Die gängigen Fantasy-Völker (Elfen, Zwerge, Orks etc.) sind ja normalerweise so weit verbreitet, dass niemand befürchten muss, dass ihm Abkupfern vorgeworfen wird, wenn er sie in einem Buch, Spiel oder Film verwendet. Aber es gibt ja auch noch einen Haufen eigener Monster, die sich jeder Spieleentwickler selbst überlegt.
Die "ikonischsten" Monster dieser Kategorie bei D&D wären zweifellos Kandidaten wie Illithiden oder natürlich allen voran der Betrachter. Das wären die beiden, wo ich zunächst einmal immer eindeutig sagen würde: "Daran erkennt man D&D, damit grenzt es sich von anderen Fantasy-Settings ab."
Allerdings begegnen einem z.B. im Rollenspiel Divinity II: Ego Draconis (bzw. "The Dragon Knight Saga") öfters Kreaturen, die Betrachtern sehr ähnlich sehen - große, schwebende gelbe Kugeln mit einem einzigen Auge. Die heißen im Deutschen zwar "Beobachter", aber im Englischen bleibt dafür wohl weiterhin nur "Beholder" übrig.
Ist jetzt also ein ursprünglich ureigenes D&D-Monster in den "Pool allgemeiner Fantasy-Viecher" übergegangen, aus dem sich jeder bedienen darf?
Wie ist das denn dann von rechtlicher Seite? Oder könnte so etwas einfach daran liegen, dass man ein bereits existierendes Wort wie "Betrachter" / "Beholder" nicht schützen lassen kann, ein eigenes Kunstwort wie "Illithid" aber schon?
Dann wäre allerdings die Frage, wie es z.B. um eine Kreatur wie den "Lich" steht. So wie ich Wikipedia verstehe, stammt der im Hinblick auf seine heutige Bedeutung auch ursprünglich aus D&D, wurde aber vermutlich von World of Warcraft noch berühmter gemacht, und in der Kinderbuchreihe "Trix Solier" von Sergej Lukianenko (dem Autor des "Wächter der Nacht"-Zyklus) taucht die Bezeichnung ebenfalls als Beschreibung eines untoten Magiers auf.
Für alle, die selbst gerne mal Fantasygeschichten schreiben, ohne jetzt schon absehen zu können, wohin das vielleicht mal führt, wäre das ja durchaus relevant
. Kriege ich dann Ärger mit Wizards, weil ich auch die Bezeichnung "Lich" verwende?