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Pille danach
Die "Pille danach" soll rezeptpflichtig bleiben.
dafür
CDU/CSU (Anzeigen)„Die "Pille danach" ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb ist grundsätzlich eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente notwendig.”
dagegen
SPD (Anzeigen)„Die "Pille danach" soll es - wie in vielen europäischen Ländern - künftig auch in Deutschland rezeptfrei nach Beratung beim Apotheker geben.”
LINKE (Anzeigen)„Der schnelle und unkomplizierte Zugang zur "Pille danach" durch ihre rezeptfreie Abgabe unterstützt die reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung von Frauen. Gerade für junge Frauen sowie für Mädchen und Frauen im ländlichen Raum stellt die Rezeptpflicht eine hohe Hürde dar. Sie stoßen vor allem am Wochenende auf erhebliche Schwierigkeiten, ein Rezept für die "Pille danach" zu bekommen. Bei einem Notfallpräparat wie der "Pille danach" ist aber schnellstmögliche Einnahme notwendig.”
GRÜNE (Anzeigen)„Selbstbestimmung umfasst auch den eigenen Körper. Frauen müssen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können. Eine verbesserte Sexualaufklärung sowie ein partnerschaftlicher Umgang mit Verhütungsmitteln sind dafür wichtig. Für BezieherInnen von Transferleistungen sind Verhütungsmittel unentgeltlich bereit zu stellen. Die Pille danach muss rezeptfrei erhältlich sein. Auf die Nebenwirkungen und die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen soll hingewiesen werden.”
Piraten (Anzeigen)„Wir setzen uns gemäß der Empfehlung der WHO für eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" (Wirkstoff: Levonorgestrel) ein, wie es in den meisten europäischen Ländern bereits praktiziert wird. Dies reduziert ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche. Die "Pille danach" ist relativ gut verträglich; eine vorhergehende ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht einen unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen dar.”
neutral
FDP (Anzeigen)„Nach derzeitiger Rechtslage sind Notfallkontrazeptiva (Pille danach) verschreibungspflichtig. Inzwischen gibt es im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit neue Aspekte. Der für die Einordnung eines Arzneimittels als verschreibungspflichtiges / verschreibungsfreies Medikament zuständige Sachverständigenausschuss sollte deshalb eine Überprüfung vornehmen. Auf Grundlage dieser Expertenmeinung kann die Rechtsgrundlage überprüft werden.”
NPD dafür (Anzeigen)„Wenn die "Pille danach" rezeptfrei in jeder Apotheke oder gar jedem Supermarkt erhältlich wäre, hätte dies zur Folge, daß mit dem werdenden Leben noch weniger verantwortungsvoll umgegangen wird als dies häufig schon heute der Fall ist.”
MLPD dagegen (Anzeigen)„Die MLPD fordert einen gründlichen Sexualkunde-Unterricht an den Schulen und die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln.”
PARTEI dagegen (Anzeigen)„Weiter soll eine "Pille danach" für Wahlen entwickelt werden, damit der Wähler (oder seine Frau) im Nachhinein die Stimmabgabe ungültig machen kann, falls die gewählte Partei (z.B. FDP) nach der Wahl plötzlich ganz anders agiert als zugesagt und die Stimmabgabe heftig bereut wird.”
FRAUEN dagegen (Anzeigen)„Die Feministische Partei DIE FRAUEN ist für eine ersatzlose Streichung des §218! Wir fordern das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung in Bezug auf Schwangerschaft, Sexualität und Lebensweise.”
PBC dafür (Anzeigen)„Sie ist auch Tötung. Mit der Rezeptpflicht wird die bedenkenlose und unverantwortliche Sexualität erschwert. Es ist schon traurig, dass in einer so "aufgeklärten Welt" so oft die Pille danach verschrieben werden muss. Jede Pille danach ist die Abtötung von befruchteter Ei- und Samenzelle - also der Tod eines Menschen.”
Juristenwitz (Anzeigen) Also was die FRAUEN jetzt gegen die Unwirksamkeit des Rücktritts bei Verjährung haben ist mir unklar...
Selbstverständlich meinen die FRAUEN den §218
StGBDie Forderung der FRAUEN ist übrigens unsinnig, da §218 StGB unter anderem den
ungewollten Schwangerschaftsabbruch durch Dritte verbietet, also das Selbstbestimmungsrecht der Frau stärkt.
Die Pille danach ist nach meinem Kenntnisstand weiterhin gar nicht von § 218 StGB betroffen.