Dranbleiben ermöglicht es, einem Gegner während dessen Zug 1,50 m zu folgen. Dank Folgen steigt diese auf 3 m.
Dranbleiben und Draufhauen besagt, dass man nach Auslösen von Dranbleiben einen Angriff gegen die auslösende Kreatur erhält, welcher gegen die Anzahl der Gelegenheitsangriffe pro Runde zählt (bemerke die Wortwahl, man erhält keinen Gelegenheitsangriff gegen das Ziel).
Kombiniert heißt dies, dass ein Charakter mit allen drei Talenten bei Auslösung von Dranbleiben dem Auslöser bis zu 3 m weit folgen kann und dann einen Angriff ausführt.
Ob die Bewegung des Auslösers Gelegenheitsangriffe auslöst, hängt vom Einzelfall ab, d.h. ob der Gegner die Bedingung erfüllt, die einen Gelegenheitsangriff auslösen. Sollte der Charakter z.B. nur über einen Gelegenheitsangriff pro Runde verfügen und diesen nutzen, weil der Gegner ihn durch eine Bewegung auslöst, so kann er immer noch von Dranbleiben (auch modifiziert durch Folgen) Gebrauch machen, aber nicht mehr von Dranbleiben und Draufhauen, weil der damit verbundene Angriff ja gegen die ihm mögliche Anzahl an Gelegenheitsangriffen zählt und wenn diese verbraucht sind, nicht mehr aktiviert werden kann.
Die Interpretation, Folgen würde erlauben, dem Gegner den Weg zu verstellen, ist mE falsch, da expliziert auf Folgen abgestellt wird und nicht auf Abfangen. Die Formulierung von Dranbleiben besagt, dass der Auslöser sich zuerst bewegt und die eigene Bewegung als Augenblickliche Aktion folgt, also zwischen die Bewegung des Auslösers und weitere Aktionen des Auslösers geschoben wird.