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D&D / d20 => Regelforum => Pathfinder-Regeln => Thema gestartet von: Nightmoon am 14. November 2011, 00:01:17
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Hey!
Habe schon viel dazu gesucht, aber keinen Thread gefunden, wo es beantwortet wird: Spricht etwas dagegen, dass ein untoter Kleriker (oder Orakel) Heilzauber wirken kann?
Ich sehe nichts dass dagegen spricht, obwohl das natürlich nicht besonders intuitiv scheint. Aber einem lebenden Kleriker machen ja die Wunden verursachen-Zauber die er spricht auch nichts aus. Von daher sollte sich der gute wohl bei einer Massenheilung selbst rausnehmen, aber wirken kann er sie ja trotzdem.
Oder habe ich da was übersehen?
Danke schonmal vorher!
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Nein, es spricht nichts dagegen. Identische Begründung: Lebendige Kleiker können ja auch "Wunden verursachen"-Zauber wirken.
Logischerweise, wenn der Kleriker natürlich böse ist, kann er die Zauber nur zu "Wunden verursachen"-Zaubern umwandeln und Untote nur befehligen.
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Nein, es spricht nichts dagegen. Identische Begründung: Lebendige Kleiker können ja auch "Wunden verursachen"-Zauber wirken.
Logischerweise, wenn der Kleriker natürlich böse ist, kann er die Zauber nur zu "Wunden verursachen"-Zaubern umwandeln und Untote nur befehligen.
Bzw. heilen durch Channel Negative Energy im Normalfall in Pathfinder ;)
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Oooopsa ich sehe grade, das hier is ja das Pathfinder-Forum.
Meine Antwort gilt nur für 3.5, von allem anderen habe ich keine Ahnung.
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Oooopsa ich sehe grade, das hier is ja das Pathfinder-Forum.
Meine Antwort gilt nur für 3.5, von allem anderen habe ich keine Ahnung.
Ist in dem Fall nicht schlimm, da es auch bei Pathfinder genau so ist wie in D&D 3.5 ;)