Wiederverkauf von Software darf nicht unterbunden werdenFaszinierend:
- Das Wiederverkaufsrecht wird auch unberührbaren Produkten zugestanden, die via download erstanden werden
- Das "License Agreement" gilt diesbezüglich als nicht verpflichtend, wenn es dieses Recht einschränkt
- Das Wiederverkaufsrecht betrifft die Software in ihrem genutzten Umfang (inklusive Patches, Addons, Plugins, ...)
- Natürlich muss beim Wiederverkauf der Erstbesitzer die Software bei sich unbrauchbar machen
- Die direkte Weitergabe der Software, egal wie, von Originalbesitzer zu Käufer darf nicht verboten werden
- Dies erlaubt das Kopieren, Brennen oder sonstige Vervielfältigen, sofern es dem Zweck des Wiederverkaufes dient
Mal schauen wie Valve/Steam, EA/Origin, Apple/AppStore und all die anderen Downloadanbieter von Spielen/Software darauf reagieren. Für Steam sollte es kein Problem sein, dies zu erlauben, denn die Technik ist bereits vorhanden und kann auch schon genutzt werden. War bislang einfach nur im Rahmen von Support-Anfragen verfügbar.
Unklar ist mir, wie das bei Systemen laufen soll, wo es technisch nicht möglich ist die Software weiterzuverkaufen. Sind die Anbieter dazu gezwungen die Möglichkeit des Wiederverkaufes anzubieten/einzurichten oder können sie es einfach nur nicht mehr verhindern. Was ist der Unterschied? Nehmen wir den Apple Appstore. Ich habe keine technische Möglichkeit meine App weiterzuverkaufen. Was nun?