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D&D / d20 => Regelforum => 3E-Regeln => Thema gestartet von: Cohorti am 12. November 2003, 14:25:39
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Wenn man eine Doppelwaffe führt, gilt diese ja als eine Einhändige und eine Leichte Waffe. Kann man also nur auf eines der beiden Enden, auf beide, oder auf garkeines Waffenfinesse anwenden?
Ich fänds logisch, wenns auf beide ginge, da Doppelwaffen sonst gegenüber 2 normalen Waffen benachteiligt wären, da der Benutzer sowohl hohes GE( Voraussetzung für Talente) als auch hohe ST (für Angriffswürfe) bräuchte, um damit effektiv zu kämpfen, habe aber nix genaueres dazu gefunden.
Wäre für Rat dankbar
Gruß
Cohorti
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Nein, kann man meines Wissens nicht...
Schliesslich hat man mit einer Doppelwaffe den Vorteil, schwerer entwaffnet werden zu können. ;)
Die einzige mir bekannte Doppelwaffe, die mit Weapon Finesse geführt werden kann, ist das Daishalar aus dem DRAGON 301.
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Doppelwaffen sind normalerweise nicht leicht. Waffenfinesse geht nur mit leichten Waffen und einigen, speziell erwähnten Waffen. Ja, es ist wirklich so einfach. :)
Guckst du hier
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und du hast noch den vorteil, das zb bei nem twobladed-sword beide seiten so viel schaden machen wie ein langschwert, es aber für dich als mittel und leichte waffe zählt, du also weniger mali wegen zwei waffen kampf hast als mit zwei langschwertern.
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Ein weiterer - IMO der größte Vorteil - ist die Flexibilität einer Doppelwaffe.
Wenn Du keinen Vollen-Angriff machen kannst (weil Du Dich bewegt hast oder die Waffe gerade gezogen hast etc. pp.) benutzt Du die Waffe einfach wie eine beidhändige Waffe und machst mal locker den 1,5-fachen Stärkeschaden!
Das ist wirklich sehr praktisch...
Macht sich natürlich erst ab Stärke 14+ bemerkbar.