Autor Thema: TV Serien nicht illegal anschauen?  (Gelesen 13559 mal)

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Speren

  • Lektor
TV Serien nicht illegal anschauen?
« Antwort #60 am: 13. Dezember 2013, 16:57:10 »
"Lustig":
Bis jetzt hat es nur Telekom-Kunden erwischt. Afaik.
No one touches the faerie!

Zechi

  • Globaler Moderator
TV Serien nicht illegal anschauen?
« Antwort #61 am: 13. Dezember 2013, 17:40:46 »
Das eigentlich interessante ist, wie man an die IP-Adressen der Nutzer gekommen ist. Die Abmahn-Anwälte behaupten, dass es mittels eines Programms mit dem Namen GLADII 1.1.3 gelungen ist. Wie das genau funktioniert, ist aber derzeit ein Rätsel. Zunächst war nämlich vermutet worden, dass der Streaming-Dienst "The Red Tube" die Daten auf Druck der Anwälte herausgegeben hat. Das wurde aber nun von den Betreibern abgestritten.

Stellt sich also die Frage, ob der Einsatz von GLADII 1.1.3 eigentlich legal ist und wie dieses "Wunderprogramm" funktionieren soll, um die IP-Adressen beim Streamen quasi abzugreifen. Auf der anderen Seite erscheint in Zeiten der NSA Komplettüberwachung des Internets quasi alles möglich.

EDIT: Zu GLADII 1.1.3 gibt es ein Gutachten, dass bei den Anträgen am Gericht eingereicht wurde. Die Funkionsweise des Programms wird dort wie folgt beschrieben:

Zitat
Das Gutachten hatte laut seiner Einleitung zum Ziel festzustellen, ob mit der Software Download-Aktionen von im Internet betriebenen Medien-Hostern korrekt erfasst werden, wobei insbesondere die Identität der heruntergeladenen Datei, die Uhrzeit des Beginns des Downloads sowie die IP-Adresse des herunterladenden Computers Gegenstand der Überprüfung gewesen sein sollen.

Dies soll anhand dreier Testdateien auf drei verschiedenen Webseiten untersucht worden sein (drtuber.com, tnaflix.com und xvideos.com), bei denen die Darstellung der Videos im Webbrowser erfolgte.

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Die protokollierten Zeiten und Aktionen stimmten laut Gutachten exakt mit den testweise durchgeführten Abrufen überein. Laut Gutachten beruhten die bei den Tests durchgeführten Aktionen „technisch auf üblichen Internet-Technologien, welche beim Einsatz in dem verwendeten Test-Szenario keine Bedenken hinsichtlich etwaigen Gesetzesverstößen erkennen ließen“.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2013, 17:45:06 von Zechi »
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Mersharr

  • Mitglied
TV Serien nicht illegal anschauen?
« Antwort #62 am: 13. Dezember 2013, 22:43:25 »
Youtube:Solmecke:Auskunftsansprüche vermutlich zu Unrecht ergangen

Süddeutsche: Wie die RedTube Abmahnwelle funktioniert <- sollte das wahr sein gehört den Abmahnern aber die Anwaltszulassung entzogen, dass sie mit solchen Leuten zusammenarbeiten.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2013, 23:24:48 von Mersharr »

TheRaven

  • Mitglied
TV Serien nicht illegal anschauen?
« Antwort #63 am: 14. Dezember 2013, 02:08:41 »
Süddeutsche: Wie die RedTube Abmahnwelle funktioniert <- sollte das wahr sein gehört den Abmahnern aber die Anwaltszulassung entzogen, dass sie mit solchen Leuten zusammenarbeiten.
Ich hatte bereits vermutet, dass dies so gemacht wurde, da dies die einfachste und zuverlässigste Art darstellt. Ich meine aber, dass hier "StGB: §257 Begünstigung einer Straftat" zur Anwendung kommen könnte, da der illegale Inhalt ja effektiv durch die Abmahner selber auf ihrer gefälschten Seite zugänglich gemacht wurde. Um den vermeintlichen Täter in die Falle zu locken muss dazu entweder ein Bild des effektiven geschützten Werkes zum Zwecke der Bewerbung einer illegalen Nutzung benutzt werden oder aber es handelt sich um ein anderes Bild von legalen Inhalten, was dann wohl eher in die erwähnte Täuschung fallen würde, da dieses Bild im Endeffekt auf illegale Inhalte weiterleitet.
Die Wissenschaft nötigt uns, den Glauben an einfache Kausalitäten aufzugeben.
- Friedrich

Zechi

  • Globaler Moderator
TV Serien nicht illegal anschauen?
« Antwort #64 am: 07. Januar 2014, 17:22:49 »
Das deutsche Justizministerium hält das Anschauen von Streams für keine Urheberrechtsverletzung:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/porno-abmahnungen-justizministerium-haelt-streaming-fuer-unbedenklich-a-942198.html

Deutsche Gerichte sind daran natürlich nicht gebunden, aber dennoch interessant.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.