Autor Thema: Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung  (Gelesen 5102 mal)

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Utlin

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #15 am: 04. September 2013, 16:50:05 »
Zitat
In der Praxis kann das aber gefährlich sein, weil eben VIdeokameras nicht die ganze Geschichte erzählen und Manipulierbar sein können. Beispiele dafür findet man übrigens zu Hauf in Büchern, Filmen usw

z.B. das Verfahren gegen Lothar König
Mach es wie beim funken: denken, drücken, sprechen.

Tigershark

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #16 am: 04. September 2013, 16:53:51 »
Zitat
Wenn die Polizei bei mir etwas vermutet, holt sie sich den Beschluss. Sie hat schon den Schlüssel.

Erstmal 102 und 103 StPO lesen, dann kommt dir vielleicht der qualitative Unterschied.
Ich hatte mal eine grundlose Hausdurchsuchung bei mir. Soviel zu
Zitat
und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
Die Polizei kommt, wenn sie will, immer rein. Ob das rechtens ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Aber was willste denn machen, wenn die ankommen? Sie anzeigen?
Du hast nicht wirklich erwartet, dass ich dir Recht gebe, oder?

Xiam

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  • Mörder der 4E
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #17 am: 04. September 2013, 17:00:33 »
Für alle die nichts zu verbergen haben: Gebt doch eure Wohnungsschlüssel den Ermittlungsbehörden, im vorauseilenden Gehorsam. Die sehen dann mal eben so bei euch nach, wenn sie wollen, ohne was mitzunehmen. Macht aber gar nichts, man hat ja nichts zu verbergen. Ironie aus.
Wenn die Polizei bei mir etwas vermutet, holt sie sich den Beschluss. Sie hat schon den Schlüssel.
Wenn die Polizei das tut, dann hat sie nicht nur einen begründeten Verdacht gegen dich sondern konnte sogar einen Richter davon überzeugen, dass es notwendig ist, deine Rechte zu verletzen und deine Wohnung zu durchsuchen. Mit anderen Worten: Es ist etwas geschehen und du bist nicht nur unter Verdacht sondern es gibt deutliche Hinweise auf deine Beteiligung am Geschehen.

Ich hoffe, dass auch du den Unterschied zur anlasslosen Überwachung sämtlicher Personen, die einen bestimmten Bereich betreten/sich dort aufhalten, erkennst. Es werden Personen unter Generalverdacht gestellt, weil sie etwas verbotenes tun KÖNNTEN.

Im übrigen: Was Zechi schrieb.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Zechi

  • Globaler Moderator
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #18 am: 04. September 2013, 17:01:26 »
Die Polizei kommt, wenn sie will, immer rein. Ob das rechtens ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Aber was willste denn machen, wenn die ankommen? Sie anzeigen?

Du hast Recht, wenn die Polizei gegen das geltende Recht verstösst, kann sie überall rein. Das gilt aber für jeden, der über entsprechende Möglichkeiten verfügt und bereit ist, sich über das Gesetz zu stellen. Nur hält sich die Polizei glücklicherweise normalerweise an die Vorschriften, zumal es diverse Möglichkeiten gibt, um später die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns überprüfen zu lassen.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Utlin

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #19 am: 04. September 2013, 17:05:44 »
Falls es mal wieder soweit sein sollte: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/ps-98-11.htm
Du kannst dich also dagegen wehren, im Gegensatz zur Totalüberwachung.

edit
Die Rechtsmittel 304 StPO und 98 II 2 StPO gelten bei allen Durchsuchungsmaßnahmen, nicht nur bei der Steuerhinterziehung
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 17:08:35 von Utlin »
Mach es wie beim funken: denken, drücken, sprechen.

Xiam

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  • Mörder der 4E
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #20 am: 04. September 2013, 17:06:19 »
Ich hatte mal eine grundlose Hausdurchsuchung bei mir. Soviel zu
Zitat
und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
Die Polizei kommt, wenn sie will, immer rein. Ob das rechtens ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Aber was willste denn machen, wenn die ankommen? Sie anzeigen?
Ohne jetzt die Hintergründe zu kennen: Ja, genau das.

Wenn die Hausdurchsuchung grundlos war, dann kannst du dich im nachhinein dagegen wehren. Die Polizei hat sich an Regeln (Gesetze) zu halten, und tut sie das nicht, hat das genauso Konsequenzen, wie bei allen anderen auch. Wenn du allerdings der Meinung bist, auf deine Rechte zu verzichten, weil die Staatsmacht sie im Zweifel ohnehin nicht beachtet, dann kann dir wohl niemand mehr helfen.

Mich wundert allerdings deine Einstellung. Gerade als jemand, der schon mal Opfer einer grundlosen Hausdurchsuchung  oder gar eines Kompetenzmissbrauchs der Exekutive geworden ist, würde mich doch die ausufernde Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten eher bedenklich als gleichgültig stimmen.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Speren

  • Lektor
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #21 am: 04. September 2013, 17:08:36 »
Was mich bei solchen Themen immer verwundert (Nein, eigentlich nicht mehr...), ist, dass immer mit Extremen diskutiert werden muss.
Und selbst Zechi lässt sich da mit einer Aussage von "lückenloser Überwachung" und "Glaube an Unfehlbarkeit durch Behörden" mitreissen.

Wenn man Befürworter (CDU/CSU) und Neutrale (SPD) liest, sollte man merken, dass es um einzelne Bereiche geht, namentlich bei CDU/CSU um Bahnhöfe und ÖPNV bzw. besonders gefährdete Bereiche (wobei die natürlich definiert werden müssen). Nichts "lückenlose" Überwachung.

Und Ja, halte ich nach wie vor für keine schlechte Idee. Durion hat es so schön eine "sichere Trasse" genannt.

Noch was zum "Glauben an Unfehlbarkeit durch Behörden", was Zechi mir als Jurist vielleicht beantworten kann:
Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft von diesen Aufnahmen so absolut überzeugt sind, wieso dauert es dann teils Monate und bedarf (laut Zeitungsmeldungen) eines besonderen Beschlusses, bevor Bilder aus S-Bahnen, U-Bahnen, etc. der Öffentlichkeit gezeigt werden (zur Fahndungshilfe), während Phantombilder, Zeugenbeschreibungen, etc. am nächsten Tag in der Zeitung abzurufen sind?

« Letzte Änderung: 04. September 2013, 17:10:10 von Speren »
No one touches the faerie!

Xiam

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  • Mörder der 4E
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #22 am: 04. September 2013, 17:20:29 »
Was mich bei solchen Themen immer verwundert (Nein, eigentlich nicht mehr...), ist, dass immer mit Extremen diskutiert werden muss.
Und selbst Zechi lässt sich da mit einer Aussage von "lückenloser Überwachung" und "Glaube an Unfehlbarkeit durch Behörden" mitreissen.

Wenn man Befürworter (CDU/CSU) und Neutrale (SPD) liest, sollte man merken, dass es um einzelne Bereiche geht, namentlich bei CDU/CSU um Bahnhöfe und ÖPNV bzw. besonders gefährdete Bereiche (wobei die natürlich definiert werden müssen). Nichts "lückenlose" Überwachung.
Kennst du einen Bahnhof oder eine S-Bahnstation, die noch nicht kameraüberwacht ist? Ich nicht. Ich denke, was wir haben, reicht allmählich aus. Wenn du wirklich wissen willst, wo die Union hin will, fahre nach London.

Noch was zum "Glauben an Unfehlbarkeit durch Behörden", was Zechi mir als Jurist vielleicht beantworten kann:
Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft von diesen Aufnahmen so absolut überzeugt sind, wieso dauert es dann teils Monate und bedarf (laut Zeitungsmeldungen) eines besonderen Beschlusses, bevor Bilder aus S-Bahnen, U-Bahnen, etc. der Öffentlichkeit gezeigt werden (zur Fahndungshilfe), während Phantombilder, Zeugenbeschreibungen, etc. am nächsten Tag in der Zeitung abzurufen sind?
Ich nehme an, gerade weil es das Persönlichkeitsrecht (auch eines Verdächtigen) verletzt, sein echtes Bild öffentlich zu zeigen. Das ist dann die letzte Maßnahme, nachdem andere Fahndungsmaßnahmen keinen Erfolg gebracht haben.
1984 was not supposed to be an instruction manual.

Utlin

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #23 am: 04. September 2013, 17:24:04 »
@Speren
Im Wesentlichen wegen 131b StPO.
Ist der Täter unbekannt wird als ultima ratio Bilder veröffentlicht. Das weiß man aber ziemlich schnell, ob man die Identität ermitteln kann (Abs. 1)
Dagegen muss man bei Ermittlungen von Zeugen schon ein wenig mehr Aufwand betreiben bevor nach Abs 2 eine Veröffentlichung stattfindet.
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 17:25:38 von Utlin »
Mach es wie beim funken: denken, drücken, sprechen.

Utlin

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #24 am: 04. September 2013, 17:29:03 »
Zitat
Kennst du einen Bahnhof oder eine S-Bahnstation, die noch nicht kameraüberwacht ist? Ich nicht. Ich denke, was wir haben, reicht allmählich aus. Wenn du wirklich wissen willst, wo die Union hin will, fahre nach London.

Dazu sage ich nur "Sicherheit ist ein Supergrundrecht". Lass diesen Satz mal aus dem Mund eines NPDlers kommen. Da heißt es aber (zurecht) sofort: Verfassungsfeindlich
Mach es wie beim funken: denken, drücken, sprechen.

Speren

  • Lektor
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #25 am: 04. September 2013, 17:30:31 »
Zitat
Kennst du einen Bahnhof oder eine S-Bahnstation, die noch nicht kameraüberwacht ist? Ich nicht.
Jede Menge. Nur mal ein bisschen mit den Bummelzügen durchs Ruhrgebiet fahren und kleinere Bahnhöfe angucken.
Mal morgen drauf achten, wie das hier aussieht.

Ob CDU/CSU wirklich London will, sei einfach mal dahingestellt. Fakt ist für mich, dass es durchaus noch Plätze gibt, an denen es Sinn macht, Kameras aufzubauen.

@ Utlin:
Tut mir leid, die Aussage verstehe ich nicht.
Also nochmal:
Wieso dürfen Bilder aus S-Bahnen erst als Letztes und zeitverzögert zur Fahndung eingesetzt werden, Zeugenaussagen und Opferaussagen inkl. Phantombild aber sofort?
No one touches the faerie!

Utlin

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #26 am: 04. September 2013, 17:39:54 »
§ 131b
(1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
(2) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Zeugen und Hinweise auf das der Veröffentlichung zugrunde liegende Strafverfahren sind auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere die Feststellung der Identität des Zeugen, auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist.

Du musst zwischen Ausschreibung zur Täteridentifizierung und Ausschreibung von Zeugen unterscheiden. Im ersten Fall ist relativ schnell klar, ob man den Täter identifizieren kann oder nicht. Können Täterbeschreibungen und Phantombilder nicht zur Identifizierung beitragen, kommen die Videoaufzeichnungen als ultima ratio. Hat man gar keine Zeugen ermitteln können, aber es ist klar, dass es welche gibt, dann kann man auch diese, durch Veröffentlichung der Bilder, ausschreiben.

Ich hoffe jetzt wird es klarer
« Letzte Änderung: 04. September 2013, 17:42:13 von Utlin »
Mach es wie beim funken: denken, drücken, sprechen.

Speren

  • Lektor
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #27 am: 04. September 2013, 17:58:04 »
Der zweite Absatz ist unrelevant, mir geht es nicht um das Abbilden von möglichen Zeugen, sondern nur um Täterbilder durch Videokameras.

Und wenn ich dann von Dir höre, dass diese quasi die letzte Instanz sind (wie gesagt: Laut Zeitungsbericht sogar nur nach Freigabe durch Richter(?)/Staatsanwalt(?)), alle anderen Täterbeschreibungen wie etwa Phantombild und Zeugenbeschreibungen des Täters/Verdächtigen sofort veröffentlicht werden, sehe ich keine Verletzung meiner Menschenrechte durch Kameras in S-Bahnen, sondern stelle mir fast schon die Frage, welchen Sinn sie haben, wenn das teilweise so lange dauert.

Beziehe mich da auf einen Fall hier aus dem Umfeld:
Aus dem Kopf: Zwei Trickdiebe berauben Frau in S-Bahn. Fotos erst Wochen später veröffentlicht.
No one touches the faerie!

Tigershark

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Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #28 am: 04. September 2013, 19:07:52 »
Ich hatte mal eine grundlose Hausdurchsuchung bei mir. Soviel zu
Zitat
und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.
Die Polizei kommt, wenn sie will, immer rein. Ob das rechtens ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Aber was willste denn machen, wenn die ankommen? Sie anzeigen?
Ohne jetzt die Hintergründe zu kennen: Ja, genau das.
Zu diesem Zeitpunkt war ich Student und hatte weder Zeit, noch Lust, noch das Geld, mir ein Verfahren anzutun, dessen Ergebnis genauso manipuliert sein könnte wie der Hausdurchsuchungsbefehl.
Zudem hätte es ja nichts daran geändert, dass die in meiner Wohnung waren. Ich kann als Zivilbürger nicht gegen die Durchführung eines Hausdurchsuchungsbeschlusses vorgehen. Die kommen rein, und wenn's mit Gewalt ist. Da bringt mir die Anzeige im Nachhinein auch nichts mehr. Wobei ich gar nicht weiß, wen ich da bestraft sehen wollen würde.
Davon ab - es hat mich gar nicht so sehr gestört. Ich fand eigentlich nur erschreckend, wie einfach sowas geht.

Mich wundert allerdings deine Einstellung. Gerade als jemand, der schon mal Opfer einer grundlosen Hausdurchsuchung  oder gar eines Kompetenzmissbrauchs der Exekutive geworden ist, würde mich doch die ausufernde Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten eher bedenklich als gleichgültig stimmen.
Ich empfinde das schlicht nicht als "ausufernde Einschränkung". Weil da Kameras stehen? Deswegen kann ich doch immer noch alles tun und lassen, wie ich mag. Welches Bürgerrecht oder Menschenrecht wird denn da eingeschränkt? Privatsphäre? Da müssten die schon eine Kamera vor meinem Schlafzimmer aufstellen... Ich empfinde den Zeitpunkt, wenn ich mein Haus verlasse, nicht mehr als Privatsphäre.
Du hast nicht wirklich erwartet, dass ich dir Recht gebe, oder?

Xiam

  • Mitglied
  • Mörder der 4E
Bundestagswahl 2013 - Thema Videoüberwachung
« Antwort #29 am: 04. September 2013, 19:13:00 »
Zu diesem Zeitpunkt war ich Student und hatte weder Zeit, noch Lust, ...
Jede weitere Diskussion erübrigt sich also.

Mich wundert allerdings deine Einstellung. Gerade als jemand, der schon mal Opfer einer grundlosen Hausdurchsuchung  oder gar eines Kompetenzmissbrauchs der Exekutive geworden ist, würde mich doch die ausufernde Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten eher bedenklich als gleichgültig stimmen.
Ich empfinde das schlicht nicht als "ausufernde Einschränkung". Weil da Kameras stehen? Deswegen kann ich doch immer noch alles tun und lassen, wie ich mag. Welches Bürgerrecht oder Menschenrecht wird denn da eingeschränkt? Privatsphäre? Da müssten die schon eine Kamera vor meinem Schlafzimmer aufstellen... Ich empfinde den Zeitpunkt, wenn ich mein Haus verlasse, nicht mehr als Privatsphäre.
Ich schon. Geht keinen was an, wann ich wo hin gehe, mit wem ich mich treffe etc. pp.

Lies außerdem mal, was Zechi schrieb.
1984 was not supposed to be an instruction manual.