern Filter installiert haben das Gate nicht finden ist das nicht unbedingt traurig. Ausserdem ist das Gate sehr vielfältig (Happy Sex anyone?) und die Seite einstufen zu lassen ist nicht nur mühsam und komplex, sondern auch einfach unnötig.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Wormys_Queue

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Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #6 am: 03. Dezember 2010, 11:16:26 »
Im Prinzip geht es ja hier nur um Paladina und Masse, oder?

Wobei man ja die Frage stellen kann, ob 2 junge Menschen, die wir verdorben haben, nicht schon 2 zuviel sind ^^
Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

Xiam

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  • Mörder der 4E
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2010, 11:38:44 »
Die spielen Rollenspiel, die sind eh nicht mehr zu retten.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Tempus Fugit

  • Mitglied
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2010, 13:23:06 »
Ich hab Paladina definitiv nicht verdorben oder wir haben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon.

JMStV einfach ignorieren.  :thumbup:
Übermensch, weil Rollenspieler

Zechi

  • Globaler Moderator
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #9 am: 03. Dezember 2010, 13:53:11 »
JMStV einfach ignorieren.  :thumbup:

Wenn da nicht diese Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 500.000 € bei bestimmten Verstößen wäre, wäre eine Entscheidung in der Tat einfach.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #10 am: 03. Dezember 2010, 13:59:30 »
www.dnd-gate.to ist noch zu haben  :)
1984 was not supposed to be an instruction manual.

TheRaven

  • Mitglied
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #11 am: 03. Dezember 2010, 14:32:21 »
Wenn da nicht diese Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 500.000 € bei bestimmten Verstößen wäre, wäre eine Entscheidung in der Tat einfach.
WENN man sich einstuft und DANN gegen bestimmte Vorgaben verstösst. Deshalb eben einfach ignorieren (automatisch 18+) oder ich habe die Sache irgendwie komplett falsch gelesen.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Deus Figendi

  • Administrator
    • http://forum.dnd-gate.de/viewtopic.php?p=133284#133284
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #12 am: 03. Dezember 2010, 14:57:04 »
Wenn da nicht diese Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 500.000 € bei bestimmten Verstößen wäre, wäre eine Entscheidung in der Tat einfach.
WENN man sich einstuft und DANN gegen bestimmte Vorgaben verstösst. Deshalb eben einfach ignorieren (automatisch 18+) oder ich habe die Sache irgendwie komplett falsch gelesen.
Soweit ich weiß: Ja
Ich will da gerne nachher auch Quellen raussuchen (AK-Zensur ist meine Hauptquelle aber die sind nicht unbedingt... neutral ^^), aber afaik gilt das was du sagst vermeintlich für Filtersoftware, nicht aber vor dem Recht. Also "ignorieren" heißt für ein Filterprogramm das gleiche wie ">18" (quasi wie "keine Jugendfreigabe"). Vor dem Gesetz heißt das aber "Sendezeit nicht eingehalten".

Es gab eine Zeit, in der hielten wir das alle für einen Witz
DnD-Gate Cons 2007, 2008, 2009, Gate-Parkplatztreffen ICH war dabei!
SocialMedia: Status.net Diaspora BookCrossing

Zechi

  • Globaler Moderator
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #13 am: 03. Dezember 2010, 15:01:30 »
Wenn da nicht diese Androhung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 500.000 € bei bestimmten Verstößen wäre, wäre eine Entscheidung in der Tat einfach.
WENN man sich einstuft und DANN gegen bestimmte Vorgaben verstösst. Deshalb eben einfach ignorieren (automatisch 18+) oder ich habe die Sache irgendwie komplett falsch gelesen.

Leider nicht, denn gerade wenn man sich nicht einstuft, so muss man dafür Sorge tragen, dass Kinder/Jugendliche nur altersgerecht auf der Webste surfen, also z.B. "ab 16" oder "ab 18" Material nicht zu bestimmten Uhrzeiten verfügbar ist. Verhindert man das nicht, so kann man eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

TheRaven

  • Mitglied
Auswirkungen des neuen JMStV aufs Gate?
« Antwort #14 am: 03. Dezember 2010, 15:17:44 »
Ich zitiere mal die FSM:

Zitat
F: Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

A: Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:

    * Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
    * Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
          o das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011

Der Einsatz "technischer oder sonstiger" Mittel ist nach der bisherigen Rechtslage umständlich und wenig wirkungsvoll. Durch die neue Möglichkeit, ein Angebot mit einer Altersstufe zu kennzeichnen, tritt eine Alternative hinzu, die viel besser zum Medium Internet passt als Zeitbeschränkungen oder etwa die Abfrage der Personalausweisnummer.

Da das Gate sowas ja bisher auch nicht hat wird es dies auch in Zukunft nicht benötigen. So lese ich das. Auch der Rest der FAQ bestärkt mich in der Ansicht, dass es nichts zu tun gibt.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

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