Autor Thema: Bundestagswahl 2013 - Thema Strompreis  (Gelesen 9665 mal)

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Kilamar

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Bundestagswahl 2013 - Thema Strompreis
« Antwort #60 am: 08. September 2013, 17:26:49 »
Und wenn man die Unternehmen dann auch noch mit dieser Schwachsinnsidee belastet dann haben die Bürger keine Jobs mehr und dann gucken die in die Röhre
z.B Schlachtereien, wir sind ja nur Europameister in der Tierverarbeitung, wäre ja schlimm wenn andere Länder ein bischen mehr Marktanteil bekämen
oder Energieversorger (ja, die können sich auch befreien lassen)
oder Supermarketten, Kartoffelverarbeiter, Mineralwasserabfüller
oder die anderen Tausenden Unternehmen, die irgendetwas mit Energie zu tun haben.
Der eine oder andere Unternehmer hat Nachts seine Maschinen laufen lassen (ohne was zu produzieren), um seinen Energieverbrauch in die Höhe zu treiben, damit er als energieintensives Unternehmen gilt und sich befreien lassen kann.

Davon ab sollte man die Diskussion EEG Umlage und die wirtschaftliche Situation der Energieversorger trennen. Das sind zwei verschiedene Themen.
Die EEG Umlage ist ein reiner Preisaufschlag für die Kunden. Der Verfall der Strombörsenpreise liegt an der Vorfahrtregelung und der Preisgarantie für Ökostrom. Würde man die EEG Umlage abschaffen und über die Steuern bezahlen, würde sich an der Strombörse nichts verändern.

Grille

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Bundestagswahl 2013 - Thema Strompreis
« Antwort #61 am: 10. September 2013, 18:55:59 »
Zum Thema Strompreis:

Wußtet ihr, das Besitzer von Photovoltaikanlagen den Strom z.B. nicht an den Mieter im Haus verkaufen dürfen.

Ich meine, als Besitzer erhält man 13,5 - 19,5 cent je kWh. Der durschschnittliche Bundesbürger zahlt für die kWh 27 cent?. Selbst wenn der Besitzer nur 1-2 cent mehr nimmt, als er jetzt vergütet, kann sich sogar der Mieter freuen. Naja, das ist aber nicht gewollt.

Kilamar

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Bundestagswahl 2013 - Thema Strompreis
« Antwort #62 am: 10. September 2013, 19:32:35 »
27 Cent ist ein wenig hoch.

Und ja, er könnte den Strom verkaufen. Er müsste nur für neue Zähler sorgen und den Rest des Stromverbrauchs seiner Kunden einkaufen (1 Kunde - ein Lieferant).

Kilamar

Edit: Wenn man keine Lieferant - Kunden Beziehung aufbaut, kann man es sogar über die Mietnebenkosten abrechnen. Dann bleiben die Mieter Kunden bei Ihrem EVU.

Zitat
Frage:

Ist es möglich als Vermieter den Strom der PV-Anlage an seine Mieter zu verkaufen?
Antwort:

Ja es ist rechtlich und technisch möglich, als Besitzer eines Mehrfamilienhauses den Solarstrom an die Mieter zu verkaufen. Doch wie Herr Fuhs bereits erwähnt hat, ist es schwierig. Doch es gibt noch einige einfachere Wege, dies zu realisieren, als die vom Herrn Fuhs beschriebene Möglichkeiten.

Am einfachsten und am effektivsten funktioniert die PV-Anlage bei mehreren Nutzern im Eigenverbrauchsmodus, wenn nur ein registrierter Zähler „Summenzähler“ für alle Nutzer im Haus gesetzt wird. D.h. die PV-Anlage speist in das Hausnetz ein und beliefert alle Mietparteien des Hauses, soweit die Leistung der Anlage das zulässt.

 

Der gelieferte Strom wird über die nicht registrierten Unterzähler für einzelne Mietparteien abgerechnet, dafür wird ein Strommischpreis aus dem Solarstrom und Netzstrom gebildet. Für den Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind die Unterzähler nicht sichtbar und stellen auch keine Zählpunkte dar. Sie dienen ausschließlich der internen Verrechnung des Anlagen- und Gebäudebetreibers und müssen nicht unbedingt geeicht sein.

Jeder Stromkunde hat das Recht, ein EVU frei zu wählen, somit ist das Zähleranschlussschema nur dann rechtskräftig, wenn die Stromkosten über die Mietnebenleistungen abgerechnet werden und der „Stromliefervertrag“ in dem Gebäudemietvertrag verankert wird.

D.h. alle Mieter müssen ihren Stromlieferanten kündigen und es müssen neue Mietverträge geschlossen werden. Der große wirtschaftliche Vorteil dieses Modells liegt darin, dass die Mieter keine Grundgebühr an den EVU mehr zahlen und ein Teil dieses Betrags für die Deckung der internen Abrechnungskosten verwendet werden könnte, Somit spart der Mieter bereits ca. 50€/Jahr. Zusätzlich spart der Mieter an dem niedrigeren Mischpreis aus Solarstrom (z.B. 0,18€/kWh und Netzpreis 0,27€/kWh).

 

Das Schöne dabei ist, dass solange hier keine Lieferbeziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter besteht, muss auch keine EEG-Umlage abgeführt werden und es fällt keine Umsatzsteuer für den „gelieferten“ Solarstrom an.

Der technische Vorteil liegt darin, dass die PV-Anlage viel Strom direkt an die Verbraucher liefern kann, denn es entsteht eine „Poolbildung“ aus mehreren Verbrauchern die gleichzeitig vom Solarstrom bedient werden können. Dadurch wird vermieden, dass der Strom ins Netz fließt und mit einer Vergütung von max. 0,16€/kWh abgegolten wird.

Es gibt noch andre Möglichkeiten, die jedoch weniger effektiv sind. Wenn mein Vorschlag für Sie nicht akzeptabel ist, können Sie sich nochmal mit einer Frage melden.

Herzliche Grüße, Dieter Esau
http://experts.top50-solar.de/antwort/verkauf-von-strom-an-mieter/
« Letzte Änderung: 10. September 2013, 19:36:22 von Kilamar »

Grille

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Bundestagswahl 2013 - Thema Strompreis
« Antwort #63 am: 10. September 2013, 22:17:42 »
Das mit den Mietnebenkosten ist Off-Topic, deswegen gehe ich jetzt darauf nicht ein.

Der Beitrag ist recht interessant, wenn auch wenn mir mitgeteilt wurde das es nicht der Fall sei. Leider zieht der Mann keinen einzigen § ran.