Im Exalted Deeds auf S. 113 steht die Waffenverzauberung: Lähmung
Paralyzing: Any creature struck by this weapon must succeed on a DC 17 Will save or be paralyzed. Each round on its turn, the target may attempt a new saving throw to end the effect; otherwise, the paralysis lasts 10 rounds. Spell resistance applies. Bows, crossbows, and slings so crafted confer the paralyzing power upon their ammunition.
Moderate enchantment; CL 10th; Craft Magic Arms and Armor, hold monster; Price +2 bonus
Zu dieser Waffenverzauberung habe ich nun mehrere Fragen:
1. Ist diese Waffenverzauberung in 3.5 überhaupt noch zulässig?
Ich stelle die Frage, weil es im Kompendium Magischer Gegenstände S. 41 ebenfalls eine Waffenverzauberung "Lähmung" gibt, die aber nur eine +1 Verzauberung ist und auch nur 1/Tag wirkt und die Waffenverzauberung "Lähmungsexplosion", die eine +2 Verzauberung ist und nur bei einem kritischen Treffer ausgelöst wird. Bei beiden Verzauberungen hilft jedoch keine Zauberresistenz wie bei der Waffenverzauberung im Exalted Deeds.
2. Falls sie noch zulässig ist, wann genau darf sich das Opfer nach einer Lähmung erneut dagegen wehren?
Folgende Situation: Der Träger der Lähmwaffe ist in der Initiative vor dem Gegner am Zug, trifft den Gegner und dieser versagt bei seinem Wil-RW. Darf er sich dann später in der selben Runde, wenn er am Zug ist ("on its turn"), sich dagegen wehren, oder erst in der Runde danach?
Und wenn er sich erst in der Runde danach wehren dürfte, was passiert, wenn der Träger der Lähmwaffe, der dann ja in der Folgerunde wieder vor dem Opfer am Zug ist, erneut auf dieses einschlägt und das Opfer dann bei jenem Waffentreffer den Wil-RW schafft? Ist das Opfer dann komplett nicht mehr gelähmt und auch die Lähmung aus der Runde zuvor aufgehoben? Oder wurde die bereits bestehende Lähmung dann lediglich nur nicht verlängert?