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D&D / d20 => Regelforum => 3E-Regeln => Thema gestartet von: Magnus der Schwarze am 28. Juli 2015, 12:18:10
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Werte Gateler,
es sind wieder mal ein paar Fragen aufgetaucht, die zumindest für mich nicht so einfach zu beantworten waren. Deshalb wende ich mich an euch. Bitte unbedingt einen Regelverweis herstellen wenn möglich.
Frage 1 Hilft der Zauber Mirrorimage gegen den Magierzauber Finger of Death?
Frage 2 Muss man gegen sich selbst einen Angriffswurf machen, wenn man sich einen Dolch der mit der
Verzauberung Spellstoring ausgestattet ist (geladen mit einem Heilzauber) einsetzen will?
Hintergrund ein Dieb hatte das als kleinen Lebensretter dabei.
Frage 3 Ist es korrekt, das ein fliegendes Schild zwar beliebig oft eingesetzt werden kann, die Rundenanzahl
aber nur 12 ist, da verwendeter Zauber bei Herstellung (animated Object - Rundenzauber) ist?
Frage 3a Kann man ein fliegendes Schild permanent unsichtbar machen?
Frage 4 Ist es möglich, einen Zauber der auf einer Schriftrolle ist, mit einer Rod zum Beispiel Extend
dadurch doppelt solang wirken zu lassen?
Frage 5 Kann man ein magisches Schwert oder eine magische Rüstung +1 (die man gefunden hat) weiter
verzaubern lassen von jemand anderem als dem Originalhersteller?
Das soll's erst mal gewesen sein. Ich bedanke mich schon mal im Voraus für alle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen:
Magnus der Schwarze
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A1: Ja, sehe nichts, was dagegen spricht.
A2: Streng nach Regeln wohl schon, halte ich aber für Unsinn in dem Fall.
A3: Nein, wieso? Von einer Begrenzung steht da nichts im DMG.
A3a: -
A4: -
A5: Ja, sicher.
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A2 Man könnte es verlangen, ich würde es aber auch nicht unbedingt machen. Auf jeden Fall sollte es mit einer Full-Round Action gehen, analog zum Coup de Grace.
A3 Nein (falls du animated shield meinst)
A3a Ja, wieso nicht. Invisibility wirkt auf Objekte, Permanency funktioniert mit Invisibility.
A4 Nein. Die Beschreibung von Metamagic Feats sagt ausdrücklich, dass das nicht geht.
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Hallo stm
A2 was bitte hat meine Frage mit Fullroundaction (ein Angriff ist eine Standardaction) und noch seltsamer
dem Verweis auf Coup de Grace zu tun?
Grüße:
Magnus der Schwarze
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Zu A2 würde ich noch ergänzen, dass der "Angriff" automatisch gelingt - analog zu einem Zauberwirker, der einen Touch-Zauber auf einen Verbündeten wirkt. Hier spricht auch nichts dagegen, dass das im Rahmen einer Full-Attack genutzt wird und der schlechteste Angriff dafür verwendet wird.
Problematisch wird eher diese Passage:
[..]Any time the weapon strikes a creature and the creature takes damage from it, the weapon can immediately cast the spel [..]
Der Dieb müsste sich also selbst verletzen, um den Heilzauber auszulösen....
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Hallo stm
A2 was bitte hat meine Frage mit Fullroundaction (ein Angriff ist eine Standardaction) und noch seltsamer
dem Verweis auf Coup de Grace zu tun?
Ganz einfach: Coup de Grace ist eine Fullround-Aktion und funktioniert bei einem hilflosen Ziel. Man könnte sich selbst als hilflos gegen seine eigene Attacke bezeichnen. Die Analogie zum Berührungszauber leuchtet mir aber auch ein, obwohl es eigentlich kein Berührungsangriff ist. Und klar, Schaden macht es. Man könnte sich jetzt noch fragen, ob es einen Weg gibt, das auf den Minimalschaden zu begrenzen...
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Hallo asequai,
guter Einwand bezüglich spellstoring - doch eigentlich auch wieder nicht relevant. da wenn ich mich mit einer Waffe verletze doch automatisch den Schaden der Waffe bekomme.
Grüße:
Magnus der Schwarze
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Hallo stm,
Der Minimalschaden war jetzt konkret bezogen (wo das passierte) ein Silberdolch und der Halbling hatte eine Stärke von 8 also 1w4 +1 - 2 Schaden!
Wenn ich helpless als Begründung verwende, kann ich streng genommen, mich nicht selber angreifen auch wenn ich keinen Angriffswurf machen muss!
Grüße:
Magnus der Schwarze