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D&D / d20 => Regelforum => Pathfinder-Regeln => Thema gestartet von: Baumschmuser am 15. April 2017, 15:56:42

Titel: Volksmerkmale Menschen
Beitrag von: Baumschmuser am 15. April 2017, 15:56:42
Hallo zusammen

Menschen erhalten einen " zusätzlichen Fertigkeitsrang pro Stufe " bdeutet was ?

Erhalten die Menschen einen Fertigkeitspunkt den sie auf eine Fertigkeit verteilen können, oder dürfen sie nur den Fertigkeitsrang einer Fertigkeit erhöhen müssen diesen aber mit den normal vorhandenen Fertigkeitspunkten " bezahlen " ?

Danke und Grüße
Titel: Volksmerkmale Menschen
Beitrag von: Idunivor am 15. April 2017, 16:06:04
Klassischer Fall von ungeschickter Übersetzung. Im Englischen heißt es immer "Skill Rank", die Differenzierung gibt es nur im Deutschen, ein regeltechnischer Unterschied besteht also nicht.

edit: Oder um zu es klarer zu beantworten. Sie bekommen einen zusätzlichen Fertigkeitspunkt.
Titel: Volksmerkmale Menschen
Beitrag von: Sol am 15. April 2017, 17:59:08
Wo macht das einen Unterschied? Alles ist 1:1 "bezahlbar", nur bei Nicht-Klassenfertigkeiten bekommt man mMn keinen +3 trained bonus. Bitte das Gegenteil entsprechend in PF beweisen und die Stelle im Regelwerk zitieren. Ich will nämlich immer etwas dazu lernen. Denn die 1:2 Kosten von Nicht-Klassenfertigen sind mE halt Geschichte...
Titel: Volksmerkmale Menschen
Beitrag von: stebehil am 15. April 2017, 20:18:00
In der Tat ungeschickt formuliert. Menschen haben auf jeder Stufe einen Punkt mehr für Fertigkeiten zum Verteilen.
Beispiel: Kämpfer kriegen 2 Punkte pro Stufe, + ggf. Intelligenz. Ein menschlicher Kämpfer kriegt 3 pro Stufe (+IN).
Ist im Prinzip das Gleiche wie das zusätzliche Talent.

@Sol: richtig, Klassenfertigkeiten kriegen +3, wenn die Fertigkeit mit mindestens einem Punkt erlernt ist. Weitere Unterschiede zwischen Klassenfertigkeiten und anderen Fertigkeiten sind nicht vorhanden. (bei 3.0/3.5 war das anders).