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3E-Regeln / [3.5] Waffenverzauberung: Lähmung
« Letzter Beitrag von Zechi am 06. März 2024, 17:25:45 »
Ich denke das Book of Exalted Deeds ist auch kein reines 3.0E Buch, sondern fällt in die Kategorie 3.25E. Daher das Buch ist weitestgehend schon auf die 3.5E ausgerichtet und zu einem Zeitpunkt erschienen, als die 3.5E Regeln mehr oder weniger schon bekannt waren. Ich glaube sogar, dass weitestgehend auf entsprechende Regeln (z.B. Skills) Bezug genommen wird.
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3E-Regeln / [3.5] Waffenverzauberung: Lähmung
« Letzter Beitrag von Daermon am 01. März 2024, 08:11:19 »
Da der Träger der Lähmwaffe ja mehr Angriffe als einen hat, würde sein 2. und eventuell 3. Angriff (durch Hast) natürlich dennoch von einem gelähmten Opfer profitieren, selbst dann wenn das Opfer unmittelbar nach dem Verursacher an der Reihe sein sollte, und dann auch noch tatsächlich den WIL-RW gegen 17 schaffen sollte.

Mit dieser Handhabung bin ich sehr zufrieden, da die Lähmung-Waffenverzauberung aus dem Exalted Deeds für eine +2 Verzauberung, selbst in einer Umgebung in der gefühlt fast jeder Zauberresistenz hat, sonst einfach zu stark wäre.
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3E-Regeln / [3.5] Hauptgottheit und Nebengötter eines Charakters
« Letzter Beitrag von Daermon am 01. März 2024, 08:01:02 »
Gut, dann fasse ich es mal zusammen:

- Schutzgott des Drow Justiziars wird zu Selvetarm wechseln (Quest, Treueschwur und Buße wurden absolviert)
- der nun Selvetarm-Gläubige Drow Justiziar profitiert weiterhin von glaubensspezifischen Zaubern für Lolth-Gläubige (Heilender Glaube, Predigt usw.) und profitiert auch weiterhin vom Schutzzauber Todesschutz auf dem Finsterschädel, der Lolth-Klerikerin, der normalerweise nur Lolth-Gläubige betreffen würde
- Relikte der Lolth entfalten ihre wahre Macht nicht bei dem Drow Justiziar
- falls der Drow Justiziar später noch Kleriker-Stufen nehmen sollte, werden seine Zauber von Selvetarm gewährt
- im Falle des Todes landet seine Seele im Abgrund der Dämonennetze wo sich dann Selvetarm und Lolth, die da ha beide hocken, um diese streiten können^^

Ich denke das ist nicht nur der beste Kompromiss für den Spieler, sondern auch am harmonischsten und glaubwürdigsten innerhalb der Spielwelt, da Selvetarm und Lolth sich sehr nahestehen.


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3E-Regeln / [3.5] Hauptgottheit und Nebengötter eines Charakters
« Letzter Beitrag von Mersharr am 29. Februar 2024, 10:15:40 »
Forgotten Realms Spezifisch:
Zitat von: Forgotten Realms Campaign Setting p. 23
It is simply impossible for a person to gain divine powers (such as divine spells) without one. You may not have more than one patron deity at a time, although it is possible to change your patron deity if you have a change of heart
Im Zauber Faith Healing ist auch explizit von "patron" die Rede, es reicht also nicht an eine Gottheit zu glauben oder sogar ihr zu dienen.

Im "allgemeinen" D&D würde ich götterspezifische Zauber und Relikte für einen Char der ein ganzes Pantheon verehrt nicht funktionieren lassen.
Im konrekten Fall, Char A dient Gott B, Gott B dient Gott C, ergo A dient C, würde ich sagen der Charakter kann Zauber und Relikte von B, aber nicht C selbst nutzen, kann aber von den Effekten profitieren die nur C-Gläubige betreffen sofern sie von jemand anderem gewirkt wurden.

Zitat
Und wenn gerade mal ein Gott vernichtet wird, was ja öfter vorkommt, wäre das ja nicht schlimm, denn man bekommt ja seine klerikalen Zauber vom "ganzen Pantheon".

Und warum sollte man sich als Kleriker nur auf die Domänen einer einzigen Gottheit beschränken, wenn man doch das "ganze Pantheon" anbeten kann, und sich somit einfach die besten Domänen raussucht, die die bevorzugten Zauber zur Verfügung stellen.
Korrekt (im allgemeinen D&D, nicht Forgotten Realms)
Zitat
Und an Gesinnungen müsste sich ein Kleriker/Paladin usw. der das "ganze Pantheon" verehrt dann ja auch nicht mehr halten, obwohl er sich eigentlich höchstens um einen Schritt von der Gesinnung seiner Gottheit entfernen darf.
Die Antwort hierzu steht im Complete Arcane Seite 6: "The cleric's alignment must match the alignment of some deity in the pantheon (excluding aberrant gods)." (Aberrant god im Drow Pantheon z.B. wäre Eilistraee)
Zitat
Und was ist eigentlich, wenn der Charakter stirbt, wenn er an mehrere Götter glaubt? In welchen Himmel oder welche Hölle fährt denn dann die Seele ein?
Situationsabhängig. Ein Pantheon könnte hier z.B. einen gemeinsamen Himmel/Hölle haben.
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3E-Regeln / [3.5] Waffenverzauberung: Lähmung
« Letzter Beitrag von Mersharr am 29. Februar 2024, 08:30:32 »
so können doch zumindest verbündete Charaktere, die zwischendurch an der Reihe sind, die besagte Lähmung noch ausnutzen.
Das ist ja gerade was ich meine. Wenn die Zielkreatur unmittelbar nach dem Char mit der Lähmwaffe dran ist, haben die anderen eben keine Gelegenheit die Lähmung auszunutzen. Wobei der Spieler natürlich auch die Aktion Abwarten nutzen kann um immer nach dem Ziel dran zu sein, gibt sich dabei aber die Blöße.
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3E-Regeln / [3.5] Waffenverzauberung: Lähmung
« Letzter Beitrag von Daermon am 28. Februar 2024, 12:09:56 »
Danke für deine Hilfe.

1.:
Dass es beim SL liegt und ältere Verzauberungen nicht konkret ausgeschlossen sind, finde ich schon mal gut, dann haben ältere Bücher immer noch einen Nutzen.

2.:
Bei dieser Frage würde ich mich dann ganz genau an den Wortlaut halten, da die Verzauberung eh schon verdammt stark ist (vermutlich sogar schon zu stark). Und auch wenn der Char mit der Lähmwaffe vor dem Gegner dran sein sollte und selbst eventuell nicht mehr von der Lähmung des Gegners provitieren kann, wenn dieser nach ihm an der Reihe ist, und den Wil-RW schafft, so können doch zumindest verbündete Charaktere, die zwischendurch an der Reihe sind, die besagte Lähmung noch ausnutzen.

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3E-Regeln / [3.5] Hauptgottheit und Nebengötter eines Charakters
« Letzter Beitrag von Daermon am 28. Februar 2024, 11:42:58 »
Regeltechnisch habe ich gerade noch zur Ergänzung folgendes gefunden bei der Beschreibung beim Kleriker:

Der Spieler kann auch entscheiden dass er gar keiner Gottheit angehören muss. Was ich als Spielleiter aber schon sehr fragwürdig finden, und vermutlich so auch nicht zulassen würde.

Wenn man sich keiner bestimmten Gottheit verschreibt, muss man sich als Kleriker dennoch zwei Domänen aussuchen, wobei man Gesinnungsdomänen nur dann auswählen darf, wenn sie der eigenen Gesinnung entsprechen.

Zumindest die Gesinnung wäre im Beispiel zwischen Lolth und Selvetarm kein Problem, da beide Chaotisch / Böse sind.
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3E-Regeln / [3.5] Hauptgottheit und Nebengötter eines Charakters
« Letzter Beitrag von Daermon am 28. Februar 2024, 11:17:11 »
Wenn dem so ist, dann kann ja jeder Spieler einfach sagen, dass er wie du sagst, das ganze Pantheon der Vergessenen Reiche verehrt (Gute als auch Böse Götter zugleich) und somit nicht nur von allen götterspezifischen Zauber (z.B. Heilender Glaube, Predikt usw.) provitieren, die ja immer etwas mächtiger ausfallen, sondern er kann auch alle Relikte nutzen, die ihre volle Macht nur ihren Gläubigen offenbaren.

Und wenn gerade mal ein Gott vernichtet wird, was ja öfter vorkommt, wäre das ja nicht schlimm, denn man bekommt ja seine klerikalen Zauber vom "ganzen Pantheon".

Und warum sollte man sich als Kleriker nur auf die Domänen einer einzigen Gottheit beschränken, wenn man doch das "ganze Pantheon" anbeten kann, und sich somit einfach die besten Domänen raussucht, die die bevorzugten Zauber zur Verfügung stellen.

Und an Gesinnungen müsste sich ein Kleriker/Paladin usw. der das "ganze Pantheon" verehrt dann ja auch nicht mehr halten, obwohl er sich eigentlich höchstens um einen Schritt von der Gesinnung seiner Gottheit entfernen darf.

Und was ist eigentlich, wenn der Charakter stirbt, wenn er an mehrere Götter glaubt? In welchen Himmel oder welche Hölle fährt denn dann die Seele ein?

Du merkst auf was ich hinaus möchte. Vom Fluff her ist das eine Sache, aber regeltechnisch hat es halt meiner Meinung nach massive Auswirkungen an vielen Stellen.
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3E-Regeln / [3.5] Waffenverzauberung: Lähmung
« Letzter Beitrag von Mersharr am 28. Februar 2024, 11:07:35 »
1. Ist diese Waffenverzauberung in 3.5 überhaupt noch zulässig?
Das obliegt allein dem SL.
Im allgemeinen sind die Preise im Kompendium sehr niedrig, und ich würde eher dazu neigen die billigere Version nicht zuzulassen, aber das ist nur meine Präferenz.
Zitat
2. Falls sie noch zulässig ist, wann genau darf sich das Opfer nach einer Lähmung erneut dagegen wehren?
Das ist tatsächlich eine gute Frage. So wie es drin steht, sobald die Kreatur wieder dran ist. Das heißt aber dass hier die Initiativefolge EXTREME Unterschiede macht: War das Ziel unmittelbar vor dem Char mit der Lähmwaffe dran, hat die gesamte Gruppe Gelegenheit einen Coup De Grace zu versuchen (gelähmt=hilflos), oder zumindest die reduzierte RK auszunutzen (Ges=0). Ist die Zielkreatur unmittelbar nach dem Char dran und schafft den Rettungswurf, so hat der Fehlschlag beim originalen Rettungswurf absolut keine Auswirkung (Ausnahme; Geflügelte im Flug. Man könnte auch argumentieren dass Waffen fallen gelassen werden und die Kreatur am Boden liegt, aber da das nicht in der Beschreibung von "gelähmt" steht, ist das letztendlich Willkür).
Fairer wäre ggf. den Rettungswurf entgegen dem Wortlaut jeweils zum Zug des Angreifers zu machen.

Zitat
Ist das Opfer dann komplett nicht mehr gelähmt und auch die Lähmung aus der Runde zuvor aufgehoben? Oder wurde die bereits bestehende Lähmung dann lediglich nur nicht verlängert?
MMn ist das unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt das Ziel erneut getroffen wird. Ich würde hier auch den Rettungswurf beim Treffer ("primärer RW") und dann jede Runde folgend ("sekundärer RW") getrennt ansehen. Also: Ziel ist bereits gelähmt und wird erneut getroffen (kein Coup De Grace, oder überlebt). Zunächst kommt der primäre RW gegen die zweite Lähmung. Bei Erfolg ist die Lähmung nicht verlängert. Unabhängig von Erfolg oder Fehlschlag beim primären RW, hebt Erfolg beim sekundären RW die Lähmung auf, es müssen nicht zwei Lähmungen überwunden werden.
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3E-Regeln / [3.5] Hauptgottheit und Nebengötter eines Charakters
« Letzter Beitrag von Mersharr am 28. Februar 2024, 10:24:29 »
Sofern das in Forgotten Realms nicht explizit anders ist, dann ja, selbst ein Kleriker kann mehrere Hauptgötter haben, ein ganzes Pantheon verehren, oder sogar Zauber von Prinzipien und Domänen ohne dazugehörige Gottheit erhalten (letzteres nicht in FR).
Vom Fluff her würde ich dazu tendieren Selvetarm als Hauptgott anzusehen, und da dieser Lolth dient, haben seine Kleriker auch ihr gegenüber absoluten Glauben und Gehorsam.
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