Wir reden auf unterschiedlichen Ebenen der Intention, aber das hättest du bereits durch meinen Post erahnen können. Ich führe es für dich aber noch einmal weiter aus:
Natürlich sind wir alle der Meinung, RAI sollte man mit Magie bannen den Zauber Dunkelheit bannen können, sicher auch die Autoren - so weit - so gut.
Was ich aber denke, ist, dass RAI war, dass man durchaus das Ziel des gezielten Banns sehen muss, also eine Sicht- und Schusslinie haben muss, und dass eben das bei diesem Zauber und anderen Flächenzaubern, die die Sicht auf das Zentrum verdecken, (z. B. Wolken-Zauber) einfach nicht bedacht wurde.
Das heißt, dass das Zielen auf das Zentrum eines Zaubers sehr wohl die Intention war (was zur unmittelbaren Folge hat, dass der Zauber unbannbar wird), jedoch dass die angesprochenen Zauber hierbei vernachlässigt wurden.
Also haben wir kurz gesagt evtl. 2 Intentionen, die unter o. g. Umständen nicht vereinbar sind:
1. Zauber soll gezielt werden müssen.
2. Dunkelheit soll gebannt werden können.
Daher stellt sich die Frage, ob die eine Intention zugunsten der anderen gebogen werden muss, bzw. ob oder wie man für Flächenzauber Ausnahmeregelungen schaffen muss.
Zudem fehlen, selbst wenn man davon ausgeht, dass Ausnahmeregelungen zwingend sind, noch eine Modalität: Muss nur ein Teil des Wirkungsbereiches in der Reichweite sein oder auch das Zentrum?