Autor Thema: Garantieverlängerung  (Gelesen 1861 mal)

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Pestbeule

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Garantieverlängerung
« am: 01. Dezember 2014, 12:52:15 »
Hallo,

habe seit letzter Woche ein kleines Problem mit einem Garantiefall im Media Markt. Ich habe dort einen TV gekauft und gleichzeitig eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre gekauft für dieses Gerät. Wie es das Schicksal so will ist das Gerät nun letzte Woche kaput gegangen. Da eine Reparatur unrentabel ist bot man mir an das ich mir ein neues TV-Gerät aussuche. So weit so gut. Wertminderung 20% (weil ich bereits im dritten Jahr war).

Nun fand ich aber nur ein Gerät welches unter dem damaligen Kaufpreis liegt und der Media Markt verweigerte mir schlicht die Auszahlung des Restbetrages. Obwohl in der Garantieverlängerung steht:

Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht mehr durchführbar so liegt es im Ermessen von Media Markt durch Austausch des Gerätes oder durch Rückzahlung von 100% (ab dem dritten Jahr 80%) des Verkaufspreises die Media Markt Plus Garantie zu erfüllen.

Am liebsten wäre mir wenn ich mein Geld ausgezahlt bekäme (da steht ja Rückzahlung) und ich mir evtl auch anderweitig ein Gerät besorgen kann... oder wenn ich zumindest den Restbetrag zu dem günstigeren Gerät ausgezahlt bekomme.

Wie kann ich mich hier verhalten? Die Verkäufer stellen sich ziemlich stur und sagen einfach: Auszahlung (auch Restauszahlung) machen wir nicht. Suchen Sie sich ein Gerät im passenden SEgment oder ein teureres (und zahlen drauf) oder lassen sie es.
"Since it is difficult to join them together, it is safer to be feared than to be loved when one of the two must be lacking."
http://pestbeule.blog.de/

Zechi

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Garantieverlängerung
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2014, 15:14:33 »
So wie du es schilderst, hat Media Markt die Möglichkeit zum "Austausch des Gerätes" oder einer Rückzahlung des Kaufpreises. Media Markt kann das entscheiden und du kannst daher grds. eine Rückzahlung nicht verlangen.

Austausch des Gerätes bedeutet für mich, dass das Gerät durch ein identisches Gerät ausgetauscht wird, zumindest aber ein gleichwertiges oder höherwertiges Gerät.

Daher ist die spannende Frage, ob es sich bei neues TV-Gerät um das gleiche Modell oder zumindest ein vergleichbares handelt oder nicht. Handelt es sich nicht um das gleiche Gerät (bzw. ein vergleichbares oder höherwertiges), so spricht viel dafür, dass man dir eine Rückzahlung anbieten muss.

Wenn sich aber Media Markt stur stellt, kannst du natürlich wenig machen, außer nachgeben oder zum Anwalt laufen.

Gruß Zechi
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Speren

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Garantieverlängerung
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2014, 17:01:21 »
Auch was dazu, ohne natürlich den rechtlichen Background wie Zechi:

Die Garantie von Media Markt ist eine freiwillige Sache (auch wenn Du sie bezahlt hast), so dass es imho vollkommen rechtens von ihrer Seite aus ist, die Auszahlung des Rest oder Gesamtbetrages zu verweigern.

Wäre es ein Gewährleistungsfall (innerhalb von 2 Jahren), sähe es evtl. anders aus.

Einzige Chance, wenn Du es durchexerzieren willst mMn:

Sollte der Passus wirklich lauten "durch Austausch des Gerätes", könntest Du exakt dasselbe Modell verlangen. Da dies aber wohl ziemlich sicher eine Unmöglichkeit darstellt, wären sie wohl gezwungen, Dich auszubezahlen. Aber das wird wohl kaum ohne Anwalt gehen...

Mein Rat:
Bis nach Weihnachten warten, wenn Sie Dir keine Frist gesetzt haben, einen Fernseher nehmen, der dann knapp über dem eigentlichen Rückzahlungswert liegt und Rest draufzahlen. Spitzengerät (wahrscheinlich im Angebot) für geringe Zusatzkosten.
No one touches the faerie!

Zechi

  • Globaler Moderator
Garantieverlängerung
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2014, 18:04:17 »
Die Garantieerklärung mag eine "freiwillige" Angelegenheit sein, sobald aber eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde, ist Media Markt an die Erklärung und die Garantiebedingungen gebunden, zumal im vorliegenden Fall für die "verlängerte" Garantie noch etwas gezahlt wurde.

Richtig ist, dass eine Differenzzahlung nach den Angaben von Pestbeule ausgeschlossen ist. Daher entweder Austausch des Gerätes oder Zahlung von 80 % des Kaufpreises, wobei Media Markt hier scheinbar die Wahl hat.

Gewährleistung ist eine ganz andere Geschichte.

Die Idee von Speren ist sicherlich gut, wenn man es so lange ohne Fernseher aushält.
Planen ist alles, Pläne sind nichts.

Speren

  • Lektor
Garantieverlängerung
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2014, 18:57:04 »
Zitat
Gewährleistung ist eine ganz andere Geschichte.
Sag ich ja...insbesondere beim Wahlrecht.  :wink:

Durch die "Freiwilligkeit" haben sie sich das Wahlrecht auf ihre Seite geholt.
No one touches the faerie!

Pestbeule

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Garantieverlängerung
« Antwort #5 am: 04. Dezember 2014, 00:02:39 »
Danke. Sieht wohl wirklich so aus als wäre die Garantie auch gleichzeitig der Zwang einen neuen TV bei Media Markt zu kaufen. Warum sie dann überhaupt in die Klauseln etwas von einer Rückzahlung aufnehmen erschließt sich mir nicht ganz. :(

"Since it is difficult to join them together, it is safer to be feared than to be loved when one of the two must be lacking."
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Speren

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Garantieverlängerung
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2014, 06:08:13 »
Danke. Sieht wohl wirklich so aus als wäre die Garantie auch gleichzeitig der Zwang einen neuen TV bei Media Markt zu kaufen. Warum sie dann überhaupt in die Klauseln etwas von einer Rückzahlung aufnehmen erschließt sich mir nicht ganz. :(
Die Rückzahlung ist drin, wenn tatsächlich die Situation auftritt, dass der Ersatz eines Gerätes für Media Markt wirklich eine Unmöglichkeit darstellt.

Als theoretisches Beispiel:
Sollte mein Amazon FireTV ein Garantiefall sein und, aus welchen Gründen auch immer, Media Markt könnte mir kein neues Gerät liefern, dann gibt es einfach keinen gleichwertigen Ersatz dafür. Ergo würde ich dann das Geld bekommen.
No one touches the faerie!

Speren

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Garantieverlängerung
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2014, 06:47:15 »
Eine Frage, die sich mir aber gerade stellt: Was heisst eigentlich "vergleichbar" bzw. "gleichwertig" in so einem Fall? Bzw. was wird dem zugrunde gelegt: Technische Ausstattung oder Kaufpreis?

Hintergrund:
Vor einiger Zeit machte ein SATURN hier in der Umgebung einen regelrechten Ausverkauf aufgrund von Umbau und Sortimentsbereinigung. Dort gab es extreme Angebote.

Nehmen wir jetzt mal an, ich hätte Gerät X, welches normalerweise 2500,00 € kosten würde (Preise anderer Anbieter) für 1000,00 € ergattert. Nun tritt der Garantiefall ein.

Muss ich mir jetzt ein Gerät für 800,00 € aussuchen oder darf ich das günstigste, technisch vergleichbare, Gerät wählen?

Ich vermute zwar stark, dass der Preis ausschlaggebend ist, bin aber auf Meinungen oder rechtliche HInweise gespannt.
No one touches the faerie!

Pestbeule

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Garantieverlängerung
« Antwort #8 am: 04. Dezember 2014, 21:50:13 »
DAs wäre auch interessant für mich zu wissen. Da das Gerät nicht mehr lieferbar ist (immerhin schon 2 Jahre) aber technisch jedes das man mir für dieses Geld angeboten hatte übertrumpfte (Mhz, Smart-TV Funktion, Aufnahme über USB Schnittstelle einfach so möglich).
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