Ich bitte um keine ausführliche Stellungnahme im juristischen Sinne, aber bevor ich eine eigene Recherche starte, kann mir jemand von Euch die Frage hier kurz und knapp möglicherweise beantworten:
Mal angenommen ich verfasse ein eigenes Abenteuer unter der D20-Lizenz und stelle es kostenfrei zur Verfügung, welches aber in den Vergessenen Reichen spielt, darf ich dieses dann überhaupt noch kostenlos (also als non profit-Aktion) "publizieren", wenn ich lediglich Orte wie Tiefwasser, Baldurs Tor, die Schwertküste usw. darin Erwähnung finden? Oder muss es dann für immer im stillen Kämmerlein verweilen und darf nur in der privaten Runde Verwendung finden?
Mir ist klar, dass ich keine ergänzenden Regeln der VR-Quellenbänden darin niederschreiben darf und ich auch nicht auf Be- oder Umschreibungen aus bestehenden Werken zurückgreifen darf. Allerdings bin ich total verunsichert darüber, wie Rechteinhaber reagieren, wenn auf einmal in einem nicht lizensierten Werk Fraktionen wie der Eisenthron oder die Harfner auftauchen, oder ständig mit geschützten Begriffen wie Faerûn oder Taliser Zeitrechnung hantiert wird.
Ich weiß, dass der Verfasser von "History of Forgotten Realms" letztlich für seine Fan Work sogar bezahlt wurde, WotC seine Arbeit übernahm und mit einem Beitrag von Ed Greenwood am Ende publiziert hat - aber mich beschleicht das Gefühl, dass sie ihn dafür auch hätten verklagen können. Kurzum: Ich weiß es eben nicht.
Bitte nicht falsch verstehen, ich erwarte nicht - auf keinen Fall! -, dass mir selbiges passieren könnte! Also, dass der Rechteinhaber meine Arbeit so dufte findet und mich dafür letztlich sogar finanziell entlohnen will. Ich will einfach nur ein kostenloses Werk innerhalb der Vergessenen Reiche schaffen: Von einem Spieler für andere Spieler:innen. ... Ich habe schlichtweg nur keinen Bock auf Post von Anwälten.
Das war's auch schon.
Dank für etwaigen Rat im Voraus und liebe Grüße!