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D&D / d20 => Regelforum => Pathfinder-Regeln => Thema gestartet von: Kanzler von Moosbach am 30. Dezember 2012, 13:07:54
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Einer meiner Spieler möchte gern mit seinem Paktmagier mittels der Talente Magisches Erbe die Blutlinie Schicksal nehmen und die Lvl 9 Fähigkeit (1x/Tag einen Angriffswurf, Krit. Bestätigungswurf oder Zauberresistenzwurf wiederholen) auch für seinen Eidolon verwenden?
Ist das zulässig? Sprengt es das Konzept? Oder ist es vertretbar? Wie würdet ihr diesen Wunsch handhaben?
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Nur der Hexenmeister darf die Würfe wiederholen - also in deinem Fall der Paktmagier.
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Aber wenn das Eidolon doch diese Talente nimmt dürfte nur dieses sie auch verwenden dürfen.
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Aber wenn das Eidolon doch diese Talente nimmt dürfte nur dieses sie auch verwenden dürfen.
War aber nicht die Frage oder?
Zumal er mit dem Talent nur die erste Blutlinienkraft erlangt. Für die späteren gibt es Folgetalente. Das Eidolon kann die Voraussetzungen eh nicht erfüllen. Es hat keinen Charaktetlevel.