Autor Thema: Überraschende Entscheidung der EU  (Gelesen 1429 mal)

Beschreibung: Wiederverkaufsrecht von Software

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TheRaven

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Überraschende Entscheidung der EU
« am: 03. Juli 2012, 17:53:45 »
Wiederverkauf von Software darf nicht unterbunden werden

Faszinierend:
- Das Wiederverkaufsrecht wird auch unberührbaren Produkten zugestanden, die via download erstanden werden
- Das "License Agreement" gilt diesbezüglich als nicht verpflichtend, wenn es dieses Recht einschränkt
- Das Wiederverkaufsrecht betrifft die Software in ihrem genutzten Umfang (inklusive Patches, Addons, Plugins, ...)
- Natürlich muss beim Wiederverkauf der Erstbesitzer die Software bei sich unbrauchbar machen
- Die direkte Weitergabe der Software, egal wie, von Originalbesitzer zu Käufer darf nicht verboten werden
- Dies erlaubt das Kopieren, Brennen oder sonstige Vervielfältigen, sofern es dem Zweck des Wiederverkaufes dient

Mal schauen wie Valve/Steam, EA/Origin, Apple/AppStore und all die anderen Downloadanbieter von Spielen/Software darauf reagieren. Für Steam sollte es kein Problem sein, dies zu erlauben, denn die Technik ist bereits vorhanden und kann auch schon genutzt werden. War bislang einfach nur im Rahmen von Support-Anfragen verfügbar.

Unklar ist mir, wie das bei Systemen laufen soll, wo es technisch nicht möglich ist die Software weiterzuverkaufen. Sind die Anbieter dazu gezwungen die Möglichkeit des Wiederverkaufes anzubieten/einzurichten oder können sie es einfach nur nicht mehr verhindern. Was ist der Unterschied? Nehmen wir den Apple Appstore. Ich habe keine technische Möglichkeit meine App weiterzuverkaufen. Was nun?
« Letzte Änderung: 03. Juli 2012, 18:06:35 von TheRaven »
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Tigershark

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Überraschende Entscheidung der EU
« Antwort #1 am: 03. Juli 2012, 19:53:03 »
- Dies erlaubt das Kopieren, Brennen oder sonstige Vervielfältigen, sofern es dem Zweck des Wiederverkaufes dient
Klingt so, als wäre das sehr leicht missbrauchbar und für die Polizei schwer nachvollziehbar.
Du hast nicht wirklich erwartet, dass ich dir Recht gebe, oder?

Mersharr

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Überraschende Entscheidung der EU
« Antwort #2 am: 03. Juli 2012, 20:44:08 »
- Dies erlaubt das Kopieren, Brennen oder sonstige Vervielfältigen, sofern es dem Zweck des Wiederverkaufes dient
Klingt so, als wäre das sehr leicht missbrauchbar und für die Polizei schwer nachvollziehbar.
Ist es heute doch genauso. Es wird vermutlich sehr schnell zu einer übertragbaren Onlineregistrierung kommen. Offline nutzbare Software wird immer weiter verschwinden (von freeware mal abgesehen)

Thanee

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Überraschende Entscheidung der EU
« Antwort #3 am: 04. Juli 2012, 09:21:49 »
Unklar ist mir, wie das bei Systemen laufen soll, wo es technisch nicht möglich ist die Software weiterzuverkaufen. Sind die Anbieter dazu gezwungen die Möglichkeit des Wiederverkaufes anzubieten/einzurichten oder können sie es einfach nur nicht mehr verhindern. Was ist der Unterschied? Nehmen wir den Apple Appstore. Ich habe keine technische Möglichkeit meine App weiterzuverkaufen. Was nun?

Tja, die werden dann wohl eine Möglichkeit einräumen müssen, würde ich sagen, denn sonst "unterbinden" sie ja effektiv den Verkauf.

Bye
Thanee