Autor Thema: Verletzung von Urheberrechten  (Gelesen 5603 mal)

Beschreibung: Die Verwendung von geschützten Begriffen in kostenlosen Publikationen

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Kjel

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Verletzung von Urheberrechten
« am: 26. Juli 2022, 20:19:28 »
Ich bitte um keine ausführliche Stellungnahme im juristischen Sinne, aber bevor ich eine eigene Recherche starte, kann mir jemand von Euch die Frage hier kurz und knapp möglicherweise beantworten:

Mal angenommen ich verfasse ein eigenes Abenteuer unter der D20-Lizenz und stelle es kostenfrei zur Verfügung, welches aber in den Vergessenen Reichen spielt, darf ich dieses dann überhaupt noch kostenlos (also als non profit-Aktion) "publizieren", wenn ich lediglich Orte wie Tiefwasser, Baldurs Tor, die Schwertküste usw. darin Erwähnung finden? Oder muss es dann für immer im stillen Kämmerlein verweilen und darf nur in der privaten Runde Verwendung finden?

Mir ist klar, dass ich keine ergänzenden Regeln der VR-Quellenbänden darin niederschreiben darf und ich auch nicht auf Be- oder Umschreibungen aus bestehenden Werken zurückgreifen darf. Allerdings bin ich total verunsichert darüber, wie Rechteinhaber reagieren, wenn auf einmal in einem nicht lizensierten Werk Fraktionen wie der Eisenthron oder die Harfner auftauchen, oder ständig mit geschützten Begriffen wie Faerûn oder Taliser Zeitrechnung hantiert wird.

Ich weiß, dass der Verfasser von "History of Forgotten Realms" letztlich für seine Fan Work sogar bezahlt wurde, WotC seine Arbeit übernahm und mit einem Beitrag von Ed Greenwood am Ende publiziert hat - aber mich beschleicht das Gefühl, dass sie ihn dafür auch hätten verklagen können. Kurzum: Ich weiß es eben nicht.

Bitte nicht falsch verstehen, ich erwarte nicht - auf keinen Fall! -, dass mir selbiges passieren könnte! Also, dass der Rechteinhaber meine Arbeit so dufte findet und mich dafür letztlich sogar finanziell entlohnen will. Ich will einfach nur ein kostenloses Werk innerhalb der Vergessenen Reiche schaffen: Von einem Spieler für andere Spieler:innen. ... Ich habe schlichtweg nur keinen Bock auf Post von Anwälten.

Das war's auch schon.

Dank für etwaigen Rat im Voraus und liebe Grüße!
« Letzte Änderung: 26. Juli 2022, 20:24:16 von Kjel »

Mersharr

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #1 am: 27. Juli 2022, 08:05:43 »
Das Problem hier, zumindest soweit es WotC und das amerikanische Recht angeht, ist weniger Urheberrecht als Markenrecht.
Eine Firma kann ihre Markenrechte verlieren, wenn sie die Marke nicht verteidigt. Da Markenrechte aber nur die Zuordnung einer Ware zu ihrem Ursprung schützt, sollte sich das mit Hinweisen, dass die entsprechenden Marken WotC und Hasbro gehören umgehen lassen.

Im deutschen Recht ist es schon schwieriger, da wir das Prinzip Fair Use nicht haben.
Es käme ggf in Frage, dass der Anteil den die Vergessenen Reiche in dem Abenteuer haben lediglich ein Unwesentliches Beiwerk darstellen, aber das kann ich nicht genauer analysieren.

Da es sich nicht um eine Kopie eines bestehenden Werkes handelt, sondern lediglich Elemente für ein neues Werk aufgegriffen werden, vermute ich, dass schlimmstenfalls Unterlassung gefordert wird und kein Bußgeld fällig wird.
Idealerweise würde ich auf Englisch ohne Hinweis auf deutschen Ursprung veröffentlichen.

Bruder Grimm

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #2 am: 27. Juli 2022, 11:59:34 »
Ich würde in deiner Situation das Abenteuer doch eher versuchen, generisch zu halten und so zu schreiben, dass man es in praktisch jeder beliebigen Spielwelt spielen könnte.
Aber ich würde einen kleinen Absatz darüber hinzufügen, wie es sich in die Forgotten Realms einfügen könnte.
Wobei ich da allerdings auch nicht wirklich weiß, wie sich das dann rechtlich verhält, aber im Zweifel, wenn's doch Probleme gibt, braucht man dann ja wohl nur den Absatz zu löschen.
Wer im Glashaus sitzt, der werfe den ersten Stein.

Mersharr

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #3 am: 27. Juli 2022, 18:18:21 »
Die Rechtslage in Deutschland ist leider extrem unklar und daran will die Politik auch nichts ändern.
https://netzpolitik.org/2021/edit-policy-urheberrecht-und-fan-fiction/

Kjel

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #4 am: 28. Juli 2022, 23:05:13 »
Okay, das ist zumindest ein Anfang - bin aber trotzdem noch arg verunsichert. Mein Wunsch wäre es schon ein/e Abenteuer/Kampagne speziell in den VR zu verfassen, weil mir das selbst irgendwie in der Richtung immer gefehlt hat und ich mich wirklich gut mit dem Setting auskenne. Ich könnte also die Welt bzw. die selbstgeschriebene Kampagne mit einer Tiefe füllen, die mir persönlich fehlen würde, wenn ich das alles Setting-technisch offen halten würde. Sprich:

Es soll sehr komplex sein, der riesigie Pantheon und die unterschiedlichen Kulturen der Vergessenen Reiche sollen bewusst betont werden, die SC sollen die Möglichkeit erhalten tiefgreifende Beziehungen zu den vorhandenen NSC aufzubauen und zu pflegen, dazu Elemente politischen Ausmaßes und einer tragischen Liebesgeschichte enthalten (am Ende geht der Eisenthron oder die Harfner gestärkt hervor oder der Status quo bleibt ggfs. erhalten), die die Spieler:innen auf Wunsch aktiv beeinflussen können und gleichzeitig am Ende nicht in die Richtung ausarten:

Wir müssen einen Erzteufel oder Dämonenprinzen bashen oder "Auf unseren Schultern lastet das Schicksals Faerûns!", nichts dergleichen! Eigentlich würde ich gerne nur ein Abenteuer publizieren, dass mir selber immer irgendwie gefehlt seitens WotC.

Gleichzeitig will ich damit eine zeitliche Klufft zwischen der 3.5 und 4. Edition schließen und die Welt mit noch ein wenig mehr Inhalt füllen bevor die Spellplague griff.

So oder so ... Ich danke Euch auf jeden Fall für Eure Stellungennahmen. Merci!

Kjel

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #5 am: 28. Juli 2022, 23:09:57 »
Mal was anderes und auch mehr der Neugier wegen:

Hält irgendein deutscher Verlag noch die Rechte an den Vergessenen Reichen bzw. der Edition 3.5? Wenn nicht, dann würde das meine Ambition doch juristisch schon stark entschärfen, oder? (Ja, ich weiß, ist vielleicht gerade sehr naives Wunschdenken von mir.)

Kjel

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #6 am: 28. Juli 2022, 23:23:43 »
Hey, noch ein vorerst letzter Kommentar von mir zu der Sache:

Eure Beiträge haben mir sehr geholfen. Ich wäre wahrscheinlich so kühn und würde mich bei einer möglichen Publikation, die ja defentiv kostenfrei wäre und ich dabei peinlichst darauf achten würde keine vorhandenen Informationen bereits bestehender Publikationen zu verwenden, auf § 57 UrhG oder den Umstand einer Pastiche berufen. ... Puh, hoffentlich betrachte ich das Ganze nicht zu blauäugig.

Also, vielen Dank noch einmal Mersharr und Bruder Grimml! :)

Mersharr

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #7 am: 29. Juli 2022, 06:48:34 »
Mal was anderes und auch mehr der Neugier wegen:

Hält irgendein deutscher Verlag noch die Rechte an den Vergessenen Reichen bzw. der Edition 3.5? Wenn nicht, dann würde das meine Ambition doch juristisch schon stark entschärfen, oder? (Ja, ich weiß, ist vielleicht gerade sehr naives Wunschdenken von mir.)
Nach einem Blick ins Buch würde ich vermuten das Urheberrecht an der deutschen Übersetzung, sowie die entsprechenden Lizenzen für Vermarktung und Verbreitung in Deutschland hat die Feder und Schwert GmbH

Kjel

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #8 am: 29. Juli 2022, 13:09:42 »
Hey, Mersharr!

Das meine ich ja damit. Der Verlag wurde 2016 vom Uhrwerk Verlag übernommen. Uhrwerk ging aber 2019 insolvent. Darum meine Frage.

Da weder Feder & Schwert noch Uhrwerk gegenwärtig existieren, wollte ich wissen, ob es irgendwen noch gibt, der die Lizenz oder Rechte an den publizierten Produkten von D&D 3.5 Ed. bzw. den damit verbundenen Produkten der Vergessenen Reichen dieser Edition hält.

Kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Insolventverwalter 2022 die oben genannten Lizenzen noch verwaltet oder gar aktiv irgendwie pflegt. Aber hey, das ist reine Spekulation von meiner Warte aus.

EDIT:

Habe eben selbst nachgesehen: Herr Patrick Götz, wohl ehemaliger wie auch wieder aktueller Geschäftsführer vom Uhrwerk Verlag, führt den Verlag seit Januar 2020. Sollte der noch tatsächlich die Rechte daran halten, dann läge es doch (im Idealfall oder schlimmstenfalls) in seiner Hand vielleicht sogar sein GO! oder NO! für eine solche Fan Work geben zu können. ... Ich hoffe, ich reime mir hier gerade nicht irgendeinen naiven Bockmist zusammen.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2022, 13:16:17 von Kjel »

Kjel

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Verletzung von Urheberrechten
« Antwort #9 am: 29. Juli 2022, 13:57:24 »
Okay, ich hab's getan! Ich habe Herrn Götz vom Uhrwerk Verlag eine E-Mail geschickt. Hoffe, dass er die Zeit findet sich mit meinem Wunsch auseinanderzusetzen. Bin gespannt, was ich für eine Antwort erhalte.

Drückt mir bitte die Daumen - würde mich tierisch freuen, wenn es so einfach klappen würde, wie ich es mir vorstelle!