Autor Thema: OGL Rechtsfrage  (Gelesen 15606 mal)

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Corporal Rick

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OGL Rechtsfrage
« am: 09. März 2011, 09:49:44 »
Wir planen die Übersetzung eines OGL-basierten Anfänger-geeigneten Fantasy-Rollenspiels.

Weiss jemand, ob die deutschen Begriffe der OGL-Elemente (Monster/Zauber/whatever) auch unter der OGL liegen oder unterliegen sie eigenen (ggf geschützten) Rechten? Wenn diese Begriffe frei nutzbar sind, gibt es irgendwo öffentlich eine Übersicht, welche Begriffe frei und welche geschützt sind?

Danke

Der Corporal

Xiam

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  • Mörder der 4E
OGL Rechtsfrage
« Antwort #1 am: 09. März 2011, 09:54:45 »
Da gibt es nur einen sicheren Weg: Den Inhaber der Rechte an dem Abenteuer fragen.

Im übrigen, für eure eigene Runde könnt ihr übersetzen, so viel ihr wollt.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Coldwyn

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #2 am: 09. März 2011, 10:05:07 »
Mein letzter Wissensstand dazu: Die OGL bedient immer nur die Regelmechanischen Elemente, nie die erklärenden oder beschreibenden Texte. Übersetzte OGL-Elemente sind Teil der OGL und somit zugänglich.
Eine vollständige Übersetzung eines Regelwerks erfordert aber meist eine Lizenz, denn sonst kann man die bschreibenden Texte nicht mitübersetzen.
Übersetzung für den Hausgebrauch sind vollkommen ok, sofern man diese nicht weitergibt.
Inhalltsstoffe dieses Beitrags: 50% reine Polemik, 40% subjektive Meinung, 10% ungenau recherchierte Fakten.

Corporal Rick

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #3 am: 09. März 2011, 10:24:39 »
OK, hab mich nicht eindeutig ausgedrückt. Wir wollen nicht für uns mal nebenher was übersetzen, sondern ein existierendes Produkt professionell auf den Markt bringen. Das Produkt ist rechtssicher produziert, wir können also komplett und auch rechtssicher übersetzen und publizieren. Aber: können wir auch bereits existierende Übersetzungslisten für OGL Begriffe nutzen?

Darf der Eulenbär Eulenbär heissen (falls der im OGL ist - ist nur ein zufälliges Beispiel)? Insb. bei der Übersetzung der diversen ghost/wraith/spectre und ähnlicher Gespenster wird das beim Übersetzen und auch beim späteren Wiedererkennen sonst recht spannend :)

Andere (Rolemaster Kreaturenbuch z.B.) haben von null auf neu übersetzt, mit dem Effekt, dass Spielgruppen Doppelnamen nutzen (a la "das ist ein "Grabschlürfer", der hiess früher "dumpfer Schatten" - fiktive Begriffe natürlich) - was ich eigentlich vermeiden möchte.

TheRaven

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #4 am: 09. März 2011, 10:30:15 »
Wir planen die Übersetzung eines OGL-basierten Anfänger-geeigneten Fantasy-Rollenspiels. Weiss jemand, ob die deutschen Begriffe der OGL-Elemente (Monster/Zauber/whatever) auch unter der OGL liegen oder unterliegen sie eigenen (ggf geschützten) Rechten? Wenn diese Begriffe frei nutzbar sind, gibt es irgendwo öffentlich eine Übersicht, welche Begriffe frei und welche geschützt sind?
Wie das rechtlich wirklich aussieht ist unklar, da sich die OGL und damals Amigo/F&S widersprachen. In der OGL steht, dass auch Übersetzungen unter die OGL fallen, zumindest Amigo hat mir jedoch damals mitgeteilt, dass dies im Konflikt stehe mit der offiziellen deutschen Übersetzung, bei welcher die Rechte beim Übersetzer selbst liegen. Wenn du die Begriffe also selber übersetzt sollte es kein Problem sein aber es wird scheinbar zu einem Problem, wenn deine Übersetzung mit derjenigen von Amigo übereinstimmt, da man dann nicht mehr sicher sein kann ob es einfach von Amigo abgekupfert oder wirklich selber übersetzt wurde.

Das soll übrigens auch der Grund sein, wieso es keine deutsche OGL/SRD gibt. Ich vermute aber einfach, dass Amigo Angst vor einer SRD hatte, weil sie darin ihre Übersetzungsleistung frei zugänglich gemacht hätten und befürchteten andere könnten damit Geld machen und ihnen das Wasser abgraben. Also dieselben Ängste, welche auch WotC hatte und aktuell wieder hat (GSL Quatsch).

Ich empfehle dir im Falle einer freien Internetveröffentlichung folgendes. Solange du keine Statblocks in Deutsch übernimmst, sondern lediglich die Namen der Zauber, Gegenstände, Feats etc. solltest du sicher sein. Soll das Abenteuer im privaten Rahmen gespielt und weitergegeben werden, dann ist diese ganze Frage hier überflüssig, denn in diesem Falle kannst du machen was du willst. Soll das ein kommerzielles Projekt werden, dann kannst du dich auf die Antworten hier aber eh nicht verlassen.

Edit: Aha, kommerziell. Nun, da dies meines Wissens das erste kommerzielle, deutsche OGL Produkt jemals ist, gibt es hier schlicht keine konkreten Antworten. Da weder Amigo noch F&S momentan eine D&D Lizenz besitzen wird die Frage wohl auch kaum einfach zu beantworten sein. Es gäbe nur eine Variante, für welche ich mich "verbürgen" könnte. Alle Regeltermini und Bezeichnungen bleiben Englisch, Fliesstext und das eigentliche Abenteuer jedoch Deutsch. Schön ist das freilich nicht.
« Letzte Änderung: 09. März 2011, 10:34:12 von TheRaven »
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Coldwyn

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #5 am: 09. März 2011, 10:36:59 »
OK, hab mich nicht eindeutig ausgedrückt. Wir wollen nicht für uns mal nebenher was übersetzen, sondern ein existierendes Produkt professionell auf den Markt bringen. Das Produkt ist rechtssicher produziert, wir können also komplett und auch rechtssicher übersetzen und publizieren. Aber: können wir auch bereits existierende Übersetzungslisten für OGL Begriffe nutzen?

Darf der Eulenbär Eulenbär heissen (falls der im OGL ist - ist nur ein zufälliges Beispiel)? Insb. bei der Übersetzung der diversen ghost/wraith/spectre und ähnlicher Gespenster wird das beim Übersetzen und auch beim späteren Wiedererkennen sonst recht spannend :)

Andere (Rolemaster Kreaturenbuch z.B.) haben von null auf neu übersetzt, mit dem Effekt, dass Spielgruppen Doppelnamen nutzen (a la "das ist ein "Grabschlürfer", der hiess früher "dumpfer Schatten" - fiktive Begriffe natürlich) - was ich eigentlich vermeiden möchte.

Du musst leider etwas mehr ins Detail gehen, sonst kann man dir keine brauchbare Antwort geben. Mit "existierenden Produkt" meinst du ein existierendes System in einen anderen Sprache das bereits unter der OGL veröffentlich wurde und ggf. auf einer SRD basiert, ja?
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Wormys_Queue

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #6 am: 09. März 2011, 10:39:55 »
Die einfache Lösung wäre es, sich an den Übersetzungen zu orientieren, wie sie in der deutschen Übersetzung des Pathfinder-Rollenspiels vorliegen, da zumindest in diesem Fall die Übersetzung ganz offiziell ebenfalls der OGL unterliegt (und soweit in 3.X schon vorhanden, die dortigen Regelbegriffe übernommen hat). Ohne genau zu wissen, um welches Produkt es sich bei euch handelt, ist es allerdings schwierig, zu sagen, auf welche Stolpersteine ihr besonders achten müsst.

Think the rulebook has all the answers? Then let's see that rulebook run a campaign! - Mike Mearls
Wormy's Worlds

Corporal Rick

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« Antwort #7 am: 09. März 2011, 10:42:58 »
Genau, ein existierendes, seit längerem vertriebenes Regelwerk auf OGL Basis. Das mit Pathfinder ist eine gute Idee, die Jungs kann man mal anfragen, auf welchen Ärger (oder auch nicht) sie gestossen sind.

Coldwyn

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #8 am: 09. März 2011, 10:44:11 »
Genau, ein existierendes, seit längerem vertriebenes Regelwerk auf OGL Basis. Das mit Pathfinder ist eine gute Idee, die Jungs kann man mal anfragen, auf welchen Ärger (oder auch nicht) sie gestossen sind.

Lass raten: Castles & Crusades?
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Corporal Rick

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #9 am: 09. März 2011, 10:53:10 »
Gabs hier nicht mal irgendwo ne Liste mit übersetzten Begriffen von Amigo / F&S, die die nach Lizenzverlust freigegeben haben oder war das in einem anderen Forum ...  :huh:

Coldwyn

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #10 am: 09. März 2011, 10:58:00 »
Gabs hier nicht mal irgendwo ne Liste mit übersetzten Begriffen von Amigo / F&S, die die nach Lizenzverlust freigegeben haben oder war das in einem anderen Forum ...  :huh:

Lang, lang ists her, da hat man mal versucht eine Gegenüberstellung der Begriffe zu machen, was damals aber unterbunden wurde. Siehe den Beitrag von TheRaven.
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Troll

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #11 am: 09. März 2011, 11:11:29 »
Die einfache Lösung wäre es, sich an den Übersetzungen zu orientieren, wie sie in der deutschen Übersetzung des Pathfinder-Rollenspiels vorliegen, da zumindest in diesem Fall die Übersetzung ganz offiziell ebenfalls der OGL unterliegt (und soweit in 3.X schon vorhanden, die dortigen Regelbegriffe übernommen hat).

Wenn ich mich recht erinnere, hat Ullisses aber auch das Glossar von F&S zur Verfügung gestellt bekommen, oder? Vielleicht wäre dies der einfachste Weg: einfach mal anfragen.

Gabs hier nicht mal irgendwo ne Liste mit übersetzten Begriffen von Amigo / F&S, die die nach Lizenzverlust freigegeben haben oder war das in einem anderen Forum ...  :huh:

Lang, lang ists her, da hat man mal versucht eine Gegenüberstellung der Begriffe zu machen, was damals aber unterbunden wurde. Siehe den Beitrag von TheRaven.


Eigentlich war es eher so, das F&S irgendwann gesagt hat, alles klar, macht mal - kurz darauf allerdings erst die 4E herauskam (und damit die 3.5 eingestellt wurde) und es ein knappes Jahr danach keine Lizenz mehr für den deutschsprachigen Raum gab
Ist es eigentlich gerecht, das Schwert des Argumentes gegen intellektuell Unbewaffnete zu führen?

Corporal Rick

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #12 am: 09. März 2011, 11:18:13 »
Ja, Anfragen wäre auch das nächste, was anliegt. Sollte ja im allgemeinen Interesse liegen, die Existenz eines Einsteigerrollenspiels zu fördern, aber mal sehen, was kommt  -  danke für die Infos :)

Coldwyn

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #13 am: 09. März 2011, 11:21:40 »
Ja, Anfragen wäre auch das nächste, was anliegt. Sollte ja im allgemeinen Interesse liegen, die Existenz eines Einsteigerrollenspiels zu fördern, aber mal sehen, was kommt  -  danke für die Infos :)

Nur mal so als Idee: Du könntest versuchen dich mal direkt an Mario Truant zu wenden, der hat damals mit seinem Mario Truant Verlag schließlich Freeport übersetzt, was auch über die OGL lief. Ich denke, das wäre der erste Ansprechpartner, da er sich anscheinend schon mal mit der ganzen Übersetzungsmaterie und den deutschen Begriffen befasst hat.
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Corporal Rick

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OGL Rechtsfrage
« Antwort #14 am: 09. März 2011, 11:46:27 »
Saubere Idee - hatte zwar bisher noch nicht das Vergnügen mit Herrn Truant was zu produzieren, aber vielleicht ergibt sich ja hier was :)