Ich habe eine Sache überdacht, die mich relativ stutzig macht.
Angenommen, ein Barde nähme das Talent "Schriftrollen herstellen" und stellt damit die Zauber "Leichte Wunden heilen" (Grad I) und "Sagenkunde" (Grad IV) her. Könnte ein Magier diese arkanen(!) Schriften dann in sein Zauberbuch übertragen? Wenn ja, mit welchem Grad?
"Leichte Wunden heilen" ist garnicht auf seiner Zauberliste (das ist auch gut so!), jedoch würde er beim Übertragen dann diesen Zauber als Grad I-Zauber erhalten?
"Sagenkunde" ist hingegen auf seiner Liste, jedoch als Grad VI-Zauber. Würde ein Magier diesen Zauber dann als Grad IV übertragen können?
Natürlich halte ich beides für ausgeschlossen, mMn sollte das absolut nicht gehen, aber prinzipiell habe ich noch nichts im Regelwerk gefunden, was das verbietet. Ich hatte eigentlich erwartet, dass da irgendwo ein Beisatz steht "Ein Mgier kann nur Zauber zu seinem Zauberbuch hinzufügen, die auf der Liste seiner Zauber stehen.". Jedoch suchte ich diesen Satz vergeblich. Habe ich das übersehen?
Wenn nicht, wäre das natürlich eine erhebliche Entwertung des Barden, weil Magier sich einfach alle Bardenzauber als Schriftrollen besorgen könnten und damit die komplette Zauberliste übernähmen.
Würde mich freuen, wenn ich dies widerlegt sähe. (bitte mit Quelle!)
Danke =)