Wobei sich die Rollenspielverlage fragen lassen müssen, was sie wollen: zum einen wollen sie, dass die Buchpreisbindung greift, zum andern, dass die Zitatrechte für Bücher nicht gelten. Man könnte meinen, dass das eine mit dem anderen erstmal nichts zu tun hat, aber normalerweise sehen es Gerichte nicht so gerne, wenn mal so tut, als wäre eine Sache in einem Rechtsfeld so gelagert und in einem anderen Fall plötzlich etwas komplett anderes.
Fakt ist für mich, für Spiele gilt keine Buchpreisbindung, für Bücher schon und dann darf man aus diesen auch nach geltendem Recht zitieren und im kleinen Rahmen Kopien für sich und sein Spielrunde machen!