@Xiam
Du weisst vermutlich besser als so manch anderer hier, dass bei männlichen Genitalien der Durchblutungszustand mit massgebend für die Einstufung ist.
Ist es nicht.
Maßgeblich ist, ob es als Pornografie empfunden wird oder nicht. Das Dumme ist nur, dass auch die juristische Definition von Pornografie unscharf ist. Während der eine wie Hewimeddel sagt, er hält eine bestimmte Abbildung für keinesfalls pornografisch, für ihn muss schon sichtbar der Geschlechtsakt ausgeführt werden, lässt der nächste für das gleiche Bild keinesfalls die Freiheit der Kunst gelten, weil es es für provokant und anstößig hält.
Im Endeffekt zählt aber nicht was Hewimeddel, TheRaven, Talamar oder Xiam denken, sondern, was irgendein beliebiger Jugendschützer denkt, der eine Webseite aufgrund ihrer in seinen Augen nicht jugendgeeigneten Inhalte anschwärzt und wie dann der entsprchende Bearbeiter in der Bußgelstelle das einschätzt.
In meinen Augen lautet die Frage eigentlich, ob man überhaupt im Gate derartige Inhalte posten muss. Ob man sagt, ich will hier auf alle Fälle die Leseproben der FSK-16 Comics verlinkt haben, ich will im DVD-Thread den FSK-16 Trailer zum Schnetzelfilm verlinken, ich will nicht überlegen, ob meine Formulierung vielleicht ein bisschen zu provokant ist oder ich will hier lustige Titten- oder Pipimannbildchen verlinken, vielleicht gerade auch um zu provozieren.
Wie gesagt, ich knnte auf das alles verzichten, aber ich kenne genug Mitglieder hier, die ohne Grenzüberschreitung und Provokation nicht existieren können, also sehe ich das kritisch.
Einfach zu sagen "Wo ist das Problem, mach doch so weiter wie bisher" und mit völliger Verständnislosigkeit zu reagieren, wenn andere sich über die Gesetzesnovelle Gedanken machen und diesen den bösen vorauseilenden Gehorsam zu unterstellen, das finde ich ein bisschen kurzsichtig. Aber ehrlich gesagt, es ist ja auch nicht mein Bußgeld, von daher isses mir auch denkbar egal.